1. Die Gesetzgebung und die darauf bezogenen Verordnungen

Datum

24.10.2023

Lesezeit

8 Minuten

Autor

Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Die Einwirkung unterschiedlicher Interessen

Generell gilt,  unterschiedliche Interessen wirken auf den Gesetzgebungsprozess  ein. Da sind zum einen die verschiedenen Parteien in den Parlamenten. Schon in ihnen vereinigen sich bereits unterschiedliche Interessen und Klientel Gruppen. Auf EU-Ebene sind aber auch die Mitgliedsstaaten beteiligt, sowie die Kommission.

Der Einfluss des Lobbyismus

Da sind zum anderen  mächtige Lobbyverbände, die die Parteien  zu beeinflussen suchen bzw. direkt die Regierungen. Lobbyisten arbeiten massiv z.B. mit Spenden oder mit Einladungen zum Essen oder mit Geschenken, die oft an Bestechung grenzen. Oder sie richten z.B. aufwendig Kongresse für die Partei vor Ort aus und übernehmen nicht nur die Logistik, sondern auch alle Kosten. Und sie stellen möglicherweise sogar selbst Redner, die dann subkutan ihre Botschaft, verpackt in angeblich wissenschaftliche Ergebnisse, vermitteln.

Inzwischen werden Gesetzesaufträge auch oft juristischen Kanzleien überantwortet. Oft haben Lobbyisten zu diesen einen noch einfacheren Zugang als zur Regierung. Und solche Kontakte erscheinen meist nicht mal in einem Transparenzregister – in Deutschland zumindest nicht.

Hinter Irreführung versteckter Lobbyismus

Da für die großen Firmen viel auf dem Spiel steht, wenn ihnen der Einfluss auf Regulierungsgesetze erschwert wird, denken sie sich zu diesem Zweck immer raffiniertere Methoden aus. Hier geht es  um die umkämpften, neuen Gesetze zur Regulierung der großen Internetplattformen bezogen auf Hass-Postings, Fake News etc.   „Die Zeit“ hat dazu recherchiert und berichtet über Aktivitäten des Connected Commerce Coucil (20.1.22). Diese Organisation setzt sich angeblich für die Interessen von Kleinunternehmen ein. Sie suggeriert mit Briefen  an die Abgeordneten der betroffenen Ausschüsse,  Kleinunternehmer seien gegen die geplanten Gesetze, weil sie dann nicht mehr die Möglichkeit hätten, auf einzelne Käufer zugeschnittene Werbung  zu platzieren. Die angeblich für diese Kampagnen geworbenen Kleinunternehmer wissen jedoch nichts meist von dieser Instrumentalisierung! Schon gar nicht wissen sie, dass hinter diesen Kampagnen verdeckt die Lobbyfirma Instinctif  steckt. Denn der Leiter der Organisation ist zugleich Managing Partner bei Instinctif.  Auch die Abgeordneten haben davon keine Ahnung.

Einfluss der Zivilgesellschaft

Schließlich wirkt auch die Öffentlichkeit indirekt an der Gesetzgebung mit. Sie ist repräsentiert durch die Medien, sowie durch zivilgesellschaftliche Apelle und Aktionen. Organisationen wie z.B. Greenpeace oder Tierschutzorganisationen, wie Campact und Change org. oder WeMoveEurope und Fridays for Future, wie LobbyControl  und andere  mobilisieren die Öffentlichkeit. Neuerdings diskutiert man auch über die Einrichtung von Bürgerforen oder Bürgerparlamenten. Vereinzelt macht man auf unteren politischen Ebenen bereits gute Erfahrungen damit. Neuerdings findet auch in der EU eine sog. Konferenz zur Zukunft Europas statt. Hier sind Bürger*innen aus der gesamten EU eingeladen, ihre Ideen und Vorschläge einzubringen.

Politische Willensbildung in der Demokratie ist also ein komplexer Aushandlungs- und Kompromissfindungsprozess.

Gesetzgebung in der EU

In der EU ist die Gesetzgebung ein sehr komplizierter Abstimmungsprozess zwischen der Kommission, dem Parlament und dem Rat der Staats- und Regierungschefs der Nationalstaaten. Dieser Prozess kann sich über Jahre hinziehen.  Ab 1979 konnten die EU-Bürger*innen  das EU-Parlament direkt wählen. Aber das Parlament hat von Beginn an um die sukzessive Ausweitung seiner Rechte kämpfen müssen. Das ist ihm zwar schrittweise gelungen, aber die Rechte entsprechen immer noch nicht denen eines vollgültigen nationalstaatlichen Parlaments.

Eine wesentliche Kritik an der EU bezieht sich deshalb auf  die fehlende Kompetenz des EU-Parlamentes, einen Gesetzgebungsprozess selbst in Gang zu setzen, also initiativ zu werden.  Der zweite Kritikpunkt ist das noch immer fehlende eigene Budgetrecht. Allerdings hat das Parlament  offenbar, –  als es um die Zustimmung der Fraktion der Grünen zur Wahl von Frau von der Leyen zur Kommissionspräsidentin ging – wiederum ein neues Recht ausgehandelt, nämlich den legislativen Initiativ-Bericht. Mit diesem kann das Parlament nun von der Kommission einen Gesetzesvorschlag einfordern. Die Präsidentin hat sich dazu verpflichtet, dann „zu liefern“. So verlautet es zumindest aus der grünen Fraktion (EFA, Europäische Freie Allianz).

Der Trilog unter näherer Betrachtung

Die Kommission beginnt in der Regel den Gesetzgebungsprozess mit der Vorlage eines Vorschlages. Daraufhin legen sowohl der Rat, wie auch das Parlament ihre jeweiligen Positionen zu dem Kommissionsvorschlag fest. Dazu bedienen sie sich zunächst ihrer Ausschüsse.

Auf Seiten der Staaten bestehen die Ausschüsse aus den betreffenden Fachminister*innen, im Parlament aus den von ihm in die jeweiligen Ausschüsse entsandten Abgeordneten der Parteien. Sind mehrere Ausschüsse von einem Thema betroffen, muss das Parlament eine einheitliche Linie finden.

Danach beginnen die Verhandlungen im Trilog, d.h. die Verhandlungen zwischen den drei übergeordneten Gremien. Das geschieht meist durch Abgesandte. Bei diesen Sitzungen wird das sog. Vier-Spalten-Protokoll zu Grunde gelegt. In den ersten drei Spalten ist die jeweilige Position jedes Gremiums eingetragen. In eine dann zu füllende vierte Spalte wird der ggfs. erzielte Kompromiss eingetragen, das Dokument also aktualisiert. Oft bedarf es mehrerer Verhandlungsrunden. Ist das Protokoll abgearbeitet, geht das Dokument wieder in die drei Gesetzgebungsgremien: Kommission, Rat und Parlament zur Schluss-Abstimmung.

Kritik an den Trilog-Verhandlungen

Die Trilog-Verhandlungen sind nicht öffentlich. Und auch das Protokoll kann während der Verhandlungen nicht eingesehen werden!

Für Bürger*innen und Bürgerinitiativen gibt es daher in der Regel keine Möglichkeit der Information und damit der Einflussnahmen. Lobbygruppen dagegen nehmen auf die Verhandlungsprozesse sehr wohl Einfluss (in Hinterzimmern).

Das Europäische Gericht (ein Teil des Gerichtshofs der EU, zu dem noch der EUGH gehört) hat 2018 diese Intransparenz gerügt: „Die Ausübung der demokratischen Rechte der Bürger setzt voraus, dass es ihnen möglich ist, den Entscheidungsprozess innerhalb der an den Gesetzgebungsverfahren beteiligten Organe im Einzelnen zu verfolgen und Zugang zu sämtlichen einschlägigen Informationen zu erhalten.“

Bisher gibt es aber keine Fortschritte, um mehr Bürgerfreundlichkeit herzustellen.

Verordnungen und Richtlinien

Präsentation der Kommission in einem online meeting am 9.9.2020

Bei den Gesetzen, genannt Verordnungen oder Richtlinien der EU, sowie den Gesetzen der einzelnen Mitgliedsstaaten ist jeweils nach ihrer Funktion zu fragen.

EU Verordnungen dienen zuvörderst der Harmonisierung des Rechts in den Mitgliedsstaaten. Diese haben oft eine ganz spezifische Geschichte und Tradition. Die EU-Verordnungen sind unmittelbar bindendes Recht. Sie müssen also nicht erst in den Nationalstaaten übernommen werden. EU-Gesetze heißen Verordnungen.

Gesetzliche EU-weite Verbote von Plastikprodukten z.B. sollen dem Schutz der Meere dienen und damit auch der Gesundheit der Bürger.

EU – Richtlinien dagegen müssen nochmal von den nationalen Parlamenten als eigene Gesetze abgestimmt werden. Hier können jahrelange Verzögerungen, um nicht zu sagen bewusste Verschleppungen eintreten. Auch in Berlin ist das seit Jahren eine angewandte Praxis – auch bei Richtlinien, die das betreffende Ministerium in Brüssel noch mitgetragen hat. Wenn Bundesländer an der Praxisumsetzung beteiligt sind, kann das noch länger dauern. Welche Mittel bei Verstößen zur Anwendung kommen, dazu s. Punkt 2.

Richtlinien können z.B. Grenzwerte für den Ausstoß von schädlichen Abgasen festlegen, um die Erderwärmung zu stoppen.

Die „Offene Methode der Koordinierung“ (OMK)

2000 hat die EU ein noch „weicheres“ Instrument (soft law)  geschaffen. Damit will die EU Reformprozesse anregen.  Die Kommission regt die einzelnen Regierungen an, nationale Pläne zur Verbesserung  aufzustellen. Dies geschieht in den  Bereichen Forschung und Entwicklung, sowie Beschäftigungs-, Renten- und Sozialpolitik und Unternehmensrecht sowie Umweltpolitik. Auch in Jugend- und Migrationspolitik und ab 2014 auch in der Gesundheitspolitik sind Pläne erwünscht. Wenn die Pläne nicht „ausreichend“ sind, wird nicht  getadelt. Die Kommission hofft stattdessen auf Lernprozesse. Positive Beispiele einzelner Länder, über die die Kommission berichtet, stoßen dann ggfs. in anderen Staaten einen solchen Prozess an. Die positiven Beispiele sollen als Ansporn dienen, selbst Modernisierungsprozesse in Gang zu setzen. Das ist die Hoffnung hinter den soft laws.

Kritiker bemängeln, so werde eine schleichende Verlagerung von Zuständigkeiten in Gang gesetzt.

Die Durchsetzung von Politik

Behörden der Verwaltung, das sind Ordnungsämter und die Polizei, sowie die Gerichte. Letztere sind für die Durchsetzung des gesetzten Rechts verantwortlich, falls Zweifel an der richtigen Handhabung bestehen.

Ein besonderes Kennzeichen demokratischer Staaten ist die Unabhängigkeit der Justiz.

Die Möglichkeit für Parteien, aber auch für Bürger*innen besteht, die Gesetzmäßigkeit von Verordnungen und Gesetzen durch ein Verfassungsgericht überprüfen zu lassen. In der EU ist das der EuGH.

Die EU hat verschiedene weitere Organisationen, um die Gesellschaft in Europa zu gestalten. Da ist die Europäische Zentralbank, die EZB, sowie der Rechnungshof, außerdem das Amt für Betrugsbekämpfung genannt OLAF und inzwischen auch eine funktionsfähige Staatsanwaltschaft. EUROPOL ist die europäische Polizeibehörde. Und dann gibt es noch zwei Europäische Banken: die Investitionsbank, sowie die Bank für Wiederaufbau und Entwicklung.

Da all diese Institutionen in dem vorigen Blog im Detail beschreiben worden sind, reicht hier deren einfache Nennung.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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