UN-Hochseeabkommen tritt ab Jan. 2026 in Kraft

Datum

6.2.2026

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4 Minuten

Autor

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Beschluss in New York 2023

Die Hochsee, das sind alle Gebiete, die fernab von Küsten und außerhalb nationaler Zuständigkeiten liegen. Dazu gehören auch die Tiefsee-Gebiete. Als solche gelten Bereiche, die mindestens 200 Meter tief sind. Meistens erreicht diese wenig bis gar kein Licht mehr. Das Bewusstsein, wie wichtig die Meere bzw. Ozeane nicht nur für unsere Ernährung, sondern besonders auch für den Klimaschutz sind, hat erst in diesem Jahrzehnt massiv zugenommen. Denn nun sind mithilfe von speziellen Robotern Messungen auch in der Tiefsee möglich.

Gerade in den letzten Jahren wächst so auch das Bewusstsein dafür, wieviel CO² beispielsweise die Ozeane aufnehmen: In den letzten zehn Jahren hat der Ozean rund 23 Prozent (!) der menschengemachten CO₂-Emissionen aufgenommen, schreibt Greenpeace in seiner Info zum Inkrafttreten des Abkommens von 2023. Vor allem Anrainer rund um kleine Meere, wie z.B. das Mittelmeer erlebten in den vergangenen Jahren die Folgen der Aufheizung  des Wassers durch zu hohe Temperaturen. Viele von ihnen mussten verheerende Sturzfluten erleiden – oft, nachdem katastrophale Dürrezeiten ihre Böden ausgetrocknet und riesige Brände entfacht hatten.

Das hat 2023 zu der Einsicht bei 160 Staaten geführt, dass die Hochsee eines besonderen Schutzes bedürfe. Verhandlungen begannen vor mehr als 20  Jahren. Seit 2018 hatte die UN mit den Staaten darum gerungen. Nun gilt und muss umgesetzt werden: 30% der Meere sollen bis 2030 unter Schutz gestellt sein.

Ratifizierung des Abkommens

Erst nach der Ratifizierung des Abkommens durch 60 Staaten kann es in Kraft treten. Diese Ratifizierungsrate  ist im Sept. 2025 erreicht worden. Das bedeutet, dass das Abkommen ab 17. Januar 2026 in Kraft treten kann. 145 Länder wollen sich daran beteiligen. Inzwischen liegt die Ratifizierungsrate bei 80 Staaten.

Die formalen Voraussetzungen für die Ratifizierung durch die EU hat das EU-Parlament mit einer Zustimmung zu einer entsprechenden Entscheidung des Rates der Mitgliedstaaten der EU geschaffen. Da Deutschland bisher nicht ratifiziert hat, muss nun ein entsprechendes Gesetz geschaffen und verabschiedet werden. Denn nur danach kann Dtld. an den weiteren Entscheidungen teilnehmen. Ende Dez. 2025 ist zu lesen, dass Dtld. beitreten will. Ob die USA beitreten werden, ist unter Trump fraglich. Aber wichtig ist, dass China, Japan und Südkorea dabei. Das gilt als wichtig, weil sie große Hochseeflotten haben.

2026 oder 2027,  ein Jahr nach in Kraft treten wird voraussichtlich die erste “Ocean COP” – stattfinden – die erste Vertragsstaatenkonferenz, auf der konkrete Schutzgebietsvorschläge vorgelegt und später auch beschlossen werden können, schreibt Greenpeace, das sich an vorderster Front für den Schutz der Meere stark macht.

Was das Abkommen erreichen will

Der UN-Generalsekretär spricht von einem „historischen Erfolg“: Das Abkommen decke mehr als zwei Drittel der Ozeane ab und lege „verbindliche Regeln zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere“ fest. Die Vereinbarung sieht erstmals Schutzgebiete außerhalb der ausschließlichen Wirtschaftszonen einzelner Länder vor. Das hat Gewicht, weil sich mehr als die Hälfte der Meeresgebiete außerhalb solcher Zonen befindet.

Wichtig in dem Abkommen ist, dass der Absicht der Förderung von Bodenschätzen im Ozean nun eine Untersuchung von deren Folgen für die Umwelt, also eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorausgehen muss. Das gilt auch für andere potentiell schädliche Aktivitäten. Alle Forschungsergebnisse sollen miteinander geteilt werden. Außerdem erhofft man sich mehr Wissenstransfer vom globalen Norden in den globalen Süden. Die UN-Behörde International Seabed Authority (ISA) soll die Regeln für das geplante Schürfen z.B. von Manganknollen, von Eisen und Kupfer sowie von Kobalt und Nickel erarbeiten. All das findet sich in der Tiefsee und wird heute für die neuen Technologien für E-Autos z.B.  heiß begehrt.

Die Tiefsee aber muss in ihren Abläufen erst erforscht sein. Dort laufen alle Prozesse aufgrund der Dunkelheit und der Kälte sehr langsam ab. Wenn sie gestört werden, ist bisher unklar, ob und wenn ja, wie schnell sich z.B. der Meeresboden wieder erholen kann. Diese Forschungsergebnisse sind aber vonnöten, bevor die ISA eine ausreichende Grundlage hat, um Förderbeschränkungen aufzustellen. Das Ziel ist, zu verhindern, dass die Ökosysteme dort unten für immer zerstört werden.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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