Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom Nov. 2025

Datum

27.1.2026

Lesezeit

4 Minuten

Autor

Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Neue Verordnung wird  Schutz der Kleinsten erweitern

Schon bislang gilt eine Richtlinie von 2009 über die Sicherheit von Spielzeug. Sie half zu verhindern, dass in Läden Babyspielzeug verkauft wurde, das den Kleinsten schadete, wenn sie es in den Mund stecken z.B. . Besonders wenn es krebserzeugend und erbgutverändernd ist,  sowie wenn es fortpflanzungsgefährdende Stoffe enthält.

Inzwischen aber wird Vieles online gekauft, vor allem auch bei Nicht-EU-Händlern. Außerdem gibt es immer mehr Digitaltechnik in Spielzeugen. Und dafür reichte die Richtlinie nicht mehr aus, zumal inzwischen deutlich geworden ist, dass auch im Spielzeug  viele Chemikalien stecken. Spielzeug gehört zur Kategorie der „harmonisierten Produkte“. In dieser Kategorien sind die Waren definiert, die den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union unterliegen. Die Bewertung der Ergebnisse in Bezug auf das derzeit angebotene Spielzeug zeigte viele Mängel auf. Schon in der REACH-Verordnuung und in einer weiteren Verordnung von 2019 sind verschiedene Chemikalien verboten worden.

Nun kommen durch die „Spielzeug-Verordnung“ folgende Verbote hinzu: das der „absichtliche(n) Verwendung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Spielzeug sowie die Verwendung von Bisphenolen“. PFAS sind die sog. Ewigkeitschemikalien.  „Ewigkeitschemikalien können die Wirkungen von Impfungen und die Fruchtbarkeit verringern sowie Cholesterinwerte und die Risiken von Krebs und Diabetes erhöhen.“ Zwar sind sie heute leider bereits überall, nicht nur in unsern Gewässern – und damit auch in den Fischen, die wir verspeisen. Aber in Kinderspielzeug schädigen sie die empfindlichen kleinen Körper schon von Beginn an. Außerdem sind Stoffe verboten,  die das Hormonsystem (endokrine Disruptoren) oder die Atemwege schädigen, und Chemikalien, die giftig für die Haut und andere Organe sind.  Ein Verbot gilt künftig außerdem für allergene Duftstoffe in Spielzeug für Kinder unter drei Jahren und in Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden.

Zusätzliche Verpflichtungen der Kommission

Die voll verabschiedete Verordnung verpflichtet die Kommission, „die Europäische Chemikalienagentur um Stellungnahmen zur Sicherheit von Nitrosaminen und nitrosierbaren Stoffen in Spielzeug sowie zu Migrationsgrenzwerten für Cadmium, Chrom (VI), Blei und Quecksilber zu ersuchen“. Offenbar sind auch diese Chemikalien vermehrt in Kinderspielzeug gefunden worden. All diese Detaill-Informationen stammen aus dem zitierten Papier des wissenschaftlichen Dienstes des EU-Parlaments.

Der veröffentlichte Entwurf der Spielzeug-Verordnung ist mit der erst kürzlich in Kraft getretenen Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) verzahnt. Das bedeutet, dass nicht alles aus der Verordnung in dieser wiederholt wird, dass es aber dennoch gilt.

Wie erkennt nun der/die Käuferin die Sicherheit des Spielzeugs, das er/sie kaufen möchte? Für jedes Spielzeug gilt die Erfordernis eines digitalen Produktpasses. „Jedes Spielzeug muss über einen gut sichtbaren digitalen Produktpass verfügen, der beweist, dass es den einschlägigen Sicherheitsvorschriften entspricht. Der digitale Produktpass sorgt für bessere Rückverfolgbarkeit von Spielzeug sowie für einfachere und effizientere Marktüberwachung und Zollkontrollen. Er bietet den Verbraucherinnen und Verbrauchern außerdem einfachen Zugang zu Sicherheitsinformationen und Warnhinweisen, beispielsweise mithilfe eines QR-Codes“. Das ist unter Aktuelles von EU-Parlament zu lesen.

Es gibt ein EU-Schnellwarnsystem für gefährliche Verbraucherprodukte. Leider gehörte Spielzeug zu den am zweithäufigsten gemeldeten Produkten. Bei fast der Hälfte der Kinderspielzeuge wurden chemische Inhaltsstoffe als Hauptrisiko-Ursache angegeben.

Ein großer Wehrmutstropfen für alle Eltern kleiner Kinder muss allerdings erwähnt werden. Normalerweise gilt eine EU-Verordnung ja 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. In diesem Fall ist das nicht so! Unklar ist, ob, bzw. wie lange die Verordnung eine Übergangszeit für die Industrie vorsieht. Aber im Text heißt es, nach der Veröffentlichung haben die Mitgliedstaaten 54 Monate Zeit, die neuen Vorschriften umzusetzen. Das sind viereinhalb Jahre! Das ist also erst Mitte 2030.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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