USA, Kongressausschuss empfiehlt Anklage gegen Trump, 19.12.2022,

Datum

28.5.2025

Lesezeit

4 Minuten

Autor

Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Einstimmige Empfehlung des Untersuchungsausschusses

Das amerikanische Repräsentantenhaus hatte nach dem Sturm auf den Kongress am 6. Januar 2021 einen Untersuchungsausschuss eingesetzt. Denn die neun Mitglieder, sieben Demokraten und zwei Republikaner sollten herausfinden, wie es zu dem Sturm hatte kommen können. Nach zweijähriger minutiöser Rekonstruktion kamen sie jetzt parteiübergreifend zu der Schlussfolgerung, dass es diesen fundamentalen Angriff auf das Herzstück der amerikanischen Demokratie ohne die zentrale Rolle von Trump nicht gegeben hätte. „Ohne ihn wäre es zu keinem der Ereignisse vom 6. Januar gekommen.“

Auf welchem Weg  die Abgeordneten zu ihrem Ergebnis kamen

Anderthalb Jahre lang haben die Repräsentanten Videos angesehen und recherchiert. Und sie durchforsteten eine Million Dokumente.  Im letzten halben Jahr haben sie dann in zahlreichen nichtöffentlichen Sitzungen und neun stundenlangen öffentlichen Sitzungen  über 1000 Zeugen angehört und befragt. Eine ungeheure Sisyphus-Arbeit zum Teil vor den Augen der ganzen Nation.

Ihr 160 Seiten umfassender Kurzbericht listet 17 Punkte auf, die verdeutlichen: Trump war sich nicht nur seiner Niederlage bewusst, sondern sein Team hat ihn auch immer wieder darauf hingewiesen. Da aber alle Versuche, die Wahlergebnisse zu fälschen, nicht zum gewünschten Erfolg führten, hat Trump gezielt auf den Umsturzversuch hingearbeitet. Und er hat,  nachdem er die Menge angestachelt hat, zum Capitol zu marschieren, sie um  2.24 Uhr nachmittags,  mit einem Tweet  gegen seinen Vizepräsidenten M. Pence aufgestachelt: “Mike Pence didn’t have the courage to do what should have been done to protect our Country and our Constitution.” (M.Pence hatte nicht den Mut das zu tun, was hätte getan werden müssen, um unser Land und unsere Verfassung zu schützen. eigene Übersetzg.)

Das einhellige Fazit des Untersuchungsberichtes

Das Ergebnis lautet: Der ehemalige Präsident solle sich für vier Straftatbestände verantworten. Der erste lautet  Aufruhr bzw. Anstiftung zum Aufstand. Der zweite Verschwörung gegen die Regierung bzw. die Vereinigten Staaten. Schließlich gehe es drittens um die Behinderung des Kongresses bei seiner urdemokratischen Aufgabe, das Ergebnis der nationalen Wahl des Präsidenten festzustellen. Und viertens gehe es außerdem um eine Anstiftung bzw. eine Verschwörung zu falschen Angaben. Denn Trump hatte sich wiederholt bemüht, Wahlleiter bzw. Gouverneure einzelner Staaten zu beeinflussen, andere Ergebnisse zu übermitteln als die tatsächlichen.

Die historische Bedeutung der Kongress-Empfehlung

Der Kongress selbst kann keine Verurteilung herbeiführen. Er kann dem Justizminister lediglich eine Anklage empfehlen. Noch nie zuvor hat der Kongress eine solche strafrechtliche Empfehlung gegen einen Präsidenten ausgesprochen.

Das Verhalten Trumps nach seiner Niederlage ist allerdings auch „einmalig“. Gerade in den USA zeichnet sich die Demokratie dadurch aus, dass der Verlierer selbst am Abend seiner Niederlage als erster diese eingesteht und dem Sieger gratuliert. Die friedliche Übergabe soll gerade jeden Zweifel am Sieg des Gewinners verhindern. Trump dagegen hält bis heute an seiner Lüge fest, die Wahl sei ihm gestohlen worden. Und er hat sich während der Erstürmung über drei Stunden den Tumult und die Erstürmung untätig angeschaut, obwohl er mehrmals und sogar von seiner Tochter gebeten wurde, endlich einzuschreiten. Dabei wäre er verpflichtet gewesen, den Rechtsstaat zu schützen. Er hält die Lüge noch heute aufrecht, obwohl die Erstürmung des Kongresses 7 Todesfälle und mehr als 100 verletzte Polizisten gefordert hat, sowie einen erheblichen finanziellen Schaden angerichtet hat.

Die grundsätzliche Bedeutung für die Demokratie als Regierungsform

Die Ausschussmitglieder sehen die fundamentale Infragestellung der amerikanischen Demokratie durch die Verschwörung Trumps sowie fünf weiterer Mitstreiter. Sie leisten mit ihrer detaillierten Aufarbeitung einen großen Beitrag zur Revitalisierung der gesamten Institution. Ihr detaillierter Bericht wird am 21.12.2022 erwartet. Er soll acht Kapitel enthalten auf mehreren hundert Seiten. Ein wertvoller Fundus.

Bleibt zu hoffen, dass Justizminister M. Garland der Empfehlung des Ausschusses des Repräsentantenhauses folgt. Das Material dafür liegt schon bereit.

Die Amerikaner haben die älteste Demokratie der Welt. Alle anderen Demokratien orientieren sich daran. Insofern ist die Aufarbeitung des Ausschusses ein Meilenstein nicht nur für die amerikanische Demokratie, sondern auch für alle anderen.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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