TTPA- Transparenz-Verordnung tritt in Kraft

Datum

26.9.2025

Lesezeit

3 Minuten

Autor

Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Politische Werbung transparent machen

Häufig ist schwer durchschaubar, wer politische Werbung in Medien geschaltet hat. Denn in den vergangenen Jahren hat die Einflussnahme auf Wähler und Wählerinnen – besonders vor Wahlen – stark zugenommen. Und zwar sowohl von innen wie auch aus dem Ausland. Darauf will die EU mit dieser Verordnung reagieren. Sie heißt: Transparency and targeting of political advertising. Schon 2016 hatte ein britisches Unternehmen  – für die Adressaten undurchsichtig – eine Werbekampagne auf facebook für Trump geschaltet. Die EU-Verordnung, die ab 10. Oktober gilt, kann für Parteien, Verbände, NGOs und Werbetreibende große Konsequenzen haben. Sie soll vor allem vor außenpolitischer Einflussnahme auf Wahlen über die Medien schützen. Und in Anbetracht der vielen fake news soll sie für eine offene und faire politische Debatte sorgen.

Die Verordnung soll diesen Zielen in drei Punkten dienen:

sie soll es den Bürger*innen erleichtern, zu erkennen, dass bzw. wenn es sich um politische Werbung handelt

sie soll helfen zu verstehen, wer hinter einer Anzeige bzw. Werbung steckt

und sie soll dem oder den Adressaten ermöglichen, zu wissen, ob er eine auf ihn oder seine Gruppe gezielte  Werbung erhalten hat.

Das gilt u.a. auch, wenn sich vor Ort eine Partei z.B. für Erhalt oder finanzielle Unterstützung ggfs. für das örtliche Freibad einsetzt.        Über QR-Codes können in Zukunft solche Infos auf das Plakat gedruckt und dann im Einzelnen nachgelesen werden.

Kritik an den Vorschriften nimmt Fahrt auf

Obwohl alle Staaten über den Rat in den Gesetzgebungsprozess eingebunden waren, sind z.B. in Deutschland, aber auch in vielen anderen Ländern die erforderlichen einzelstaatlichen Durchführungsgesetze nicht verabschiedet. Auch die EU selbst muss noch Ausführungen erledigen. Dabei könnte die Verordnung Zustände, wie sie z.B. in Rumänien vor den Wahlen wieder aufgetreten sind und die Wahlen massiv beeinflusst haben, unterbinden. So muss beispielsweise noch festgelegt werden, wer – also welche Instanz oder Behörde – prüfen und wer bei Verstößen einschreiten darf.

Die Verunsicherung über die Auswirkungen ist derzeit noch beträchtlich. Sie hat auch den deutschen Fundraising-Verband erfasst. Er warnt sogar davor, dass das Spendenaufkommen zum Jahresende einbrechen könnte, selbst bei Gesundheits-NPOs.

Ein Effekt der neuen – die Demokratie schützen-wollenden Verordnung  – ist jedenfalls schon eingetreten: Meta hat bekannt gegeben, dass dieser Konzern ab Oktober 2025 auf seinen Plattformen  (Facebook, Instagram, Threads) in der EU alle bezahlten Anzeigen zu politischen, wahlbezogenen und gesellschaftlichen Themen verbietet. Auch Google mit seinen YouTube-Kanälen will sich wohl anschließen und vermutlich weitere Tech-Giganten. Möglicherweise hilft das mehr als es der Digital Services Act bisher konnte.

Andererseits bereiten die großen Tech-Konzerne bereits jetzt Umgehungsmöglichkeiten vor. Und der Fundraising -Verband gibt den Betroffenen schon jetzt viele Ratschläge und Tipps zu den vorhandenen Möglichkeiten.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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