Taxonomie-Verordnung, die umstrittenen Entscheidungen dazu, 5.2.2022

Datum

28.5.2025

Lesezeit

5 Minuten

Autor

Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Der Green Deal soll perspektivisch 100 Milliarden Euro locker machen, um das Pariser Klimaziel von maximal 1,5 Grad Erwärmung bis 2100 einhalten zu können. Da die EU keine Steuern erheben kann, hat die Kommissionspräsidentin U. v. der Leyen dabei private Investitionen in nennenswertem Maße einberechnet. Um diese EU-weit zu erzielen, sind einheitliche Kriterien, was als nachhaltig und klimafreundlich anzuerkennen ist, notwendig.  Denn auch Grenzen übergreifende Investitionen sind erwünscht.

EU-Taxonomie: ergänzender delegierter Klima-Rechtsakt

Die REGULATION (EU) 2020/852 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL wurde im Juni 2020 veröffentlicht. Da es sich bei den 26 Artikeln um eine Verordnung handelt, ist diese in Gänze in allen EU-Staaten  verbindlich.

Nun hat die EU-Kommission Anfang Februar 2022 einen „Delegierten Rechtsakt“ zur Taxonomie-Verordnung vorgelegt. Dieser präzisiert oder konkretisiert die Regeln, die für nachhaltige Investitionen anwendbar sind.

Aber bei genauerem Hinsehen wertet die EU-Kommission jetzt nicht nur neue Investitionen in Atomenergie und Gas unter bestimmten Bedingungen als nachhaltig. Darüber wird bereits viel und sehr kritisch berichtet.  Zwar wird von Brückentechnologien in Bezug auf die fossile oder die gefährliche Technologie gesprochen, aber hilft das? Zusätzlich geht es aber auch um die Verfeuerung von Holz-Biomasse.

Die Taxonomie sollte „Greenwashing“ verhindern

Nun indiziert die Kommission  Finanzströme, die statt Umweltschutz  Greenwashing fossiler Energieträger betreiben. Die Unternehmen dürfen sich dabei noch als umweltfreundlich ausweisen.  Eigentlich möchte die EU selbst fossile Energieträger ersetzen  sowie auch die groß-industrielle Energieerzeugung. Mit dem neuen Rechtsakt sehen Viele nun die Gefahr, dass die dafür notwendigen Investitionen jetzt zuvörderst in die veralteten Technologien gehen. Das würde die Förderung von Windkraft und Solarenergie erheblich verknappen. Denn jeder Förder-Euro kann nur einmal ausgegeben werden.

Die Argumente bezogen auf Erdgas und Atomstrom sind hinlänglich bekannt. Deshalb soll hier auf den dritten Sektor eingegangen werden, um zu verdeutlichen, warum auch dabei das Klima auf dem Spiel steht.

Die groß-industrielle Verfeuerung von „Holzbiomasse“

Die  EU denkt darüber nach, Milliarden für die Umnutzung von Kohlekraftwerken bereit zu stellen. Bisher haben diese aus Kohle Strom erzeugt.

Nach herkömmlicher Ansicht galt die Verbrennung von Holz  als klimaneutral. Die EU hat sie in der Taxonomie nur als minimal schädlich eingestuft. Nun aber soll in umgebauten Kraftwerken statt Kohle möglicherweise Holz verfeuert werden. Die Forstwirtschaft aus mehreren europäischen Ländern mit großen Wäldern (wie Schweden, Finnland, Österreich, Rumänien) hat daran offenbar Interesse.

  • Das jedoch würde einerseits geradezu die Wälder verschlingen, die derzeit noch als CO²-Senken in Europa gelten.
  • Und andererseits würde das groß-industrielle Verbrennen schlagartig das über Jahrhunderte gespeicherte CO² freisetzen.
  • Das würde dem Klima sofort schaden anstatt es zu schützen.
  • Im Vergleich mit Kohle würde sogar eine höhere Menge an Holz benötigt, um die gleiche Energieeffizienz zu erzielen.
  • Der Schaden wäre also schlimmer als doppelt so groß wie das Verbrennen von Kohle.

Die Abfolge der nächsten Schritte

Die Einstufung dieser drei Energieträger als umweltfreundlich lässt die Wellen der Empörung bei allen NGOs mächtig anschwellen. Denn sie alle kämpfen seit Jahren für die Rettung der Umwelt und für Ziele zur Begrenzung der Erderwärmung. Fossile Energien sind dafür mit ursächlich. Und gegen schädlich- bis tödliche Energie aus Atomkraftwerken (Tschernobyl und Fukushima)wird seit Jahrzehnten gekämpft. Und nun ist auch noch der Kampf gegen die großflächigen Abholzungen wichtig und notwendig.

Es bleiben vier Monate für den Trilog, also die Einigung zwischen der Kommission, dem Rat und dem Parlament. Eine geringe Zeitspanne auch für die Zivilgesellschaft und unsere geneigten Leser*innen, um Einfluss (ggfs. darauf klicken) auf den Prozess zu üben.

Das ist sehr nötig, denn vom Rat ist vermutlich nichts zu erwarten, was zu einem Wandel führt. 20 Länder mit 65% der Stimmen müssten sich gegen den Kommissionsvorschlag aussprechen. Zu viele Länder setzen auf den Ausbau der Atomenergie.

Die Hoffnungen ruhen auf dem Parlament.

Konkrete Vorwürfe

Aber viele Umweltverbände wollen gemeinsam vorgehen. Sie werfen der EU  vor, gegen ihre selbst definierten Umwelt- und Klima-Ziele zu verstoßen. Sie schicken eine Petition an das EU-Parlament, mit dem Ziel, den „delegierten Rechtsakt“ so nicht zu verabschieden.

Andere Zusammenschlüsse gehen weiter – zumindest, was die groß-industrielle Verfeuerung von Holz angeht. Ihre Vorwürfe richten sich gegen eine dreifache Verletzung der Taxonomie-Verordnung durch den „Delegierten Rechtsakt“:

1. Die Kriterien der Taxonomie müssen laut Verordnung (Artikel 19) wissenschaftlich basiert sein. Die Kommission hat eine eigenes wissenschaftliches Experten- und Beratungsgremium, das Joint Research-Center (JRC). Dessen Empfehlungen stehen im Widerspruch zu Regeln des „Delegierten Rechtsaktes“ der Kommission.

2. Auch müssen die Regeln dazu beitragen, den Klimawandel wesentlich abzuschwächen (Artikel 10, mitigation).

3. Und schließlich fordert Artikel 17  den Nachweis der Vermeidung erheblicher Schäden durch die Vergabe von Fördermitteln.

Konkretes Vorgehen eines europäischen Zusammenschlusses von Umweltverbänden

Sieben Umweltverbände aus Ländern mit viel Wald, die sich vor allem mit Waldschutz befassen, unterstützt von Anwalt-Teams und wissenschaftlichen Organisationen haben ein Überprüfungs- und Anfechtungsverfahren eingeleitet, das von weiteren 50 NGOs unterstützt wird.

„Der NGO-Antrag auf Überprüfung der Kriterien für Forstwirtschaft und Bioenergie leitet ein verbindliches Verfahren ein, durch das die administrativen Kriterien angefochten werden können. Sollte sich die EU-Kommission weigern, die verlangte Überprüfung vorzunehmen, werden die NGOs Klage vor dem Gerichtshof der EU (EuGH) erheben“.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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