Strommarkt-Verordnung, sowie für EU-Gasmarkt, erweiterte Gesetze ab Sommer 2024,

Datum

25.6.2025

Lesezeit

3 Minuten

Autor

Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Marktmanipulation in Zukunft stärker verhindern

Seit einem Gesetz von 201o hat die EU bereits Kompetenzen, um einen europäischen Strommarkt zu schaffen. Nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hat sich gezeigt, dass die Verbraucher*innen bisher jedoch nicht ausreichend gegen überhöhte Preise geschützt sind. Die EU hat nun die Befugnisse zur Überwachung von Marktmanipulationen auf den Großhandelsmärkten erweitert. Sie will die Überwachung verstärken. Dadurch will sie einen offenen und fairen Wettbewerb gewährleisten und den Strommarkt in Europa umfassend reformieren.

Verordnung über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes (REMIT) von 2011

Diese Verordnung liegt der überarbeiteten Verordnung zugrunde, ist also jetzt ausgeweitet, bzw. schärfer gefasst worden. Jetzt will die EU nicht nur Marktmanipulationen, sondern auch Insiderhandel stärker angehen. Darunter versteht man die Ausnutzung privilegierter privater Informationen zur Durchführung von Finanzgeschäften. Die Energiepreise waren 2022 nicht nur sehr hoch, sondern auch sehr schwankungsanfällig zum Nachteil der privaten Verbraucher wie auch der Industrie.

Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden in der Europäischen Union (ACER)

Diese Agentur erhält neue Rechte. Sobald mindestens zwei EU-Staaten beteiligt sind, darf sie Inspektionen vor Ort durchführen, Auskunftsersuchen  stellen und Erklärungen einholen. Und sie erhält die Befugnis, Zwangsgelder zu verhängen. Damit soll sie die Einhaltung von Entscheidungen über Inspektionen vor Ort und Auskunftsersuchen  gewährleisten. Allerdings bleibt es den nationalen Behörden vorbehalten, Geldbußen für Verstöße und die Nichteinhaltung von Verboten oder wesentlichen Verpflichtungen zu verhängen.

Verordnungen treten jeweils 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in der gesamten EU Kraft. Ende Juni 2024 war die Verordnung verabschiedet.

Vertragsverletzungsverfahren gegen 21 EU-Staaten

Schon im Jahr 2019 hatte die EU eine erweiterte Strommarktreform verabschiedet. Es geht darum, das Netz zu ertüchtigen. Denn der Ausbau der Erneuerbaren stellt für das Netz eine zusätzliche Belastung dar. Schon das Gesetz von 2010 hatte zum Ziel, durch einen europäischen Verbund die Verbraucher zu schützen und zu stärken. Da es nicht ausreichend umgesetzt wurde, traf der russische Angriffskrieg von 2022 die Stromkunden hart. Denn der Strom fließt immer noch nicht ungehindert dorthin, wo er gerade gebraucht wird.

Nun werden die Staaten angeklagt, weil sie die Regeln von 2019 nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt haben. Das hätte am 31.12.2020 der Fall sein müssen. Nach Einschätzung von Experten führt das nicht nur zu einer Verzögerung der Energiewende, sondern auch zu unnötigen volkswirtschaftlichen Kosten.

Die EU hat Ende Juni 2024 außerdem noch eine Verordnung beschlossen, die für den Gasmarkt gilt, für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff. Im Juni 2025 haben sich die EU Institutionen im Trilog auf eine Verlängerung der Gasspeicherverordnung geeinigt. Das Befüllungs-Ziel für den Winter haben sie von 90 auf 75-80% gesenkt.

Das Gasmarktpaket schafft die Grundlage für den Aufbau von Wasserstoff-Infrastruktur und für einen Wasserstoffbinnenmarkt.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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