Steuervermeidung großer Konzerne wird sichtbar gemacht, 2.6.2021:

Datum

27.5.2025

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5 Minuten

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Die EU hat nach fünfjährigen Verhandlungen einen großen Durchbruch erreicht. Vorläufig zunächst noch, weil nochmal alle Gremien zustimmen müssen. Aber in den Verhandlungen ist Einigkeit erzielt worden, auch wenn ein Staat wie Deutschland sich enthalten hat. Es geht um eine Richtlinie über die Offenlegung von Ertragsteuer-Informationen durch bestimmte Unternehmen und auch deren Zweigniederlassungen, selbst wenn sie auf den Bahamas liegen. Konkreter beschrieben ist es eine Richtlinie über die Pflicht öffentlicher länderbezogener Berichterstattung. Für multinationale Unternehmen mit weltweit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz gilt dann eine bedeutende Änderung der Rechnungslegung.  Sie sollen  aufgrund des sog. Country-to-Country Reporting jährlich die Nettoumsätze, Gewinn oder Verlust vor Steuern und die tatsächlich in den einzelnen Staaten gezahlten Ertragsteuern veröffentlichen.

Eine einheitliche Besteuerung in EU-Ländern allerdings ist nicht in Sicht. Sie bedürfte der Einstimmigkeit. (vgl. dazu hier)

Bisheriger jährlicher Verlust

Den EU-Ländern entgehen  geschätzt bisher durch die Steuervermeidung bei der Körperschaftsteuer und durch aggressive Steuerplanung dieser Unternehmen jährlich Einnahmen in Höhe von mehr als 50 Mrd. €. Denn die großen Unternehmen verschieben ihre Gewinne jeweils in Staaten mit besonders niedrigen Steuersätzen.

Der steuerpolitische Sprecher der Grünen im EU-Parlament, Sven Giegold kommentiert die Einigung so: „Länderbezogene Steuertransparenz ist ein scharfes Schwert gegen Steuervermeidung. Wenn große Unternehmen ihre Gewinne und gezahlten Steuern pro Geschäftsland offenlegen müssen, wird Steuerdumping jedes Jahr für alle sichtbar.“ Das werde dem Ruf der Unternehmen schaden, meint er.

Ein erster Schritt zu mehr Umverteilung

Der IWF, der Internationale Währungsfonds hat am 1.4.2021 ein bemerkenswertes  Statement abgegeben. Ausgerechnet er stellt das Thema Gerechtigkeit ins Zentrum seiner Argumentation dazu, was zu tun ist, um die demokratischen Gesellschaften zusammen zu halten. Bislang nicht gerade ein Thema für Mainstream-Ökonomen. Dabei spricht der IWF direkt auch das oben behandelte Thema der Steuervermeidung an, das endlich  geregelt werden müsse! Aber auch die einzelnen Regierungen fordert der IWF auf, den Wohlstand von oben nach unten z.B. durch Steuererhöhungen für Wohlhabende umzuverteilen. Er schlägt dafür Erhöhungen der Erbschaftssteuer vor oder höhere Abgaben für Immobilien. Sogar eine zeitweise Anhebung der Einkommenssteuer für Gutverdiener hält er ggfs. für richtig.

Die Einigung der EU kommt daher zu einem höchst wichtigen Zeitpunkt. Der portugiesischen Ratspräsidentschaft sei Dank. Denn nicht nur die Staatsschulden sind wegen Covid 19 allseits stark gewachsen, sondern die Gesellschaften driften trotz staatlicher Anstrengungen zur Bekämpfung der Pandemie unübersehbar auseinander.

Der Umgang mit den Staatsschulden

In der unmittelbaren Zukunft geht es deshalb nicht nur um die gesellschaftlich notwendige Umverteilung. Diese gibt dem Staat die Möglichkeit zu mehr konsumtiven Ausgaben. Für die Zukunft geht es aber auch darum, wie die Staaten die immensen Schulden, die sie 2020 und 2021 angehäuft haben, wieder zurückfahren. Und darüber hinaus, wie sie die noch größeren Schulden, die sie tätigen müssen, um den Klimawandel zu stoppen, schultern können. Allein zur Reduktion der Treibhausgase auf Null bis 2050 rechnet McKinsey mit 28 Billionen Euro.

Die Notwendigkeit eines neuen Kostenbegriffes

Unser Staat sowie Länder und Kommunen weisen bisher in ihrer Haushaltsführung jährlich immer nur die Einnahmen und die Ausgaben aus. In der Bilanz sind aber z.B. die Wertzuwächse durch Infrastrukturmaßnahmen nicht ablesbar. Diese Ausgaben benennt die  Finanzwirtschaft Investitionen. Sie sind quasi gut angelegtes Geld. Der Nutzen von Investitionen hält viele Jahre vor. Der gesellschaftliche Nutzen, den das staatliche Handeln hat, bleibt jedoch in der finanzwirtschaftlichen Betrachtung bisher weitgehend unsichtbar. Der Wert von Straßen, Brücken, Schulen, Forschungseinrichtungen usw. taucht dort ebenso wenig auf wie in der politischen Bewertung bzw. Diskussion.  Um es anders auszudrücken: der Kostenbegriff  hat starre Grenzen. Die Kosten erscheinen so z.T. als immens bzw. nur unter dem Begriff Schulden. Das führt zu der konservativen Forderung, wir müssen die Schuldenbremse einhalten und brauchen die schwarze Null.

Das Preis-Nutzen-Verhältnis muss beziffert werden

Neuseeland z.B. ist in der Aufstellung der gesellschaftlich geschaffenen Werte oder der Bilanzen diesbezüglich schon einen Schritt weiter. Damit eine breite Mehrheit die großen Herausforderungen der Zukunft annimmt, ist Folgendes erforderlich.  Nicht nur die Politik, sondern auch die Bevölkerung muss verstehen: staatliche Investitions-Ausgaben schaffen einen gesellschaftlichen Mehrwert. Wenn dieser auch zahlentechnisch durch neue Begriffe sichtbar gemacht werden kann, hilft das der Akzeptanz der auf unsere Gesellschaft zukommenden Ausgaben. Im Bundesfinanzministerium wird angeblich darüber nachgedacht, jedem Preisschild auch ein Nutzenschild zuzuweisen.

Eine neue Konzeption der Rolle des Staates

Den Ausgaben des Staates  muss daher der zukünftige Nutzen der Investitionen im Klimaschutz oder in anderen Bereichen gegenüber  gestellt werden. Die Analyse der Staatsschulden muss deshalb zu einer Aufteilung zwischen langfristig wirkenden Investitionen und Ausgaben zur Bekämpfung von Konjunkturkrisen unterscheiden. Der politische  Ansatz konservativer Parteien, alle Staatsschulden noch immer zu verteufeln, geht an den Notwendigkeiten einer zukunftsgerechten Steuer- und Ausgabenpolitik vollends vorbei. Selbst führende Wirtschaftswissenschaftler, wie z.B. der Direktor des Deutschen Instituts für Wirtschaft (IW), Michael Hüther, lehnen inzwischen das alte ordoliberale Modell ab und befürworten den vorsorgenden Staat.

(Quellen: Europäischer Rat, consilium.europa.eu, press-release und Zeit-online,1.6.2021, Wirtschaft und Die Zeit, 27.5.2021, Politik)

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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