RSM-Anwendung, Ein Sieg für den Rechtsstaat und gegen Ungarn, 12.-15.12.2022

Datum

26.5.2025

Lesezeit

4 Minuten

Autor

Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Ein jahrelanger Streit mit Ungarn um eine Anwendung des Rechtsstaatsmechanismus (RSM)

Dieser Streit ist mit einem neuen Beschluss endlich zu Ungunsten von Viktor Orban zu Ende gegangen. Immer wieder hat Orban erfolgreich versucht, wichtige EU-Entscheidungen zu blockieren und die EU zu erpressen. Trotz Abschaffung des Rechtsstaates und der freien Presse wollte er die Milliardenhilfen aus Brüssel erhalten. Aber die EU störte sich außerdem an der massiven Korruption, die Orban zuließ und selbst nutzte.

Schon 2018 hatte das EU-Parlament die EU-Kommission aufgefordert, tätig zu werden. Aber die Kommission war meist abwartend, zumal Orban immer sofort zu Klagen griff.  EUGH-Entschließungen brachten jedoch Schrittchen für Schrittchen Fortschritte. Allerdings brauchten die Entscheidungen jeweils Zeit. So bestätigte das Gericht z.B.  im Sommer 2021, in Ungarn gebe es die „eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Grundwerte“.

Im Sommer 2020 hatten der EU-Rat und das EU-Parlament nach zähem Ringen immerhin einen wichtigen Kompromiss erringen können zur Anwendung des RSM. Der Kompromiss ermöglicht, die bis dahin dafür notwendige Einstimmigkeit im Rat abzuschaffen. Der EUGH erklärte dies für rechtens. Allerdings war der Preis für die Einigung ziemlich hoch. Denn danach bezieht sich ein mögliches Verfahren gegen ein Land nur auf Gelder aus dem EU-Haushalt und nur auf diese und deren Verwendung.

Parteienstreit inbegriffen

Die Partei, die Viktor Orban dominiert, ist die ungarische Partei Fidesz. Sie war Teil der parlamentarischen europäischen Parteienfamilie der konservativen EVP. In der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte V. Orban eine zuverlässige Fürsprecherin bei all seinen Begehren. Sie war bis aufs Äußerste bemüht, die konservative „Familie“ zusammen zu halten.

Aber die Mehrzahl der europäischen EVP-Parteien kam schließlich zu der Meinung: es reicht. Der Ärger über die vielen Erpressungen Orbans wurde zu groß. Die EVP änderte ihre Verfassung. Danach wurde es möglich, eine nationale Partei auszuschließen. Orban allerdings kam dann dem Ausschluss der Fidesz aus der EVP durch den Austritt zuvor.

Eingefrorene Gelder

Noch im November entstand der Eindruck, dass die EU-Kommission Orban erneut nachgeben könnte. Um an die Gelder für Ungarn zu kommen, hatte Orban angekündigt, geforderte Reformen umzusetzen. Und die Kommission war angetan, lobte den angeblichen Reformwillen.

Orban stand das Wasser bis zum Hals. Die Inflation in seinem Land lag inzwischen bei über 20%. Denn er hatte in seinem letzten Wahlkampf massiv mit finanziellen Wahlgeschenken um sich geworfen. Deshalb ist er eigentlich dringend auf die weit über 10 Milliarden Euro aus Brüssel angewiesen. Gesperrt waren aber nicht nur die Hilfen aus dem Corona-Fonds (5,8 Milliarden), sondern auch die jährlichen Zahlungen aus dem EU-Haushalt (7,5 Milliarden).

Dennoch drohte Orban der EU mit ständig neuen Querelen. Als einer der letzten NATO-Mitglieder hat er dem Beitritt von Finnland und Schweden zur NATO noch immer nicht zugestimmt, auch 2023 noch nicht. Auch blockierte er die Auszahlung eines 18 Milliarden großen EU-Kredits an die Ukraine. Damit soll das Land Kriegsschäden bekämpfen können. Diese Drohung aber brachte das Fass zum Überlaufen.

Nun kam alles auf die im Dezember 2022 tagenden EU-Regierungschefs an

Jetzt waren auch die Regierungschefs mehr als verärgert über den ständigen Streit und die permanenten Verzögerungen der EU-Arbeit. Obwohl z.B. die baltischen Staaten die NATO-Blockade fürchten, rangen sich nun ausgerechnet die Kollegen von Orban dazu durch, den Großteil der Milliarden für Ungarn nicht freizugeben. Allerdings musste jetzt dringend entschieden werden, denn Ungarns Mittel aus dem Corona-Fonds  wären Ende des Jahres verfallen.

Der 2020 erreichte Kompromiss, der die Einstimmigkeit für eine solche Entscheidung abgeschafft hat, ermöglichte jetzt die fällige Entscheidung. Eine Mehrheit „zwang“ Orban zum Nachgeben.  Lediglich gut eine Milliarde aus dem Haushalt gestanden ihm manche seiner Kollegen jetzt zu. Dafür musste er nicht nur der noch immer von ihm blockierten Inkraftsetzung der EU-weiten Mindeststeuer von 15% auf europäische Unternehmensgewinne zustimmen (Dieser Beschluss  war bereits 2021 gefasst worden! Aber in letzter Minute versuchte Polen am 15.12.22 überraschend hier noch zu blockieren). Sondern auch der Kredit für die Ukraine kann nun von der EU ausgezahlt werden.

Es ist das erste Mal in der Geschichte der EU, dass der sog. Rechtsstaatsmechanismus greift. Die Gelder werden zurückgehalten, bis Orban 17 von ihm zugesagte Reformen umgesetzt hat. (Manche Medien berichten sogar von 27). Deshalb sagen Viele: diese EU-Entscheidung ist historisch.

Besonders stark soll sich übrigens die deutsche Bundesregierung für die weitere Sperrung der Gelder eingesetzt haben. Könnte es daran liegen, dass der deutsche Bundeskanzler nicht mehr Frau Merkel ist?

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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