RED III, EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien, 30.3.2023, 16.6.2023 und 12.9.2023, ein Durchbruch

Datum

16.12.2025

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5 Minuten

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Trilog-Verfahren erreicht Nach-Schärfung

Die Klimakrise und die Artenkrise sind weiter voran geschritten als noch vor ein paar Jahren befürchtet. Wir befinden uns bereits längst in dem Zeitalter, in dem einmal beschlossene Maßnahmen nicht mehr ausreichen. Das in Paris 2015 beschlossene Ziel, die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, wird wohl immer weiter unerreichbar bleiben. Umso wichtiger ist es, dass die Politik die Maßnahmen nachschärft. So könnte wenigstens eine Begrenzung ggfs. auf maximal 2 Grad Erwärmung noch gelingen.

Ein Kernstück des Green Deal zu diesem Zweck sind die Vorgaben zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien in der gesamten EU.

Vorab ist allerdings zu konstatieren: die Trilog-Einigung muss – wie immer – nochmal vom EU-Rat  und auch noch vom EU-Parlament  beschlossen werden. Am 12. 9.23 ist das geschehen. Das EU-Parlament beschloss die Renewable Energy Directive (RED III) am 30.3.2023. Der Rat am 16.6.2023   (Sven Giegold, newsletter), nachdem  Frankreich die schon erzielte Einigung monatelang blockiert hatte. Paris erhielt „weitere Garantien für die Atomkraft sowie für die Produktion von Ammoniak aus kohlenstoffarmem Wasserstoff „. Auch Polen hat möglicherweise noch Ausnahmen für Kohlekraftwerke als Reservestromerzeuger über das Jahr 2025 hinaus erreichen können.

Nun müssen die nationalen Parlamente das Gesetz, das nur eine Richtlinie ist, noch übernehmen, wobei die Länder einen Spielraum haben. Erst dann sind sie jeweils in den EU-Staaten verbindliche Gesetze, das heißt ab 2025.

Anhebung des Ausbauziels der Erneuerbaren

Bis 2030 sollte nach den bisherigen Beschlüssen der Anteil des Brutto-Energie-Verbrauchs aus erneuerbaren Quellen von 2021 22%  auf 32,5% steigen. Nun ist dieser Anteil auf  42,5% erhöht worden. Die einzelnen Staaten sollten weitere 2,5%  erreichen, um so gesamt auf 45% zu kommen. Die Vorgabe verlangt also insgesamt eine Verdoppelung. Das gilt für den Stromsektor, in dem bislang 22% des Stroms in der EU aus erneuerbaren Energiequellen kommen.

Aber auch für die anderen Sektoren, z.B. also für den Verkehr oder den Bausektor hat die EU jetzt verbindliche Ziele vorgegeben. Beim Flugverkehr wird verstärkt auf grünen Wasserstoff oder E-Fuels gesetzt werden. Aus Atomstrom hergestellter Wasserstoff zählt nicht zu den Erneuerbaren! Frankreich hatte das verlangt.

Wie das mit dem gerade gefallenen Beschluss der bundesdeutschen Koalition, die Einsparungen in den Sektoren nicht mehr getrennt auszuweisen, vereinbar ist, bleibt ein Rätsel. –

Gerade für den Verkehrssektor, für den bisher ein verbindliches EU-Ziel von 14% galt, hat die EU das zukünftige Ziel auf 29% heraufgesetzt. – Deutschland hat dort noch gar nichts eingespart. – Jedes Land kann aber entscheiden, ob es stattdessen lieber eine Reduktion vom Treibhausgas-Ausstoß erfüllen möchte. Die Treibhausgasintensität sollte dann durch den erhöhten Einsatz von erneuerbaren Energien auf 14,5% gesenkt werden.

Neue Sektor-Ziele auch für die Industrie und für den Wärmesektor

Der in der Industrie eingesetzte Wasserstoff  muss bis 2030 zu 42% aus erneuerbaren Energien hergestellt werden. Bis 2035 soll der Anteil bereits auf 60% steigen.   Es gibt jedoch bei Erreichung einiger Ziele einen Anrechnungsbonus. Der Anteil der Erneuerbaren Energie  am Energieverbrauch der Industrie soll jährlich um 1.5% steigen.

Im Gebäudesektor sollen die erneuerbaren Energien schrittweise die Wärme- bzw. Kälteversorgung  ersetzen, jährlich ab 2026 um 1.1 %.  Die Richtlinie schreibt vor,  dass die EU-Mitgliedstaaten Vorgaben machen müssen für „verpflichtende Mindestwerte für die Nutzung […] von Energie aus erneuerbaren Quellen“, wenn die Heizung ersetzt werden soll. Auch zur Dämmung der Gebäude gibt es Zielvorgaben.

Genehmigungsverfahren  werden verkürzt

Der Netzausbau und die Schaffung von Erneuerbaren sind jetzt von „überragendem öffentlichen Interesse“. Das schränkt die Gründe für rechtliche Einwände gegen neue Anlagen stark ein. Das Naturschutzniveau muss allerdings hoch bleiben. Die Mitgliedsstaaten sollen Vorranggebiete für Erneuerbare ausweisen. In denen gilt dann in der Regel das schnellere Verfahren (max. 1 Jahr). Das soll dauerhaft so bestehen bleiben. In der endgültigen Verabschiedung lautet der Kompromiss: 18 Monate bzw. 27 Monate in allen anderen Gebieten. Bislang dauerten die Genehmigungsverfahren 5-7 Jahre. (ZDF heute, 12.9.23) Der dt. Bundesrat hat am 11.07.25 dem Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie 2023/2413 (RED III) zugestimmt.

Ein Nachteil bleibt unverändert

In den letzten Jahren hat die Nutzung von Holz zur Energiegewinnung stark zugenommen. Ganze Baumstämme aus intakten Wäldern vor allem aus dem Norden Europas werden zu Pellets verarbeitet. Auch im Süden der USA erntet ein neuer Industriezweig ganze Wälder dafür ab. Obwohl bekannt ist, dass die Verbrennung mindestens genauso viel CO² freisetzt, wie die Verbrennung fossiler Energie konnte sich die Holzlobby gegen die massiven Proteste durchsetzen. Sie erreichte die Zurechnung der Verbrennung von Holz als erneuerbare Energie.  Als problematisch werden auch Teile der Richtlinie zur Nutzung besonders der bestehenden Biogasanlagen gesehen.

weitere Quellen: Solarserver; Der WWW Deutschland sieht die Einigung in seinem Pressestatement als sehr unzureichend an. Der Bundesverband für Erneuerbare Energien sieht Teile als unbefriedigend, die Beschleunigungen aber als bedeutend an.

Umsetzung der Richtlinie in Deutschland

Am 11.7.2025 hat der Bundesrat nach dem Bundestag der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht zugestimmt.

Aber das Unternehmen Deutsche Regas lässt eine Zusage der Europäischen Wasserstoffbank über 112 Millionen Euro für das Wasserstoffprojekt H2-Hub Lubmin ungenutzt. Sein Argument: die RED III sei noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Das ungewisse regulatorische Umfeld hemme „die Möglichkeit, mit industriellen Abnehmern langfristige Verträge zu schließen“, lautet eine Nachricht vom Sprecher des Unternehmens vom 13.8.25. Ein Vorwand?

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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