Mindestlohnrichtlinie der EU nur von wenigen Staaten umgesetzt; Kohäsionspolitik

Datum

12.11.2025

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4 Minuten

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

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Einleitung

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Ab 15. November 2024 muss die Richtlinie in den EU-Staaten umgesetzt sein

Die EU hat die Richtlinie final im Okt. 2022 beschlossen und die  Frist für die Umsetzung in das Recht eines jeden Mitgliedstaates bis zum 15. Nov. festgesetzt. Die Absicht der EU ist es, damit europaweit die Festsetzung von angemessenen Mindestlöhnen zu fördern. Und das soll die Arbeits- und Lebensbedingungen von Arbeitnehmern- und Arbeitnehmerinnen verbessern.

Die EU hatte dazu von 2017 an bereits die europäische Säule sozialer Rechte geschaffen.  Sie besteht aus 20 Punkten, die die EU 2021 weiter konkretisiert hat und die sie z.B. in Punkt 6  mit dieser Richtlinie dann vor zwei Jahren erneut ausgebaut hat.

Nun können wir eine erste Bilanz ziehen zu dem Punkt 6:  Löhne und Gehälter: Die EU will einen Rahmen setzen für die Gewährleistung angemessener Mindestlöhne. Armut trotz Erwerbsarbeit ist zu verhindern. Und die Bilanz heißt:

Die Mehrheit der EU-Staaten hat die Frist zur Umsetzung der Richtlinie zur Stärkung der Mindestlöhne verpasst.

Laut einem Bericht haben nur acht Staaten die Richtlinie zertifiziert. Das sind: neben Deutschland, Belgien, Tschechien, Dänemark, Ungarn, Litauen, Rumänien und Schweden. Einige große Länder verpassten die Frist. Das sind Frankreich und Polen sowie die Niederlande. Das heißt allerdings nicht, dass sie keinen Mindestlohn haben. In Frankreich z.B. hat die neue Regierung die jährlich vorgesehene Erhöhung in 2024 sogar vom 1.1.2025 auf den 1.11. 24 vorgezogen. Die polnische Regierung wird den Mindestlohn aufgrund einer hohen Inflation ebenfalls anheben und zwar zum 1.1.2025 Die Niederlande haben ihren Mindestlohn 1969 eingeführt. Er ist altersabhängig und wird ebenfalls in bestimmten Abständen angehoben.

Da aber andere Staaten  eher in eine entgegengesetzte Richtung arbeiteten, sieht der Europäische Gewerkschaftsbund einen Mangel an politischem Willen, die Richtlinie umzusetzen. Hier „sollte die Kommission einschreiten“, so die Generalsekretärin. Das sehe sie z.B. bei Lettland, Luxemburg und Tschechien. Die tschechische Regierung hat z.B. ihr Gesetz sogar dahingehend geändert, das Konzept der „garantierten Löhne“ im Privatsektor abzuschaffen. Und sie hat das ohne Konsultation der Sozialpartner getan.

Vorschläge der EU-Richtlinie

Nach EU-Ansicht sollte ein angemessener Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Bruttomedianlohns und 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns eines Landes betragen. Die Richtlinie sieht Lohnuntergrenzen vor, sowie eine Stärkung der Tarifbindung.

Mitgliedstaaten mit einer Tarifbindung von weniger als 80 Prozent fordert die Richtlinie auf, nationale „Aktionspläne“ vorzulegen, um die Abdeckung über diese Schwelle hinaus zu erhöhen. Dazu gehört auch Deutschland, denn die Tarifbindung hat hier stark abgenommen – auf unter 50%.

Der europäische Gewerkschaftsbund hat beobachtet, dass die Umsetzung der Richtlinie in vielen Staaten positiv gewirkt habe. Einen Überblick über die Mindestlöhne der EU-Staaten findet sich hier. So hat z.B.  offiziellen Quellen zufolge  Rumänien bereits in den letzten zehn Jahren die höchste Wachstumsrate bei den Mindestlöhnen in der EU. Und das, obwohl die Richtlinie erst  ab Jan. 2025 greifen wird.

Andere Wege zur Angleichung: Kohäsionspolitik

Das Gute an der Europapolitik ist, dass sie nicht eindimensional ist, sondern über viele Mittel und Wege verfügt, um den Lebensstandard in den Mitgliedsländern anzugleichen. So haben die Regional- bzw. Kohäsionspolitik über die Jahre bemerkenswerte Verfolge vorzuweisen. Das gilt ganz besonders für all die Staaten und Länder, die nach dem Ende einer Diktatur zu Europa kamen oder die  zu einem Bündnis wie die osteuropäischen Staaten, die mal zur UdSSR gehörten. Die Entwicklung der letzteren verlief in den ca. 20 Jahren, die die meisten von ihnen zur EU gehören geradezu rasant. Zu einer ersten Beurteilung des nunmehr 9. Kohäsionsbericht vgl. hier.

Der Generalstaatsanwalt des EuGHs

Die Staaten Dänemark und Schweden hatten sich an den EuGH gewandt mit der Aufforderung, die Richtlinie AWM zurück zu  weisen. AWM steht für adequate minimum wages. Das Gericht hatte rechtliche Gutachten in Auftrag gegeben zu der Frage, ob die EU ein Recht hat, den EU-Staaten einen Rahmen für angemessene Mindestlöhne vorzugeben.  Die Gutachter haben sich offenbar dazu negativ geäußert.

14. Januar 2025. Nun hat sich der Generalstaatsanwalt des EuGHs zur großen Überraschung den Gutachten angeschlossen. Sein Argument: Die EU dürfe nur im Rahmen der Zuständigkeiten entscheiden, die ihr von den Mitgliedstaaten zugewiesen sind.

Aber am 11.11.2025 bestätigt der Europäische Gerichtshof die Rechtmäßigkeit des Gesetzes, das Regierungen verpflichtet, Mindestlöhne festzulegen und Tarifverhandlungen zu ermöglichen. Die Skandinavier sind gescheitert.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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