Mikroplastik- und andere Plastikverbote, EU-Verordnung, 25.9.2023; aber stetig wachsende Menge

Datum

18.8.2025

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4 Minuten

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

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Einleitung

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

EU-Verordnung reduziert die nicht sichtbare Umwelt-Verschmutzung

Die EU-Kommission hat Ende September 2023 eine neue EU Verordnung erlassen. Sie soll und wird die Verschmutzung durch Mikroplastik verringern.  Und sie trat bereits 20 Tage nach ihrem Erlass in Kraft.

Nicht nur den Verkauf von Mikroplastik untersagt die Kommission.  Sondern auch Produkte, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wird und die es später wieder freisetzen, sollen vom Markt verschwinden. Die für die Beschränkung verwendete Definition von Mikroplastik ist weit gefasst. Sie umfasst im Prinzip alle synthetischen Polymerpartikel mit einer Größe von weniger als 5 mm. Allerdings nur dann, wenn sie organisch, unlöslich und (biologisch) nicht abbaubar sind.

Die Übergangsfristen sind jedoch relativ lang angesetzt. Während das Verbot für Peeling-Produkte sofort gilt, da die schon seit 2020 freiwillig auf Mikroplastik verzichten,  räumt die Kommission anderen Kosmetika und Reinigungsmitteln vier bis acht Jahre ein. Auch Kunst-Rasenplätze sowie künstliches Füllmaterial für Sportböden erhalten acht Jahre Zeit, damit die Unternehmen sich umstellen können. Also erst ab 2032 endet die Neuproduktion.

Ausgenommen von der neuen Verordnung

Zu den Produkten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, gehören beispielsweise Baumaterialien, Lebens- und Futtermittel, EU-Düngemittel, Arzneimittel, In-vitro-Medizinprodukte sowie verschiedene Produkte zur Verwendung in Industrieanlagen.

Verbot durch die Kommission kommt überraschend

Normalerweise finden in den drei zuständigen Gremien lange Abstimmungsprozesse statt. Hier hat die Kommission jedoch offenbar einen anderen Weg gewählt. Die Kommission hat einen Aktionsplan „Null Verschmutzung“ mit dem Ziel, die Verschmutzung durch Mikroplastik bis 2030 um 30 Prozent zu reduzieren. Bekämpfen will die Kommission im Rahmen der geplanten Kreislaufwirtschaft auch Kunststoffabfälle und -müll, sowie auch die unbeabsichtigte Zersetzung von Reifen oder die Freisetzung aus Kleidung und z. B. den Verlust von Kunststoffpellets. Die absichtliche Verwendung in Produkten soll ebenfalls aufhören.

Zunächst hatte die EU-Kommission 2017 die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) damit beauftragt, das Risiko zu bewerten, das von Mikroplastik ausgeht, das in der Produkten absichtlich zugesetzt wird. Der Prüfprozess ergab die unkontrollierte Freisetzung der Teilchen. Den daraufhin von der  Kommission erarbeiteten Entwurf stimmte diese 2022 mit den EU-Staaten ab. Der für die Überprüfung von Chemikalien zuständige REACH-Ausschuss segnete den Vorschlag mit qualifizierter Mehrheit ab. Parlament und Rat prüften und befürworteten daraufhin. Im Ergebnis konnte die Kommission dann die Verordnung, also das sofort gültige Gesetz verkünden.

Die Reaktion der Umweltverbände

Freudig überrascht: ein erster Schritt zum Schutz von Gesundheit und Umwelt. Aber: angesichts von bereits existierenden, nachhaltigen Alternativen „unverständlich“, da die Übergangsfristen zu lang seien, Und die weitere Verwendung von flüssigen und halbfesten Kunststoffen sei weiterhin ein Risiko. Die stecken z.B. in flüssigen Waschmitteln.

Wenige verbotene Plastikprodukte in der EU im Verhältnis zur steigenden Menge der Produktion

Schon 2021 hat die EU Wegwerfplastik  verboten. Dazu gehören Einwegbesteck aus Kunststoff, Plastikbecher, Trinkhalme, Wattestäbchen, Haltestäbchen für Luftballons, Fast-Food-Behälter aus expandiertem Polystyrol, Beutel und Verpackungen. Außerdem müssen folgende Produkte eine verpflichtende Kennzeichnung über ihre negativen Auswirkungen tragen: Kunststofffilter und -becher, feuchte Reinigungstücher und Hygienevorlagen.

In zwanzig Jahren hat sich die Menge der produzierten Plastik von 200 Mill. Tonnen weltweit auf 400 Mill. Tonnen verdoppelt und sie steigt ungebremst weiter. Jährlich inzwischen um rund 460 Mill. Tonnen. Nur in Europa ist sie im selben Zeitraum ungefähr auf dem gleichen Niveau von um die 60 Tonnen geblieben.

Eine UN-Konferenz zur Senkung der Mengen kann sich seit Jahren nicht einigen. Denn die Staaten mit einer mächtigen Petrochemie wie Saudi-Arabien, der Iran und Russland wollen weiter ungehindert produzieren. Die überwiegende Mehrheit soll i.E. nur sammeln, sortieren und recyceln. 15.8.2025: Die Konferenz ist erneut gescheitert, obwohl mittlerweile gesundheitliche Schäden durch Mikroplastik nachgewiesen sind.

9.4.2025 Lösung noch vorhandener Blockaden bei der Mikroplastik-Verordnung

Die Bundesregierung unter Beteiligung der FDP (the German Vote) hatte offenbar noch Teile der Mikroplastik-Verordnung blockiert, obwohl sie im Trilog genehmigt worden war. Nun hat die EU-Kommission sich mit der noch amtierenden Bundesregierung geeinigt. Erneut im Trilog fand der Kompromiss statt: Unternehmen, die jährlich mehr als 1.500 Tonnen Kunststoffgranulat umschlagen, müssen sich demnach von einem unabhängigen Dritten zertifizieren lassen. Die Schwelle für die Zertifizierungspflicht war bis zuletzt umstritten. Die VerhandlerInnen haben sie von 1000 auf 1500 Tonnen angehoben. Das schafft Erleichterung für kleinere Unternehmen. (Table.Briefings.)

EU-Chemikalien-Verordnung

Die Kommission hat die lange geplante neue umfangreiche Fassung des veralteten Chemikalien-Gesetzes von 2007 immer wieder verschoben. Mit ihr ist in dieser Legislatur nicht mehr zu rechnen. Die Chemie-Lobby stand wohl immer wieder auf der Matte u.a. mit dem Argument der hohen Energiekosten. Damit bleiben vorerst auch die gefährlichen Ewigkeitschemikalien, die sich bereits im Menschen anreichern, unangetastet.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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