Methanemissionen, EU-weite Verordnung zur Eindämmung, 14.11.2023, seit August 2024 in Kraft

Datum

9.7.2025

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5 Minuten

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

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Einleitung

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Die EU-Gremien einigen sich auf die erste EU-weite Regelung von Methanemissionen

Die Unternehmen im EU-Energiesektor sollen hinfort die klimaschädlichen Emissionen eindämmen. Denn Methan ist ein starker Luftschadstoff. Und nach Co² , also Kohlendioxid, ist Methan der zweitgrößte Verursacher des Klimawandels.

Unternehmen der fossilen Energiewirtschaft sind oftmals die Verursacher von Methanlecks. Diese  führen dazu, dass Methan in die Atmosphäre entweichen kann.

Auch für die Einfuhr fossiler Energie sollen in wenigen Jahren die Regeln zum Umgang mit Methan gelten.

Denn den von der EU initiierten Plan Global Methan Pledge haben bereits mehr als 150 Staaten unterzeichnet. Das gemeinsame Ziel ist, die Methan Emissionen bis 2030 um 30% gegenüber 2020 zu senken. Und aufgrund der neuen EU-Verordnung, die Importe umfasst, wirkt sie auch international.

Worum es geht

Wenn Methan entweicht statt zu verbrennen, wirkt Methan auf 20 Jahre betrachtet 80-mal so klimaschädlich wie CO2. Da lohnt sich jeder Ansatz, das Entweichen dieses Klimagiftes zu verhindern.

Methanemissionen sind weltweit hauptsächlich auf Landwirtschaft (40%), vor allem Gase von Tieren zurückzuführen. Die neue Verordnung  erfasst diese  allerdings nicht. Aber schon an zweiter Stelle folgt die fossile Industrie mit 35 %. Hier geht es um die Öl- und Gasindustrie und um Kohleminen. An dritter Stelle stehen dann die Klärwerke mit 20%.

Vorgaben der neuen Verordnung

Die Betreiber von Anlagen innerhalb der EU sind mit Inkrafttreten  gehalten, ihre Emissionen auf dem Gebiet der EU einheitlich und regelmäßig zu erfassen. Diese sind an eine unabhängige Verifizierungsstelle und an nationale Behörden zu melden. Natürlich sind sie dann verpflichtet, die Lecks zu reparieren. Kleinere innerhalb von fünf Tagen, für größere hat der Betreiber 30 Tage Zeit.

Das bisherige routinemäßige Entlüften und Abfackeln verbietet die Verordnung zukünftig. Nur bei einem Notfall aus Sicherheitsgründen oder bei gestörter Funktionsfähigkeit der Anlage darf der Betreiber es ausnahmsweise noch anwenden. Das gilt ab 2027 auch für den Steinkohlebergbau. Für bereits stillgelegte Anlagen ist vorgeschrieben, dass die Unternehmen ein Inventar anlegen und dass sie die Anlagen weiter überwachen müssen.

Transparenz wird in Zukunft groß geschrieben. Die Daten sollen dann auch für die Öffentlichkeit einsehbar sein. Für alle Maßnahmen gilt eine gestufter Zeitplan.

In der Europäischen Union ist im August 2024 die neue Richtlinie über Emissionen aus der Industrie und der Viehzucht (IED) in Kraft getreten.

Regeln für die Importe

Rund 80 Prozent der energiebedingten Methanemissionen stammen aus Einfuhren von Produzenten außerhalb der EU. Die Reduktion der Methanemissionen steht auch bei der Weltklimakonferenz COP28 , im Nov. 2023 auf der Tagesordnung. Die EU hat dort angekündigt, mit 175 Millionen Dollar zur Reduzierung der Methanemissionen beizutragen. (google, KI) Eine andere Quelle sagt nichts zur EU, aber schreibt: DUBAI – Führende Politiker der Welt kündigten heute neue Finanzhilfen in Höhe von über 1 Milliarde Dollar an, um die Methanemissionen in allen Sektoren zu bekämpfen. Außerdem soll eine neue Allianz gebildet werden zur Beschleunigung der Dekarbonisierung des Öl- und Gassektors. Auf der COP 29 kündigten Regierungen und Wohltätigkeitsorganisationen erneut Milliarden für Projektinvestitionen an.

Die EU-Kommission verpflichtet sich, Methanleistungsprofile von Ländern und Unternehmen zu erstellen, damit die Importeure fundierte Entscheidungen über ihre Energieeinfuhren treffen können. Sie wird auch einen Schnellwarnmechanismus für besonders hohe Emissionen entwickeln.

Ab 2027 soll die Industrie neue Importverträge für die Fossilen nur noch abschließen können, wenn die Exporteure dieselben Überwachungs-, Berichterstattungs- und Überprüfungspflichten erfüllen wie die EU-Produzenten. Damit erfassen die Regularien dann die gesamte Lieferkette im Bereich der fossilen Energie.

Fortschritte durch die neue Verordnung

In der Annahme, dass die Verordnung eingehalten wird und wie geplant funktioniert, könnten die eingesparten Emissionen so viele sein, wie zwei Drittel der heute in Deutschland erzeugten Methanemissionen. Für die Unternehmen, denen diese Gase derzeit entweichen, sind die zukünftigen Maßnahmen nicht sehr kostenintensiv. Denn sie können nicht unnütz entweichendes Gas  verkaufen, da es genutzt werden kann. Und auch auf die Importe  werden sich aller Voraussicht nach die neuen Normen kaum kostentreibend auswirken. Im Energiesektor könnten 75 Prozent (fünfundsiebzig%) der Methanemissionen ohne zusätzliche Kosten verringert werden. Das wird auch bedeuten, dass das Erdgas kaum teurer werden wird. Die Energiesicherheit der EU wird dadurch nicht tangiert sein. Spezifische Studien zu den Auswirkungen der Emissionsminderung von Methan liegen vor. Sie gehen davon aus, dass die Reduzierung in den 20 wichtigsten Exportländern von Öl und Gas für 10 Millionen Menschen positive Auswirkungen auf deren zukünftige Gesundheit haben wird.

Die Verordnung muss zwar nochmal durch den Rat und das Parlament. Da die Kommission und die beiden Gremien diese aber einvernehmlich verabschiedet haben, kann sie nach dem Prozedere direkt veröffentlicht werden und gilt dann sofort EU-weit.

Die Verordnung ist seit August 2024 in Kraft. Deutschland hat sich auf der 26. Klimakonferenz der Vereinten Nationen, im Nov. 2021 verpflichtet, seine Methanemissionen bis 2030 um 30 Prozent gegenüber dem Stand von 2020 zu senken.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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