Istanbul Convention: Gewalt gegen Frauen, 27.6.2023: Schluss damit

Datum

27.5.2025

Lesezeit

3 Minuten

Autor

Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Die EU tritt der Istanbul Convention bei

Am 1. Juni 2023 hat der EU-Rat der Außenminister*innen den Beitritt der EU zu dem Übereinkommen schließlich final beschlossen.

Unterzeichnet hatte die EU den Europarats-Beschluss zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Mädchen und Frauen schon vor sechs Jahren. Und das Europa-Parlament hat im Mai diesen Jahres mit großer Mehrheit für den Beitritt gestimmt.

Warum dauerte der Beitritt so lange?

Mehrere Staaten hatten Bedenken gegen den Beitritt.  Die EU hat deshalb den Europäischen Gerichtshof angerufen. Dieser entschied zugunsten des Beitritts trotz der einzelstaatlichen Bedenken. Zwar kann die EU diese Staaten nicht zur Ratifizierung zwingen. Aber der Rechtsrahmen der EU und die EU-Gerichtsbarkeit haben Bestand. Und das Gericht kann angerufen werden. Die EU kann ggfs. sogar Sanktionen gegen einen staatlichen Bedenkenträger verhängen, so der EU-Gerichtshof.

Ratifizierung der Konvention

In der Bundesrepublik Deutschland  ist die Konvention seit 2018 rechtsgültig. Unterschrieben haben alle EU-Staaten die Konvention und vermutlich noch einige mehr, denn der Europarat hat ja die Übereinkunft initiiert. Allerdings haben Bulgarien, die Tschechische Republik, Ungarn, Lettland, Litauen und Slowakei die Istanbul-Konvention bislang nicht ratifiziert. Deshalb ist sie für diese Staaten bislang nicht rechtlich bindend, für die EU und die anderen Staaten schon, denn die Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag.

Bis zum Inkrafttreten vergehen noch einige Monate, die prozeduralen Prozessen geschuldet sind.

Inhalte und weitere Umsetzungsschritte

Das Übereinkommen erkennt an, dass Gewalt gegen Mädchen und Frauen, auch häusliche Gewalt eine Verletzung ihrer Menschenrechte darstellt. Es sieht Maßnahmen vor, die auf die Verhütung von Gewalt gegen Frauen, den Schutz und die Unterstützung der Opfer und die Verfolgung der Täter abzielen.

Die deutsche Bundesregierung  plant z.B. eine Koordinierungsstelle aufzubauen. Die Bundesfrauenministerin will eine Gesamtstrategie vorlegen.

In der Erklärung zu dem Beitritt weist die  EU-Kommission  auf den folgenden im März 2022 von ihr vorgelegten und angenommen Vorschlag hin: Eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Darin wird als Höchststrafe z.B. eine Verurteilung zu 12 Jahren Gefängnis vorgesehen, wenn es um  sexuelle Gewalt gegen ein Kind geht, um nur eine Maßnahme zu nennen.

Darüber hinaus bemüht sich die Kommission um eine Gleichstellung der Geschlechter und sieht darin durchaus Erfolge, arbeitet aber im Rahmen einer fünf-Jahres-Strategie (2020-2025) an einer über die bisher erreichte hinaus gehende Gleichstellung. Vor dem Vorschlag vom März 2022  hat sie im März 2021  z.B. Maßnahmen zur Lohntransparenz vorgeschlagen und im Nov. 2022 eine Richtlinie über Frauen in Aufsichtsräten.

Im März 2023 schließlich startete die Kommission eine Kampagne zur Bekämpfung von Geschlechterstereotypen.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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