Internationaler Gerichtshof der UN erkennt Pflicht der Industriestaaten zu Klimaschutz an

Datum

30.1.2026

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3 Minuten

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Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Wogegen die Südseestaaten klagen

Der Meeresspiegel steigt stetig. Erste Inseln mussten schon evakuiert werden und sind bereits unwiederbringlich untergegangen. Die Umsiedlung ist nicht nur schmerzlich für die Bewohner. Sondern sie ist auch kostenintensiv.

Die kleinen Südseestaaten haben deshalb in Den Haag vor dem Internationalen UN-Gericht (IGH) geklagt, (nicht vor dem Internationalen Straf-Gerichtshof). Federführend der Staat Vanuatu. Aber die Klageführer (Jura-Studenten) hatten schon in der UN-Generalversammlung dafür geworben. Und die UN-Vollversammlung beauftragte das Gericht daraufhin mit der Beantwortung von Fragen dazu.

Die richten sich vor allem gegen die Verursachung der CO²-Emissionen und den daraus resultierenden Folgen:

Ist anzuerkennen, dass der Ausstoß von Treibhausgasen eine Verletzung des Völkerrechts darstellt und deshalb aufhören muss? Folgt daraus eine Pflicht der Staaten, die Umwelt davor zu schützen? Denn der Mensch habe doch qua Menschenrecht ein Recht auf eine saubere und gesunde Umwelt. Das Gericht solle feststellen und anerkennen, dass der Klimawandel eine „universelle und ernstzunehmende Bedrohung“ für die Weltgemeinschaft darstelle. Seien die Staaten, in denen die CO²-Emissionen entstanden seien und weiter entstehen, dann nicht auch verpflichtet, die Erderwärmung zu bekämpfen!? Und folge daraus denn auch die Feststellung, dass die geschädigten Staaten Anspruch auf Entschädigung haben könnten?!

Klimaschutz nach Gerichtsentscheidung nun nicht mehr vermeidbar

Das mehr als 500 Seiten dicke Gutachten des IGH vom 23.7.2025 ist eine weitere Hilfe für mehr Maßnahmen zum Klimaschutz.  Und das, weil das Gericht das „Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht“ anerkennt. Dieses Recht sei die Grundlage dafür, dass Menschen das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit, überhaupt ausüben könnten. Aber der Klimawandel stelle eine „universelle und Ernst zu nehmende Bedrohung“ für das Leben dar. Die 1,5 Grad Grenze als maximale Erwärmung erkennt das Gericht ausdrücklich an.

Daraus resultiere eine völkerrechtliche Verpflichtung der Staaten dazu, den Klimawandel zu bekämpfen. Die Pflicht erwachse aus „der umfassenden Natur der Bedrohung“. Deshalb hätten die Staaten diesbezüglich eine Pflicht zur Zusammenarbeit.

Die Bedrohung kleiner Staaten durch den Untergang ihres Territoriums aufgrund des steigenden Wasserspiegels bedeute nicht, dass dadurch die Staaten-Eigenschaft aufhörte zu existieren und verloren sei.

Auch Völkergewohnheitsrecht und völkerrechtliches Schädigungsverbot bedeutend

Der Gerichtshof hat sich bei seiner Entscheidung nicht nur auf die in den letzten Jahrzehnten zum Klimawandel geschlossenen Abkommen  bezogen. Sondern er hat sich sogar auf Regeln gestützt, die nicht rechtlich kodiert, sondern einfach Gewohnheitsrecht im Lebensalltag sind.  Dazu gehört u.a. auch, dass kein Staat einem anderen erheblichen Schaden zufügen darf. Da aber viele Umweltschäden nicht direkt einem Staat zurechenbar seien, sind nach diesem Gerichtsgutachten alle Staaten gemeinschaftlich verantwortlich, Schäden auf ihrem Gebiet zu verhindern. Das gilt auch, wenn sie keine Abkommen unterzeichnet haben oder – wie die USA unter Trump – aus einem Abkommen wieder ausgetreten sind.

Zwar ist das Gutachten des UN-Gerichts – eine Advisory Opinion – nicht rechtlich bindend. Aber es wird vermutlich ermutigen, gegen Staaten vor Gericht zu ziehen und Entschädigungsmaßnahmen zu verlangen. Und in Anbetracht vermehrter juristischer Entscheidungen zu staatlichen  Klimamaßnahmen rechnen Experten dem Gutachten einen starken Einfluss auf weitere Gerichtsverfahren zu.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

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Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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