Globale Steuerreform nun auch mit Irland, Oktober 2021:

Datum

14.7.2025

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3 Minuten

Autor

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Im Juli 2021 haben sich die G20 Staaten nach jahrelangen Verhandlungen endlich auf einen Körperschafts-Steuersatz für international tätige Unternehmen von mindestens 15% geeinigt. Besonders die Finanzminister von Frankreich und Deutschland haben immer wieder versucht, eine Verständigung dazu zu erzielen. Da die Vereinigten Staaten unter der demokratischen Regierung von Joe Biden (entgegen der Regierung Trump) nun auch im Boot sind, konnte es im Sommer 2021 zu einer ersten Übereinkunft kommen. Biden hätte sogar gerne  21% verhandelt, hat aber 15% zugestimmt, damit das Projekt Realität werden kann.

Inzwischen hat jetzt – am 7.10. – endlich auch Irland seinen Widerstand aufgegeben. Statt auf mindestens 15% Steuer heißt die Übereinkunft nun: man einigt sich auf 15%. Estland und Ungarn haben danach ebenfalls zugestimmt. Aus Europa war nur Zypern an den Verhandlungen nicht beteiligt.

Damit haben sich insgesamt 136 Staaten – fast alle Mitglieder der 140 Länder starken OECD – geeinigt, darunter auch mehrere sog. Steueroasen.  (Ausnahmen machen derzeit noch  Kenia, Nigeria, Pakistan und Sri Lanka) Die Teilnahme von Irland ist besonders für die EU von großer Bedeutung.  Weltweit ist die Einigung ein großer Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit, wie Finanzminister Scholz  betont. Die Entwicklungsländer werden davon stärker profitieren, denn die Teilnehmenden stehen für 90% der weltweiten Wirtschaftsleistung.  Noch im Oktober wird der G 20 Gipfel dem Beschluss voraussichtlich offiziell zustimmen. Auch die EU will die globale Mindeststeuer für Großunternehmen umsetzen.

Was  die Einigung beinhaltet

International tätige Konzerne haben bisher ihre Zentrale jeweils in Länder mit besonders niedriger Besteuerung der Gewinne gelegt. Irland z.B. hatte dafür einen Satz von 12,5%, mit Sonderregelungen oft noch sehr viel weniger. Solche  Länder profitierten enorm von Amazon, Google und Co., die diesen Vorteil beiderseits zu nutzen wussten. Irland hat z.B. 1500 ausländische und 56 irische Großunternehmen mit geschätzt 400.000 Arbeiternehmer*innen. Betroffen sind nun Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro. Kleinere Unternehmen bleiben außen vor.

Nach den neuen Regeln kann der Heimatstaat der Unternehmen – oftmals also die USA –  die Differenz zwischen der Niedrigsteuer und den 15% einkassieren. Und auch die Staaten, in denen die Konzerne große Gewinne einfahren, können danach nun Steuern von den Unternehmen erheben. Die OECD spricht von einem bahnbrechenden Abkommen. Sie geht von globalen jährlichen Steuermehreinnahmen von ca. 130 Milliarden aus.

Natürlich gibt es auch Kritik an dem Übereinkommen. Ein Satz von nur 15% sei viel zu niedrig, ist die wichtigste, nicht unberechtigte Kritik. Andererseits ist es zu betonen, wie wichtig gerade hier die Einigkeit möglichst vieler Länder ist. Was nutzt ein hoher Mindeststeuersatz, wenn die wichtigsten Steueroasen dabei nicht mitmachen.

Quellen: tagesschau 8.10.2021; Handelsblatt,  Zeit

30.10. Angela Merkel in einem Pressestatement aus Rom vom G 20 Gipfel: “ Die Weltgemeinschaft hat sich auf eine Minimumbesteuerung von Unternehmen geeinigt. Das ist ein klares Gerechtigkeitssignal in Zeiten der Digitalisierung.“

Der deutsche Bundestag hat im Nov. 2023 sein Gesetz für eine globale Mindeststeuer für international tätige Konzerne beschlossen.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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