Gerichtsentscheid zugunsten der Umwelt gegen Regierung der Niederlande

Datum

30.1.2026

Lesezeit

4 Minuten

Autor

Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Erfolg für Inselbewohner der Karibik

Die Insel Bonaire vor der Küste von Venezuela gehört zu den niederländischen Antillen und damit zu den Niederlanden. Die Bewohner und die Insel sind seit Jahren durch den steigenden Meeresspiegel bedroht bzw. dadurch, dass Teile der Insel langsam überflutet werden. Acht Bewohner der kleinen Insel haben mithilfe von Greenpeace vor einem niederländischen Bezirks-Gericht geklagt. Ihr Argument, das „Mutterland“, die Niederlande hätten nicht genug getan, um sie zu beschützen.

Denn die Insel leidet bereits jetzt unter Überschwemmungen durch Tropenstürme. Und laut Umweltexperten einer Universität aus Amsterdam, die das Gericht konsultiert hat, wird sich das bis 2050 verschlimmern. Das Gericht  hat überdies als Grundlage für die neue Entscheidung ein Urteil des Europäischen Menschenrechts-Gerichtshofes aus Straßburg von 2024 herangezogen. Das damalige Urteil hatte die Verantwortung der Staaten für das Leben und die Gesundheit ihrer Bürger unterstrichen.

Am 28.1.2026 erteilte das Bezirksgericht nun den niederländischen Behörden „eine scharfe Rüge“. Und es stellte fest, dass die niederländische Regierung die 20.000 Einwohner der Insel im Unterschied zu den Bewohnern in den Niederlanden diskriminiere. Denn die Regierung hätte keine „rechtzeitigen und angemessenen Maßnahmen“ ergriffen.  Um sie vor dem Klimawandel zu schützen, „bevor es zu spät ist“, hätte die Regierung längst Maßnahmen ergreifen müssen. Sie müsste sowohl etwas gegen den  Klimawandel unternehmen, wie auch gegen den Anstieg des Meeresspiegels. Denn die Gefahren, die sich dadurch ergeben, seien schon lange bekannt.

Das Gericht verfügte: In den nächsten 18 Monaten muss die Regierung der Niederlande angemessene Maßnahmen zum Schutz der  Menschen auf der Insel ausarbeiten. Bedroht sind dort die örtliche Fischerei und die Landwirtschaft, sowie der Tourismus. Denn auch die Korallenriffe vor der Insel sterben ab. All das sind zusätzlich zum Überfluten die ökonomischen Lebensgrundlagen der Bewohner.

Dieses Umwelturteil ist wiederum ein wegweisendes. Es endet mit einer bedeutenden Niederlage des Staates, der einen Teil seiner Bewohner nicht ausreichend schützt. Die Ausgaben für die Schutzmaßnahmen werden immens sein.

Ein Teil der Klage von Greenpeace ist allerdings abgewiesen worden. Denn die Umweltorganisation hätte das Land gerne zu insgesamt stärkeren Umweltschutzzielen verpflichtet.

Schon 2025 hatte ein Gericht die Regierung der Niederlande verurteilt

Das war ein anderes Verfahren. Es betraf das Kernland hier in Europa. Und dem ging ein über Jahre schwelender tiefgreifender Konflikt mit mehreren Gerichtsverfahren und Urteilen schon 2019 voraus. Außerdem offenbar mit danach mehrfachen Neu-Wahlen mit verschiedenen, anders zusammen gesetzten Kabinetten. Zugrunde liegen wohl umwälzende gesellschaftliche und auch umweltbezogene Prozesse. Sie betreffen einerseits die Landwirtschaft als Ganzes und bedrohen außerdem einen beträchtlichen Teil der Bauern massiv in ihrer Existenz. Und selbst die Bauwirtschaft ist in Schwierigkeiten gekommen. Immer ging es um einen viel zu hohen Stickstoff-Ausstoß.

Im Januar 2025 schließlich entschied das zuständige Den Haager Gericht: Die nun amtierende rechte Regierung müsse bis 2030 die schon zuvor gültig gewesenen Regeln zur Reduktion von Stickstoff in besonders betroffenen Naturschutzgebieten umsetzen. Tue sie das nicht, drohe ein Bußgeld von 10 Millionen Euro. Die dringenden Umweltinteressen wögen schwerer als die Interessen des Staates. Es müssten Maßnahmen ergriffen werden und zwar sofort! Das gelte unabhängig davon, ob gegen das Urteil Berufung eingelegt werde. Die Richter gingen davon aus, dass das geschehen werde.

Die Regierung, zusammengesetzt aus vier Parteien, vor allem mit einer radikalen Bauernpartei dabei, hatte gerade den von der Vorgänger-Regierung beschlossenen Umweltetat von 24 Milliarden auf fünf Milliarden zusammen gestrichen.

Resümee

Wie schon in einem anderen Umweltprozess geschrieben, zeigt sich auch hier, dass Gerichtsverfahren möglicherweise die Umweltpolitik weiter vorantreiben können als Regierungen das von sich aus tun oder “ tun können“. Die Wut eines Teils der Bevölkerung, wie in Holland geschehen, hatte Regierungen „wegfegt“ und durch radikale Parteien ersetzt.

Eine Gerichtsentscheidung kann möglicherweise neue Regierungsmaßnahmen in Gang setzen. Diese können hoffentlich sowohl die Sorgen der Bauern und anderer Beteiligter wahrnehmen, aber auch die der Umwelt. Nur ist die neue Regierung – nachdem die Niederländer die „Rechte“ Regierung von Geert Wilders runtergestimmt haben – jetzt -seit 30.1.2026-  eine Minderheitsregierung. Meist ist das keine gute Voraussetzung für große Reformen.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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