GAP, EU-Agrarpolitik von Vorschriften entlastet
Die Verhandlungsführer der EU für die Landwirtschaft haben sich am 10.11.2025 im Trilog einigen können!
Eine Einigung wider Erwarten, denn im Vorfeld gab es laute und kräftige Kritik an dem Vorschlag der Kommission. Landwirtschaft und Kohäsion sollen nach deren Vorstellung in Zukunft in einem Etat vereint sein. Offenbar hat das Parlament aber die Forderung an den Rat erhoben, für eine Besserstellung des Landwirtschaftshaushalts im MFR (mehrjährigen Haushalts-Rahmen für 7 Jahre) zu sorgen.
Nun ist der Omnibus für die GAP der erste von den geplanten sechs, bei dem man sich auf wesentliche Bürokratie-Entlastungen für deren Klientel, die Landwirte einigen konnte. Selbst die Vertreter der Landwirtschaft (Alois Rainer, dt. Landwirtschaftsminister) sprechen von wichtigen Vereinfachungen: „mehr Vertrauen in die Praxis statt endloser Papierkram. Betriebe werden entlastet, Kontrollen reduziert, Verantwortung wird gestärkt“.
Und agrarheute schreibt:
EU entlastet Landwirte ab 2026 deutlich: weniger Regeln, mehr Geld
Das Vereinfachungspaket soll Bürokratie abbauen, Rechtssicherheit schaffen und den Mitgliedsländern mehr Spielraum bei der Umsetzung der GAP ermöglichen. Ein Stein des Anstoßes bisher war z.B. die Regelung, dass Grünland in bestimmten Abständen umgepflügt werden musste, um weiter als Ackerland zu gelten: abgeschafft! auch wenn die Fläche mehrjährig als Weide oder für Kleegras genutzt wird. Andere ähnliche Freiheiten werden eingeführt. Vor allem werden Betriebe weiterhin nur einmal im Jahr kontrolliert.
Stärkere Förderung für Biohöfe und kleine Betriebe
Sehr wichtig sind auch die Entlastungen bzw. Förderrichtlinien für Biohöfe und solche, die auf Biobetrieb umstellen. Sie werden von Beginn an finanziell gleichbehandelt. Hier hat möglicherweise die dänische Rats-Präsidentschaft besondere Meriten erzielt, da dort gerade kleine Betriebe den wesentlichen Anteil in der Landwirtschaft haben, (vgl. dort unter Punkt 5). Auch kleinere und mittlere Betriebe erhalten weitere Entlastungen, sowohl finanzieller Art wie auch, was die Berichtspflichten anbelangt.
Statt 2500 Euro jährlich erhalten sie nun 3000 Euro. Und für die betriebliche Entwicklung wird eine einmalige Förderung von bis zu 75.000 Euro möglich (zuvor 50.000 Euro).
Bei Extremwetter oder anderen Naturkatastrophen darf der jeweilige Staat den betroffenen Landwirten Überbrückungshilfen zahlen. Hinzu kommt die Einigung der beteiligten Institutionen auf die Unterstützung von Regionen in äußerster Randlage und die Dateninteroperabilität.
Einsparungen und Formalitäten
Alles soll ab Januar 2026 gelten, sodass die endgültige Zustimmung der EU-Gremien in den letzten Wochen des Jahres 2025 erfolgen soll.
Die Kommission selbst schätzt, dass die Reformen jährlich mehr als 1,6 Mrd. EUR für Landwirte und mehr als 210 Mio. EUR für die nationalen Verwaltungen einsparen könnten. Und dass dadurch gleichzeitig Zahlungen, Anforderungen und Kriseninstrumente einfacher und anpassungsfähiger gestaltet werden.
Allerdings zeigen Diskussionen im Agrar-Rat, dass die Kommission und Staaten mit viel Landwirtschaft nach wie vor unterschiedliche Vorstellungen haben. Das betrifft z.B. erneut die Vorstellung der Kommission, die Flächenprämien bei 100.000 Euro pro Betrieb zu deckeln (Kappung) und nach Größe zu staffeln (Degression). Dtld. z.B. und auch andere Staaten möchten mehr Spielraum, um darüber selbst entscheiden zu können.
UTP-Richtlinie gegen Unlautere Handelspraktiken
Im Zuge der letztjährigen großen Bauernproteste wurde von Seiten der Landwirte immer auch beklagt, dass sie den Handelsriesen ausgeliefert seien. Das stimmt wohl nur zum Teil. Denn die EU hat 2019 die UTP- Richtlinie (Unfair Trading Practices) erlassen. Sie richtet sich gegen „unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette“. Die Richtlinie sieht vor, dass schwächere – also kleinere Lieferanten (Bauern) vor stärkeren Käufern, also Abnehmern der Agrarprodukte (Konzernen) geschützt werden, wozu auch alle Lieferanten von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen mit einem Umsatz von bis zu 350 Mio. Euro gehören. Die Richtlinie listet 16 unlautere Praktiken auf, wie z.B. verspätete Zahlungen, kurzfristige Stornierungen, einseitige Vertragsänderungen.
Am 10. Dez. 2024 hat die Kommission noch einmal neue Maßnahmen zur Stärkung der Position der Landwirte vorgelegt. Das sind u.a. eine verpflichtende Einrichtung von Vermittlungsmechanismen und die Stärkung der Erzeugerorganisationen und ihrer Verbände durch Verbesserung ihrer Verhandlungsmacht. Auch die Unterstützung des Generationenwechsels, sowie die Erhaltung der Lebensfähigkeit kleiner landwirtschaftlicher Betriebe gehören dazu. Und schließlich eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Landwirten und Landarbeitern.


