GAP, Omnibus III bekommt vorläufige Einigung

Datum

11.12.2025

Lesezeit

4 Minuten

Autor

Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

GAP, EU-Agrarpolitik von Vorschriften entlastet

Die Verhandlungsführer der EU für die Landwirtschaft haben sich  am 10.11.2025 im Trilog einigen können!

Eine Einigung wider Erwarten, denn im Vorfeld gab es laute und kräftige Kritik an dem Vorschlag der Kommission. Landwirtschaft und Kohäsion sollen nach deren Vorstellung in Zukunft in einem Etat vereint sein. Offenbar hat das Parlament aber die Forderung an den Rat erhoben, für eine Besserstellung des Landwirtschaftshaushalts im MFR (mehrjährigen Haushalts-Rahmen für 7 Jahre) zu sorgen.

Nun ist der Omnibus für  die GAP der erste von den geplanten sechs, bei dem man sich auf wesentliche Bürokratie-Entlastungen für deren Klientel, die Landwirte einigen konnte. Selbst die Vertreter der Landwirtschaft (Alois Rainer, dt. Landwirtschaftsminister) sprechen von wichtigen Vereinfachungen:  „mehr Vertrauen in die Praxis statt endloser Papierkram. Betriebe werden entlastet, Kontrollen reduziert, Verantwortung wird gestärkt“.

Und agrarheute schreibt:

EU entlastet Landwirte ab 2026 deutlich: weniger Regeln, mehr Geld

Das Vereinfachungspaket soll Bürokratie abbauen, Rechtssicherheit schaffen und den Mitgliedsländern mehr Spielraum bei der Umsetzung der GAP ermöglichen. Ein Stein des Anstoßes bisher  war z.B. die Regelung, dass Grünland in bestimmten Abständen umgepflügt werden musste, um weiter als Ackerland zu gelten: abgeschafft! auch wenn die Fläche mehrjährig als Weide oder für Kleegras genutzt wird. Andere ähnliche Freiheiten werden eingeführt. Vor allem werden Betriebe weiterhin nur einmal im Jahr kontrolliert.

Stärkere Förderung für Biohöfe und kleine Betriebe

Sehr wichtig sind auch die Entlastungen bzw. Förderrichtlinien für Biohöfe und solche, die auf Biobetrieb umstellen. Sie werden von Beginn an finanziell gleichbehandelt. Hier hat möglicherweise die dänische Rats-Präsidentschaft besondere Meriten erzielt, da dort gerade kleine Betriebe den wesentlichen Anteil in der Landwirtschaft haben, (vgl. dort unter Punkt 5). Auch kleinere und mittlere Betriebe erhalten weitere Entlastungen, sowohl finanzieller Art wie auch, was die Berichtspflichten anbelangt.

Statt 2500 Euro jährlich erhalten sie nun 3000 Euro. Und für die betriebliche Entwicklung wird eine einmalige Förderung von bis zu 75.000 Euro möglich (zuvor 50.000 Euro).

Bei Extremwetter oder anderen Naturkatastrophen darf der jeweilige Staat den betroffenen Landwirten Überbrückungshilfen zahlen. Hinzu kommt die Einigung der beteiligten Institutionen auf die Unterstützung von Regionen in äußerster Randlage und die Dateninteroperabilität.

Einsparungen und Formalitäten

Alles soll ab Januar 2026 gelten, sodass die endgültige Zustimmung der EU-Gremien in den letzten Wochen des Jahres 2025 erfolgen soll.

Die Kommission selbst schätzt, dass die Reformen jährlich mehr als 1,6 Mrd. EUR für Landwirte und mehr als 210 Mio. EUR für die nationalen Verwaltungen einsparen könnten. Und dass dadurch gleichzeitig Zahlungen, Anforderungen und Kriseninstrumente einfacher und anpassungsfähiger gestaltet werden.

Allerdings zeigen Diskussionen im Agrar-Rat, dass die Kommission und Staaten mit viel Landwirtschaft nach wie vor unterschiedliche Vorstellungen haben. Das betrifft z.B. erneut die Vorstellung der Kommission, die Flächenprämien bei 100.000 Euro pro Betrieb zu deckeln (Kappung) und nach Größe zu staffeln (Degression). Dtld. z.B. und auch andere Staaten möchten mehr Spielraum, um darüber selbst entscheiden zu können.

UTP-Richtlinie gegen Unlautere Handelspraktiken

Im Zuge der letztjährigen großen Bauernproteste wurde von Seiten der Landwirte immer auch beklagt, dass sie den Handelsriesen ausgeliefert seien. Das stimmt wohl nur zum Teil. Denn die EU hat 2019 die UTP- Richtlinie (Unfair Trading Practices) erlassen. Sie richtet sich gegen „unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette“.  Die Richtlinie sieht vor, dass schwächere – also kleinere Lieferanten (Bauern) vor stärkeren Käufern, also Abnehmern der Agrarprodukte (Konzernen) geschützt werden, wozu auch alle Lieferanten von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen mit einem Umsatz von bis zu 350 Mio. Euro gehören. Die Richtlinie listet 16 unlautere Praktiken auf, wie z.B. verspätete Zahlungen, kurzfristige Stornierungen, einseitige Vertragsänderungen.

Am 10. Dez. 2024 hat die Kommission noch einmal neue Maßnahmen zur Stärkung der Position der Landwirte vorgelegt. Das sind u.a. eine verpflichtende Einrichtung von Vermittlungsmechanismen und die Stärkung der Erzeugerorganisationen und ihrer Verbände durch Verbesserung ihrer Verhandlungsmacht. Auch die Unterstützung des Generationenwechsels, sowie die Erhaltung der Lebensfähigkeit kleiner landwirtschaftlicher Betriebe gehören dazu. Und schließlich eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Landwirten und Landarbeitern.

Artikel teilen
Link kopiert

Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien, um das Nutzererlebnis auf unserer Website zu verbessern, den Datenverkehr zu analysieren und Inhalte zu personalisieren. Dabei werden auch personenbezogene Daten (z. B. IP-Adressen) verarbeitet und ggf. an Drittanbieter weitergegeben.

Akzeptieren
Ablehnen
Manuell konfigurieren

Datenschutz-Einstellungen

Essentielle Cookies

Erforderlich

Auswahl speichern
Alle akzeptieren
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.