EU-Bodenüberwachungsgesetz final verabschiedet, 23. Okt. 2025

Datum

25.10.2025

Lesezeit

3 Minuten

Autor

Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Nach Trilog-OK jetzt auch Mehrheit im EU-Parlament

Das Gesetz, von dem bisher selten zu hören war, ist mit 341 Stimmen Ende Oktober 2025 verabschiedet worden. Es muss noch veröffentlicht werden. Und dann haben die Staaten zwei bis drei Jahre Zeit, es anzuwenden. Sein Ziel: Bis 2050 soll es durch jährliche Erfassung der Qualität der Böden dazu führen, dass die Landwirte die Qualität der Böden verbessern.

Warum erreichte das Gesetz kaum die Aufmerksamkeit? Es begann seinen Weg als Bodengesundheitsgesetz. Das hört sich sehr anders an.

Im Laufe seines Weges durch die EU-Instanzen ist die als Bodenschutzkonzept gedachte Richtlinie quasi „degradiert“ worden zu einer Art  Statistik-Erhebungsgesetz.

Die Absicht des Gesetzes

Zunächst benennt das Gesetz das ursprüngliche Ziel: Gesunde Böden. Diese sollen uns gesund ernähren. Böden sind nicht recycelbar und schon gar nicht erneuerbar. Überdies sind sie eine der Grundlagen für Biodiversität. Und letztlich sind sie sogar die Basis für sauberes Wasser. Denn unser Grundwasser trifft als Regen zunächst auf die Erde bzw. die Böden, durch die das Wasser im Idealfall praktisch gereinigt ins Grundwasser weitergeleitet wird.

Mit anderen Worten: das Gesetz wollte und sollte die Qualität der Böden, auf denen unsere Landwirtschaft in Europa betrieben wird, nachhaltig sichern. Außerdem sollte es dort, wo die Überwachung die Qualität nicht mehr optimal bzw. als gut genug einstufte, danach durch Leitlinien zu einer Verbesserung beitragen. Aber jetzt beschränkt sich die verabschiedete Richtlinie weitgehend darauf, europaweit einheitliche Standards für die Messung und Beurteilung des Bodenzustands zu schaffen.

Die Staaten sollen dafür in fünf Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie selbst ihre Grundsätze festlegen.

Ein weiteres Ziel des Gesetzes ist die Minderung des Flächenverbrauchs durch Bautätigkeit und Versiegelung (durch Straßen z.B.) Das sind u.a. Vorgaben für städtebauliche Raumordnung.

Kritik am Gesetz von der Agrarlobby

Besonders landwirtschaftliche Verbände sind sofort Sturm gegen das ursprüngliche Gesetz gelaufen. Sie wollen am Liebsten keinerlei Auflagen für die Tätigkeit ihrer Klientel.

Sie kämpften schon gegen die ursprüngliche Idee der Sorge um die Qualität der landwirtschaftlichen Böden. Agrarier wollen düngen, damit sie einen möglichst hohen Ernteertrag erzielen. Sie haben sich in den letzten Jahren immer größere und schwerere Maschinen zugelegt. Denn die Betriebe sind stark gewachsen, weil sie die kleineren Höfe, deren Besitzer aufgeben, dazu kaufen oder pachten. Die Maschinen, die ihre Arbeit enorm erleichtern und effizienter machen aber, verdichten den Boden, den sie bewirtschaften,  immer mehr. Auch haben die Farmer die Bepflanzung der Böden intensiviert. Sie benutzen die Drillsaat, bei der die Pflanzen dicht an dicht stehen. Solche Felder brauchen nicht nur mehr Dünger, sondern auch mehr Beizmittel – zumal die Intensivierung auch zu viel Spezialisierung des Bewuchses geführt hat.

Offenbar hat der Druck der Lobby-Verbände über die Zeit zu einer weitgehenden „Entsorgung“ der ursprünglichen  Gesetzesidee geführt. Nun geht es mit dem sogar ausgetauschten Namen des Gesetzes vor allem darum, einen europaweit einheitlichen Standard für die Beurteilung der Qualität des bewirtschafteten Bodens zu etablieren. Das führte allerdings nicht dazu, dass die Großagrarier, die von den Lobby-Verbänden vertreten werden, ihren Widerstand gegen das Gesetz aufgegeben hätten. Nur die Argumentation hat sich dadurch verändert. Schon ein einzelner Boden weise unterschiedliche Standards auf. Jedes (Bundes-) Land bzw. jeder Staat wisse am Besten, wie man die Qualität beurteile usw. Also wurden auch die einzelnen Regierungen „bearbeitet“, gegen das Gesetz zu stimmen.

Und so war nicht nur Deutschland schon im Trilog gegen das Gesetz. Sondern im Parlament haben 220 Mitglieder dagegen gestimmt. Für sie bedeutet das Gesetz immer noch zu viel Bürokratie und unnützen Aufwand.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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