ETC, Energiecharta, EU-Austritt beschlossen nach EUGH-Urteilen, endgültig am 19.5.2025

Datum

5.7.2025

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5 Minuten

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Vertrag von 1994

Egal, ob es um den Kohleausstieg geht, die Abschaltung von Atomkraftwerken oder um Öl- und Gaspipelines, immer spielt die Energiecharta dabei eine entscheidende – und zwar sehr teure Rolle. 55 Staaten und die EU haben diese 1994 beschlossen, um großen Energiefirmen Schutz für deren Investitionen in die Erschließung von Energieressourcen zu bieten.

Will ein Staat aus Klimaschutzgründen aus einer fossilen Energieerzeugung aussteigen, zieht der betroffene Konzern vor ein privates Schiedsgericht, um gegen den Staat Höchstsummen an Entschädigung zu erstreiten. So haben z.B. RWE und andere Firmen gegen die deutsche  Bundesregierung geklagt wegen des Atomausstiegs mit dem Streitwert von 4,7 Mrd. Euro. Vor dem Schiedsgericht hat man sich schließlich auf eine Entschädigungs-Summe von 2.34 Mrd. geeinigt. (vgl. hier, dort: 5. Hemmnisse für die EU-Energiepolitik)

Erstes wegweisendes Urteil des EUGH zu privaten Schiedsgerichten

Schon 2018, hatte der EUGH im sog. Achmea-Urteil der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit eine Absage erteilt. Der Grund, der EUGH hält sie für unvereinbar mit den Grundprinzipien des EU-Rechts (LTO). Laut FAZ hatte das Urteil „die Aufkündigung vieler bilateraler Investitionsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten“ und Unternehmen zur Folge.

Zweites richtungweisendes Urteil des EUGH alle Energie-Ausstiege betreffend

Im Sept. 2021 hat der EUGH auf der Basis des Urteils von 2018 präzise zu der Energiecharta entschieden. Demnach finden die ETC-Schiedsklauseln innerhalb der EU keine Anwendung auf Klagen der Unternehmen gegen EU-Staaten. Es gehe nicht an, dass ein  internationales Übereinkommen solche Streitigkeiten dem Gerichtssystem der Union entzieht, ohne die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten. (CMS)

Für die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens (maximale Erwärmung um 1,5°) ist dieses Urteil von entscheidender Bedeutung. Denn der menschengemachte  Klimawandel muss auch mit Hilfe enormer staatlicher Investitionen in erneuerbare Energien, in Umschulungen und vieles mehr eingehegt werden.

Wie es mit  der Energiecharta weiter gehen soll

Derzeit laufen 55 ETC-Verfahren (nach Angaben des ETC-Sekretariats). Es wäre gut, wenn sie jetzt hinfällig werden.

a) eine Forderung

Die Sprecherin der Grünen für Investitionspolitik im EU-Parlament, Anna Cavazzini, ist diesbezüglich aber skeptisch. Sie kommentiert:

„… leider haben Schiedsrichter die Tendenz, den Europäischen Gerichtshof einfach zu ignorieren. Daher brauchen wir eine grundsolide Entscheidung des Rates, dieses Urteil auch umzusetzen und so weitere Fälle zwischen den Mitgliedstaaten zu vermeiden.“ (FAZ, s.o.)

Denn bisher ist ungeklärt, ob die Unternehmen nicht doch ein Schlupfloch finden. Eventuell könnten von ihnen (jetzt eigens) sog. Briefkastenfirmen in außerhalb der EU liegenden Ländern eingerichtet werden, um von dort weiterklagen zu können.

b) eine andere Forderung

Deshalb fordern Klimaschützer schon seit langem, die EU sollte gemeinsam die Energiecharta kündigen (Umweltinstitut  München e.V.) Italien hat das schon vor Jahren getan. Deutschland schreckt davor zurück. Und es gibt auch Länder, die dagegen sind, weil sie selbst ihre Kohle noch lange weiter fördern wollen. Bisher konnten Unternehmen nach dem Austritt für weitere 20 Jahre die Verletzung ihrer Rechte geltend machen.

Mit der neuen EUGH-Rechtsprechung müsste allerdings auch diesem Tatbestand ein Riegel vorgeschoben werden können.

c) noch ein anderer Weg

Die Kommission sieht die Möglichkeit, die Energiecharta neu zu verhandeln.  In der Vergangenheit wurde das von Vielen für ausgeschlossen gehalten. Man ging bisher davon aus,  alle Staaten müssten dem zustimmen.

Es gibt nun die Auffassung, das EUGH-Urteil eröffne ein großes Tor dazu. Die Kommission hat schon 2020 einen Entwurf dafür vorgelegt und verhandelt seitdem (CMS, s.o.)

Ergänzungen vom Nov. 2022

Mittlerweile haben zu viele Länder Zweifel, dass eine Reform angesichts des Klimawandels entscheidende Verbesserungen bringen wird. Deshalb entscheiden sich immer mehr Länder dazu, austreten zu wollen. Neben den Niederlanden und Spanien gehören dazu nun auch Frankreich und Polen sowie Slowenien und am 14. Nov. auch  Deutschland. Da die Mehrheit für eine Reform damit nicht mehr zustande kommt, könnte sich dann ggfs. auch die EU für einen Austritt entscheiden. Nachdem auch der Ministerrat der geplanten Reform des Vertrages eine Absage erteilt hat, fordert am 24.11.2022 das Europäische Parlament die Kommission auf, die Energiecharta zu kündigen.

Ergänzung vom April 2024

Der Handels- sowie der Energieausschuss des EU-Parlaments haben am 9.4.2024 dem Austritt der EU aus der Energiecharta mit großer Mehrheit zugestimmt. Es gab 58 Stimmen dafür bei acht Neinstimmen und zwei Enthaltungen. Zuvor hatte die EU-Kommission den Vorschlag für einen koordinierten Austritt vorgelegt. Den Mitgliedsstaaten wird das Recht eingeräumt, auf eigenen Wunsch weiter im Vertrag zu verbleiben.

30.5.2024 EU beschließt einstimmig den Austritt aus der Energiecharta

Den gemeinsamen Rückzug aus dem Abkommen hat der Ministerrat in Brüssel laut dpa beschlossen. Die Austrittsfrist soll 20 Jahre betragen. Das Parlament hatte dem Vorschlag der Kommission schon Ende April zugestimmt. Anna Cavazzini von den Grünen kommentierte den Beschluss so: „Endlich können wir ohne die ständige Bedrohung durch milliardenschwere Konzernklagen entschlossene Maßnahmen für eine klimaneutrale Zukunft ergreifen.“   Ob die deutschen Entschädigungsklagen für die Kohlekonzerne dennoch gültig bleiben, kann derzeit nicht gesagt werden.

Anstrengungen, die Anwendung des ETC-Vertrages zu überwinden

Um die weitere Anwendung der ETC-Klauseln zu stoppen, haben die Klimaaktivisten im EU-Parlament ein Inter-Se-Abkommen erarbeitet.  Alle Staaten und die EU haben es nach der Europawahl, am 26.Juni 2024 unterzeichnet. Es muss nun jedoch noch durch das neue EU-Parlament verabschiedet werden. Dies Abkommen zielt darauf ab, alte bilaterale Investitionsabkommen abzubauen. Denn davon gibt es noch 1400, die einzelne EU-Staaten in den neunziger Jahren mit Investoren unterzeichnet haben.  Auch diese können Investoren nutzen, um z.B. den Kohleausstieg zu bremsen, zumal 17 EU-Staaten  beschlossen haben, im ETC zu bleiben. Deshalb soll die EU das Inter-Se-Abkommen anwenden, um auch diese Klimabremsen aus dem Weg zu räumen.

19.6.2025 , „Klimasieg im Parlament!“

So titelt Anna Cavazini auf ihrem Instagram-Account und schreibt: Heute haben wir im Europäischen Parlament den letzten Schritt zum EU-Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag beschlossen. Damit kippen wir auch die Verfallsklausel, die fossilen Konzernen wie Exxon und Gazprom noch 20 Jahre Sonderklagerechte für Milliardenklagen gesichert hätte.

Ein hart und lange umkämpfter, mühsam errungener klimapolitischer Meilenstein!

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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