EPBD, EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie im April 2024 verabschiedet, IEA Urteil zum dt. Gesetz, 4/2025

Datum

13.11.2025

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3 Minuten

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

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Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Was die Richtlinie verlangt

Bis 2026 sollen die Mitgliedsstaaten der Kommission konkrete Pläne vorlegen. Die sollen aufzeigen, wie  der Energieverbrauch des Gesamt- Gebäudebestandes der einzelnen Länder bis 2035 um 20 bis 22% gesenkt werden soll. Dabei sollen 55% der Maßnahmen auf 43%  der  Gebäude mit den schlechtesten Energiewerten entfallen. Der Primärenergieverbrauch bei Bestandsgebäuden soll bis 2035 schrittweise um 20-22%  verringert werden. Bei öffentlichen Gebäuden und Büros müssen die untersten 16% der Gebäude mit den schlechtesten Werten schon bis 2030 saniert sein und bis 2033 schon zehn % mehr, das heißt insgesamt 26%.

Bauherren sollen Neubauten ab 2030 bereits klimaeffizient planen. Das bedeutet einerseits, sie müssen sie an eine saubere Wärmequelle anschließen und sie auch energieeffizient errichten. Schrittweise sollen alle neuen  Gebäude Nullemissionsgebäude werden.

Die nationalen Pläne können auch ein Konzept für den schrittweisen Ausstieg aus der Verwendung fossiler Brennstoffe für Heizzwecke bis 2040 enthalten. Der Staat kann auch die obligatorische Installation von Solarmodulen auf Hausdächern ab 2025, sofern dies wirtschaftlich machbar ist,  in einen solchen Plan aufnehmen.

Die Richtlinie, die den Energieverbrauch von Gebäuden senken soll

Vorab so viel: Ursprünglich sahen die Vorgaben eine Pflicht vor,  besonders (alte) Gebäude mit einem hohen Energieverbrauch auf ein gewisses Niveau anzuheben. Das hat die FDP zwar verhindert, nicht aber die Verabschiedung der Richtlinie – wenn diese im Rat auch recht knapp ausfiel. Die Bundesregierung muss nun zur Umsetzung der Richtlinie ihr Gebäudeenergiegesetz bis Mitte 2026 anpassen. Allerdings formuliert  die EU-Richtlinie die Mindeststandards dafür nach Empfinden der Befürworter nicht zielgenau.

Warum diese Pläne für die Gebäudesanierung und die Bauwirtschaft

Nach Angaben der EU-Kommission ist der Gebäudesektor für 40% des Energieverbrauchs und für ein Drittel der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Bis zum Jahr 2050 aber soll der europäische Wohnungsbestand  das Netto Null Ziel erreichen.

Interessanterweise sagte der BDI, der Bundesverband der Deutschen Industrie, der sich intensiv an der Ausarbeitung des Gesetzes beteiligt hat: „Von der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden müssen wichtige Impulse für den Klimaschutz in Europa ausgehen.“ In Deutschland geht die Baubranche, die Energieeffizienzbranche eingeschlossen, davon aus, dass die EU-Richtlinie ihr einen Umsatzschub gibt. Dieser sei durchaus willkommen, heißt es.

Internationale Energie-Agentur (IEA) lobt große Fortschritte in Deutschland

Der Ausbau der Erneuerbaren habe „große Fortschritte“ in Deutschland gemacht, lobt die IEA im April 2025. Deren Energieanalystin warnte die demnächst regierende Koalition dringend vor einem diesbezüglichen Kurswechsel. Das gelte auch für das in Deutschland gültige Gebäude-Energiegesetz. CDU/CSU möchten dieses -so ihre Versprechen im Wahlkampf- zurücknehmen. Die IEA jedoch bezeichnet dessen von der Dreier-Koalition verabschiedete Novelle mit den „klaren Zielen und Zeitvorgaben“ als „großartige Leistung“. Denn Wärmepumpen und Fernwärme seien „die wichtigsten Optionen zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors“. Für verlässliche Investitionsbedingungen sei es unbedingt erforderlich, in der Energiepolitik auf „langfristige Politik und regulatorische Stabilität“ zu setzen.

November 2025: Anlauf zur Zurücksetzung der EU-Richtlinie

Bayern  hat die Initiative ergriffen, um Brüssel auf eine Zurücksetzung der Umsetzung der Gebäude-Energieeffizienz- Richtlinie um zwei Jahre zu drängen. Die Ziele seien unrealistisch. Weder bei Neubauten noch bei Bestandsgebäuden dürfe es zu Verschärfungen der Standards kommen.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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