EMFA, EU-Medienfreiheits-Gesetz, März 2024 angenommen

Datum

26.5.2025

Lesezeit

3 Minuten

Autor

Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Die Verordnung soll umfassenden Schutz bieten

Vor dem Hintergrund der besorgniserregenden Entwicklung zur Einschränkung der Medienfreiheit u.a. in Ungarn und unter der früheren PIS-Regierung in Polen, sowie jetzt auch in der Slowakei hat dieses Gesetz eine besondere Bedeutung.

Es geht nicht nur um die Unabhängigkeit der Medien, sondern vor allem auch um die Arbeit der Journalisten und die Unabhängigkeit der Redaktionen. Deren Quellen sollen geschützt sein. Behörden dürfen weder Sanktionen  verhängen, noch Durchsuchungen anordnen. Auch Überwachungssoftware auf elektronischen Geräten ist danach nicht erlaubt. Und auch die Eigentumsverhältnisse bleiben vor Eingriffen geschützt. All dies sollen die Staaten schützen und garantieren. Sogar die Vergabe staatlicher Werbung soll nach bestimmten Regeln ablaufen. Das Gesetz soll auch verhindern, dass große Medien-Plattformen Inhalte löschen oder einschränken.

Auch öffentlich-rechtliche Medien unterliegen überprüfbaren Kriterien

Die Wahl für die leitenden Posten dieser Medien hat nach einem transparenten Verfahren stattzufinden und für einen längeren Zeitraum zu gelten. Danach darf keine staatliche Behörde eingreifen, es sei denn, die fachlichen Voraussetzungen sind nicht mehr gegeben. Das soll einer politischen Einflussnahme vorbeugen bzw. sie verhindern. -Hoffentlich ist dies kein Einfallstor, denn jemand, der an solch eine Stelle gewählt wird, sollte ja bereits qualitativ ausgewiesen sein. –

Auch die Finanzierung und deren Regelung soll transparent sein, sowie langfristig tragbar. Alle Medien-Unternehmen und Online-Plattformen haben nicht nur ihre  Eigentumsverhältnisse in einer nationalen Datenbank zu hinterlegen.  Sondern sie sind auch verpflichtet, alle staatlichen Zuwendungen öffentlich zu machen, um damit ggfs. staatliche Einflussnahme sichtbar zu machen. Diese hat nach gesetzlichen Kriterien zu erfolgen.

Kontroverse über den Einsatz von Spyware

Unter bestimmten Bedingungen soll es Behörden dennoch erlaubt sein, Spyware einzusetzen. Und zwar „im Einzelfall und nach Genehmigung durch eine Justizbehörde, die schwere Straftaten untersucht, die mit Freiheitsstrafe bedroht sind.“  Während manche Journalisten befürchten, durch die Existenz dieser Formel doch nicht ausreichend geschützt zu sein, sehen manche Staaten darin eine zu starke Einschränkung ihrer nationalen Sicherheit.

Das Gesetz verlangt deshalb, dass die Überwachung genehmigt werden muss und dass der zu Überwachende im Nachhinein informiert werden muss. Er erhält dann das Recht, gerichtlich dagegen vorzugehen.

Schaffung eines neuen Gremiums

Ein neues unabhängiges Gremium für Mediendienste soll helfen, Pluralismus und Freiheit der Medien für die Zukunft noch mehr zu sichern. Es soll mit den nationalen Behörden, die zu dem Zweck bestehen, zusammen arbeiten.

Zwar handelt es sich bei dem neuen Gesetz um eine Verordnung. Aber die nationalen Behörden sind ausdrücklich aufgerufen, an den  skizierten Zielen weiter zu arbeiten oder sogar strengere Regeln aufzustellen. Ziel ist, eine Harmonisierung in der ganzen EU zu erreichen.

Das Gesetz ist vom EU-Parlament mit sehr großer Mehrheit (464 Ja-Stimmen)verabschiedet und inzwischen auch vom Rat angenommen worden.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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