EHS u. ETS, Emissionshandels-Richtlinie, großer Fortschritt für Klimaschutzpläne, 8.2.2023

Datum

28.11.2025

Lesezeit

5 Minuten

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

EU einigt sich auf ein CO²-Gesetz, die Emissionshandels-Richtlinie

Das bisher größte Paket der unter dem Namen Green Deal angedachten Reformen hat die wichtigste Hürde genommen. Es hat den Rat passiert. Das heißt, die Vertreter der Mitgliedsstaaten haben ihm zugestimmt. Abschließend muss es zwar noch einmal durch das Parlament, aber das ist wohl eher eine Formsache. Denn das Votum des Rates ist bereits eine Bestätigung der Trilog-Verhandlungen, die  vor Weihnachten 2022 stattfanden.

Erweiterung des Emissionshandels ist der erste Schritt

Die Vorgabe der Geschwindigkeit der Treibhausgasreduktion für fossile Kraftwerke und für die Industrie wird verdoppelt! Bis 2030 sollen die Emissionen gegenüber 2005 schrittweise statt ursprünglich geplant um  45% nun um insgesamt 62% sinken. Damit verschärft die EU den Emissionshandel sowohl für die Industrie wie auch für die Energieproduktion.

Das Emissionshandelssystem (EHS) gilt für die Groß-Industrie

Der Kompromiss betrifft zum einen die Industrie, ganz besonders die Stahl-erzeugende und die Strom-erzeugende Industrie und auch die gewerbliche Luftfahrt. Auch die Emissionen des Seeverkehrs werden einbezogen. Bisher haben die Verschmutzungsrechte = Emissions-Zertifikate die Industrie nichts gekostet. Die Reform schafft das schrittweise ab. Das bedeutet zunächst, die Firmen bekommen jährlich immer weniger kostenlose Treibhausgas-Emissions-Zertifikate.

Und das Gesetz gilt demnächst für 450 Millionen Menschen

Klimaschädliche Treibhausgase werden nun nach und nach auch für Privatpersonen teurer. Denn das Gesetz sieht einen CO²-Preis für die private Nutzung fossiler Energien vor. Die fossilen Energien nutzen wir mit Öl- und Gas-Heizungen, sowie im Verkehr mit Motoren, die Benzin oder Diesel verbrennen. Also müssen die Firmen, die uns diese Energien verkaufen, ebenfalls Zertifikate kaufen. Und natürlich geben sie den Preis an ihre Käufer weiter.

Der CO²-Austausch verteuert sich  von Jahr zu Jahr.  Die Verknappung der Zertifikate soll die Industrie genauso wie die Bürger*innen zur Umstellung auf erneuerbare Energien anregen (E-Autos , bzw.  Isolierung der Häuser, neue Heizungen).

Aufbau eines neuen Emissionshandelssystems für weitere Bereiche

Die EU wird auch den Verkehr  und damit auch den Transport ins Visier nehmen. Auch die  Energieeffizienz der Gebäude soll Teil eines EU-Zertifikate-Systems werden. Die EU will für diese Sektoren noch spezielle Gesetze erlassen wie z.B. das Aus für Verbrenner-Motoren oder einen Deckel für Gebäude-Emissionen. Wenn diese Gesetze erst einmal umgesetzt sind, werden 85% aller Treibhausgasemissionen im neuen Zertifikate-System erfasst sein. Allerdings soll ein Marktmechanismus verhindern, dass die Preise für die Emissions-Zertifikate zu schnell steigen.

„Ein stärkeres Emissionshandelssystem wird uns helfen, Investitionen in die Dekarbonisierung voranzutreiben“, sagte Frans Timmermanns, der zuständige Kommissar zu der Verabschiedung des Gesetzes.

Neu und gut durchdacht: ein Klima-Sozialfonds

Den EU-Politikern ist klar: nicht alle Branchen und auch nicht alle Staaten können die Reformschritte und die neuen Anforderungen in so kurzer Zeit alleine bewältigen. Die EU legt deshalb einen neuen EU-Klima-Sozialfonds auf. Sie stattet diesen mit stolzen 86 Mrd. Euro aus.

Da der Emissionshandel Geld in die Kassen der Staaten bringt, fällt die Auflage des neuen Fonds nicht besonders schwer. 65 Mrd. will die EU beisteuern. Die Staaten sollen rund 21 Mrd. in den EU-Fonds zahlen.

Die Einnahmen der Staaten durch den Emissionshandel fließen entweder in den jeweiligen Klimafonds zur Unterstützung der Umstellung auf erneuerbare Energien oder in eine notwendige soziale Unterstützung. Das soll die EU-Ausgaben für solche Klimaprojekte ergänzen.

Das Geld für den sozialen Ausgleich wird allerdings nicht gleichmäßig ausgeschüttet, sondern die EU sieht vor, ärmeren Ländern mehr Geld  zu überweisen. Außerdem führt die EU einen CO²-Grenzausgleich CBAM ein. Dieser soll EU-Länder vor billigerer Ware aus dem EU-Ausland, das keine CO²-Abgaben erhebt, schützen.  Denn an der Grenze werden Abgaben für Ware aus Drittländern erhoben.

Dieses Verfahren ist gänzlich neu. Erstmals wird die EU finanzielle Folgen, die aus EU-Gesetzen hervorgehen, durch Unterstützungsmaßnahmen abmildern oder auffangen.

Was noch am Ziel der Treibhausgas-Neutralität der EU bis 2050 fehlt

Noch hat die EU den großen Bereich der Landwirtschaft (und damit auch der Fischerei) nicht in den Blick genommen. Außerdem muss die EU – wie schon oben beschrieben – Gesetze für die Gebäudeenergie fertigen, sowie für die Energiebesteuerung und für die Erneuerbaren Energien.

Dekarbonisierung Europas durch die Reform

Die Einigung auf dieses Gesetz ist wohl der entscheidende Schritt vorwärts, um die Klimaziele des Green Deal und eine schneller werdende Dekarbonisierung Europas zu erreichen. Schließlich werden die Vorgaben immer weiter angezogen. Die Geschwindigkeit der Treibhausgasminderung wird in Zukunft mehr als verdoppelt, so der Kommentar von Sven Giegold, Staatssekretär im deutschen Wirtschaftsministerium. Und Frans Timmermanns erklärt das neue, verschärfte System zum zentralen Dreh- und Angelpunkt des Green Deal. Es ist wohl das bisher umfassendste Klimagesetz der EU (Markus Preis, EU-Korrespondent der Tagesschau, 19.12.2022, 20 Uhr)

Nach Meinung ihrer Experten hat die EU den größten Teil der notwendigen Gesetze zur Erreichung der Ziele des Green Deal auf den Weg gebracht.

(Quellen  , sowie Newsletter von Sven Giegold vom 8.2.2023: Erfolg für den Klimaschutz: EU-Klimapaket und Klimasozialfonds durch Mitgliedsländer angenommen!

2025 Zwischen-Fazit

20 Jahre ETS: Europas zentrales Klimaschutzinstrument hat Emissionen halbiert.

Aber: Dennoch: Die Treibhausgas-Emissionen (CO²) steigen weltweit weiter. Gleichzeitig steigt der Ausbau der Erneuerbaren Energien ebenfalls. Denn in deren Ausbau wird -ebenfalls überall auf der Welt- massiv investiert. Aber die Nachfrage nach fossilen Energien: Öl, Kohle und Gas sinkt leider nicht nur nicht, sondern auch hier erschließen Staaten und Unternehmen weiterhin sogar neue Bohrfelder mit allen, was dazu gehört.

Die Gründe dafür sind vielfältig. Da ist einerseits die Aufholjagd der früher sog. Entwicklungsländer, also von Staaten in Afrika, Asien und Lateinamerika. In diesen hat sich zunehmend eine Mittelschicht mit höheren Ansprüchen an Elektrifizierung mit all ihren Annehmlichkeiten gebildet. Und in der EU, in den USA und in China wächst der Bedarf an Computer- und Rechenleistungszentren rasant, nicht zuletzt gerade aufgrund der noch am Beginn stehenden Entwicklung der KI.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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