EBR-Richtlinie zu europäischen Betriebsräten verbessert, Oktober 2025

Datum

28.10.2025

Lesezeit

2 Minuten

Autor

Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Europäische Betriebsräte

Europäische Betriebsräte sind Gremien, die EU-Arbeitnehmer*innen in großen europaweit tätigen, also multinationalen Unternehmen vertreten. Es ist davon auszugehen, dass derzeit davon ca. 1000 Unternehmen betroffen sind mit mehr als 16 Millionen Arbeitnehmer*innen. Die erste Richtlinie scheint 1994 verabschiedet und 2009 überarbeitet worden zu sein.

Die Richtlinie sollte Folgendes sicherstellen: Arbeitnehmer bzw. ihre Vertreter*innen sollen bei wichtigen Entscheidungen auf EU-Ebene, die sich auf die Arbeits- oder Beschäftigungsbedingungen auswirken könnten, informiert werden. Daraufhin sollen sie einen Dialog mit der zentralen Leitung führen.

2023 hat das EU-Parlament Verbesserungen eingefordert. Ziel war es, den Begriff der länderübergreifenden Angelegenheiten zu klären.

Außerdem wollte es in Zukunft  eine rechtzeitige und sinnvolle Anhörung der Arbeitnehmer*innen gewährleisten, sowie den Zugang der Europäischen Betriebsräte zu Rechtsbehelfen verbessern.

Und schließlich ging es dem Parlament darum, eine ausgewogenere Geschlechtervertretung in den Europäischen Betriebsräten
herzustellen.

EU-Parlament stimmt dem Trilog-Ergebnis zu

Nach Einschätzung vom Mai 2025 nach den Trilog-Verhandlungen konnten die Parlamentarier ihre Forderungen zu 80% durchsetzen.

Nun hat das EU-Parlament dem Ergebnis mit großer Mehrheit zugestimmt, obwohl es bis zuletzt Versuche gab, das Ergebnis zu kippen.

Die wesentlichen verbesserten Punkte

Zwei Sitzungen pro Jahr in Präsenz – das wird in Zukunft die Regel sein.

Sachverständige des EBR dürfen nicht mehr von Sitzungen ausgeschlossen werden (gilt besonders für US-Unternehmen).

Kosten für Gerichtsverfahren muss in Zukunft immer das Unternehmen tragen. Ebenso Kosten für Sachverständige, auch wenn es mehrere sind.

Für die Einstufung von Informationen als „vertraulich“ gelten künftig objektive Kriterien.

Wird die Geschlechterquote von 40% der Sitze im EBR nicht eingehalten, muss das Unternehmen dies gegenüber der Belegschaft begründen.

Letzte formelle Zustimmung durch den Rat Ende Okt.2025. Die Richtlinie tritt jetzt in Kraft.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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