DSA u. DMA, das EU-Gesetzes-Paket über digitale Dienste und Märkte gilt zuerst für die ganz Großen

Datum

12.12.2025

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3 Minuten

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Online-Plattformen und Suchmaschinen müssen den DSA ab sofort einhalten

Alle EU-Gremien haben sich 2022 auf das Gesetz, den Digital Markets Act, DMA in seiner heutigen Form geeinigt. Die EU hat eine Grenze gezogen, die bedeutet: ab 45 Millionen monatlicher Nutzer*innen gilt ein Konzern als ganz groß. Die Kommission hat mittlerweile 19 Plattformen als solche identifiziert.

Mit dem DSA sollen dort Hassreden oder Desinformationen ab sofort kontrolliert werden. Die Plattformen und Suchmaschinen müssen sich jetzt also an wesentlich strengere Regeln halten als bisher. Der Fokus liegt also auf dem Schutz der Nutzer*innen, aber auch dem Schutz der Demokratie. Große Plattformen sind verpflichtet, zu prüfen, welche Risiken der Manipulation bei ihnen bestehen, zum Beispiel vor Wahlen. Und sie werden durch den DSA verpflichtet, passende Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Das Gesetz über digitale Märkte enthält Vorschriften, die Gatekeeper-Online-Plattformen regeln. Gatekeeper-Plattformen sind digitale Plattformen, die als Unternehmen eine systemische Rolle im Binnenmarkt haben. Der Anwendungsbereich ist also ein anderer. Es geht um den Wettbewerb der Unternehmen. Und damit darum, auch kleineren Firmen den Zugang zu diesem Markt offen zu halten.

Der DSA, in Deutschland auch „Gesetz über Digitale Dienste“ genannt

Das Gesetz bestimmt, welche Inhalte und Geschäftspraktiken innerhalb der EU online erlaubt und welche verboten sind. Es gilt als einer der wichtigsten Bausteine für die von der EU-Kommission angekündigte Gestaltung der digitalen Zukunft Europas.

Zum Anwendungsbereich zählen auch Host-Provider (beispielsweise Cloud- oder Webhosting-Services) und Anbieter von Onlineplattformen (so z.B. App-Stores wie auch  Onlinemarktplätze und Social-Media-Anbieter).

Um welche Firmen es sich handelt

Die 19 Plattformen und Suchmaschinen befinden sich im Besitz von 13 Unternehmen, von denen 10 in den USA ansässig sind: Amazon Store, Apple App Store, Booking.com, Meta (Facebook und Instagram), Google, Microsoft (LinkedIn und Bing), Pinterest, Snapchat, Wikipedia und X (früher Twitter). Zwei stammen ursprünglich aus China, haben aber ihren Sitz auf den Kaimaninseln (AliExpress und TikTok), und eines ist deutsch (Zalando). Für diese gilt das Gesetz ab 25.8.2023.

Für die meisten anderen, d.h. für die kleineren Anbieter gilt eine längere Übergangsfrist – erst ab dem 17. Februar 2024 wird das Gesetz auch für sie voll gültig.

Besondere Sorgfaltspflichten für die Großen

Sie müssen jährlich selbst die Gefahren empirisch einschätzen, die ihre Plattformen für Gesellschaft und demokratische Willensbildung darstellen. Dabei sollen sie nicht nur die gemeldeten Inhalte, sondern auch das Design der Plattform sowie auch die Wirkungsweise von Algorithmen in die Risikobewertung einbeziehen. Diese Bewertungen müssen die Unternehmen zur Überprüfung den nationalen Behörden des Sitzlands des Unternehmens vorlegen. Allerdings  kann die EU-Kommission selbst eine Bewertung vornehmen.

Bußgelder bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Zwar haften die Unternehmen weiterhin nicht für Inhalte auf ihren Plattformen. Aber die Kommission führt zum ersten Mal  finanzielle Strafen bei Nichteinhaltung der Regeln ein. Und diese können durchaus erheblich sein.  Sie können „bis zu 6 Prozent des gesamten weltweiten Jahresumsatzes [des Unternehmens]“ betragen. Darüber hinaus kann die Kommission weitere Sanktionen verhängen, einschließlich eines Verbots des Zugangs zum EU-Binnenmarkt. Nach dem DSA drohen etwa Strafen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, nach dem DMA kann es noch mehr sein.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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