DMA und DSA, EU-Gesetzespaket über digitale Dienste seit 2/2024 in Kraft; Erste Anordnung an TikTok

Datum

12.12.2025

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12 Minuten

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

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Einleitung

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Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Digital Market Act (DMA) reguliert Wettbewerb der großen Tech-Konzerne

Unter dieses Gesetz fallen Online-Vermittler und Online-Plattformen wie Marktplätze, soziale Netzwerke, Content-Sharing-Plattformen, App-Stores sowie Reise- und Unterkunftsportale schreibt die Kommission. Allein schon auf Grund ihrer Größe können viele von ihnen eine den Markt beherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzen. Mit ihrer Marktmacht verhindern sie z.B., dass kleinere Unternehmen mit ihren Angeboten zum Zuge kommen. Nur ihre eigenen Produkte und Komponenten sollen die Kunden kaufen. Sie verhindern Konkurrenz.

Das Gesetz will deswegen z.B. eine frei verfügbare Online-Umgebung herstellen und sichern, sowie die Nutzersicherheit mit dem DSA herstellen. Besonders wichtig in Zeiten zunehmender Desinformation ist es, mithilfe des Gesetzes Hassrede,  Fake News und Desinformation zu verhindern.

Die Verordnung DSA, die am 17. Februar 2024 für alle in der EU tätigen Plattformen in Kraft trat, verpflichtet große Online-Akteure, gegen Desinformation, illegale Inhalte und manipulative Algorithmen vorzugehen.

Zentrale Ziele der DSA-Verordnung

An erster Stelle sollen die Verbraucher*innen und der Schutz ihrer Grundrechte stehen. Sie sollen mehr Kontrolle und Auswahlmöglichkeiten haben bei der Anschaffung von PC-Komponenten z.B., aber auch allgemein bei Waren oder Dienstleistungen. Außerdem soll das Gesetz helfen, den Schutz von Kindern im Internet zu verbessern. Auch ist es gedacht, um illegale Inhalte besser bekämpfen zu können.

Insofern erschrickt die Diskussion im Herbst 2025 um eine „anlasslose Chatkontrolle“ zutiefst. Sie ist offenbar aufgekommen anhand der Diskussion der Ständigen Vertreter der EU-Mitgliedstaaten über die CSA-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die bisherigen Maßnahmen dazu helfen nicht ausreichend. Aber eine Kontrolle aller Chats der EU-Bevölkerung geht dann doch wohl zu weit.

Allerdings wollen die Kommission und die 27 nationalen Aufsichtsbehörden prioritär beim Schutz von Minderjährigen  zusammenarbeiten, heißt es im Nov. 2025.

Auch die Gesellschaft und gerade die immer mehr gefährdete Demokratie soll durch eine strengere Aufsicht und Kontrolle besseren Schutz erfahren.

Den Anbietern digitaler Dienste soll durch das Gesetz eine europaweites Regelwerk zur Verfügung stehen und damit auch Rechtssicherheit. Gründungsprozesse vereinfachen sich dadurch ebenso wie eine Ausdehnung in Europa.

Und gewerblichen Nutzern wird ein gemeinsames Vorgehen gegen illegale Inhalte, sowie gegen deren Anbieter erleichtert. Außerdem erlangen sie über Plattformen Zugang zu europaweiten Märkten.

Verstöße gegen die DSA-Verordnung können für sehr große Online-Plattformen mit bis zu 6% des Gesamtjahresumsatzes enden.

Nov. 2025: Der EUGH hat eine Klage von Amazon abgelehnt. Er hat entschieden, dass der Amazon-Store mit mehr als 45 Millionen Nutzern in der EU zu den Unternehmen gehört, die sich an verschärfte Regeln des Digital Services Act zu halten haben.

Fake-Accounts ein massenhaftes Problem

Die Einflussnahme auf die öffentliche Meinung ist besonders in Demokratien ein ernst zu nehmendes Problem. Gegner der Demokratie haben sog. Doppelgänger-Websites erschaffen, die aussehen wie z.B. der Spiegel oder die Süddeutsche Zeitung. Dort verbreiten sie Falschnachrichten über die politische oder wirtschaftliche Lage in Deutschland. Damit wollen sie den Unmut über die Regierungspolitik anheizen. Oder aber sie verbreiten defätistische Inhalte zu dem angeblich aussichtslosen Kampf der Ukraine.

Ein anderes Beispiel ist der Sender „Voice of Europe“, ein Nachrichtenportal, das ab 2023 aus Prag kremlfreundliche Inhalte verbreitet. Er führte Interviews z.B. mit dem führenden AFD-Politiker und Europa-Abgeordneten M. Krah, sowie mit MdB. P. Bystron und soll ihnen dafür ansehnliche Summen zukommen lassen haben.

Um die Jahreswende 2023/24 sollen bis zu 50.000 Fake Accounts in nur vier Wochen mehr als eine Million Tweets gesendet haben mit den oben genannten Inhalten und Zielen. „Mit steigender Angst vor Fake-News steigt auch die Skepsis gegenüber den Medien und der Politik“, konstatiert die Autorin des Artikels, aus dem die hier wieder gegebenen Zahlen stammen.

Für wen die DMA-Verordnung gilt

Sie gilt für alle Online-Vermittler  – und das ist besonders wichtig –  auch dann, wenn sie außerhalb der EU zugelassen sind. Für sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen gelten besondere Vorschriften, weil diese besondere Risiken für die Verbreitung illegaler Inhalte und für Schäden in der Gesellschaft bergen. Die Marktmacht der großen Digitalkonzerne wird durch den DMA begrenzt.

Klein- und Kleinstunternehmer dagegen haben Vorgaben entsprechend ihrer Größe. Für einen Übergangszeitraum können für sie Vorschriften auch ausgesetzt werden. Der Wettbewerb soll so geschützt und im besten Fall gefördert werden.

Die Bundesregierung hat am 21.3.2024 das DSA-Gesetz für Deutschland angepasst und für nationale Koordinatoren gesorgt. Diese sog. DSCs sind für kleinere Plattformen zuständig und dienen hier als zentrale Beschwerdestelle für Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesnetzagentur wird bei Verstößen Maßnahmen zur Durchsetzung ergreifen können. In Deutschland sind von diesem Gesetz mehr als 5000 kleinere Anbieter betroffen.

Verstöße gegen die DMA-Verordnung können mit einem Bußgeld in Höhe von 10 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

1.Verstoß gegen das EU-Gesetzes-Paket

Da das Gesetz spätestens seit dem 17. Februar 2024 voll umfassend gilt, hat die EU jetzt die neue Version bereits auf die ganz großen Tech-Konzerne angewendet. Apple, die Google-Mutter Alphabet und der Mutter-Konzern von Facebook Meta haben laut EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager ihre Marktmacht missbraucht. Sie haben gegen  Vorschriften verstoßen, sowohl im Netz wie auch bei Smartphone-Anwendungen. Am 25.3.2024 hat die neue Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera Auflagen verhängt. (Frau Vestager trat vorzeitig von ihrem Amt zurück.)  Die Firmen müssen ihre Plattformen für Konkurrenten öffnen, so die Tagesschau um 20 Uhr.  Die EU hat außerdem ein Missbrauchsverfahren eingeleitet. Das läuft parallel zu den gleichgerichteten Antitrust-Untersuchungen in den USA.

Dez. 2024: erste Aufbewahrungsanordnung an TikTok

Bei den Präsidentschaftswahlen vom November in Rumänien hat unerwarteterweise ein russlandfreundlicher Kandidat überraschend viele Stimmen bekommen. Am Ende lag er mit fast 23% auf Platz eins. Die proeuropäische Kandidatin lag dagegen mit 19,17% nur hauchdünn vor einem kommunistischen Dritt-Plazierten. Am 8.12. sollte deshalb eine Stichwahl zwischen den beiden gegensätzlichen Kandidaten stattfinden.

Unmittelbar vor dem 2. Wahlgang hat jedoch das rumänische Verfassungsgericht aufgrund eines massiven „aggressiven russischen hybriden Angriffs“ die gesamte Wahl annulliert. Denn inzwischen lagen dem Gericht neue Dokumente der Geheimdienste vor. Nach Auskunft der Richter ist der rechtsextreme und pro-russische Präsidentschaftskandidat Călin Georgescu über TikTok mit Hilfe koordinierter Konten, Empfehlungsalgorithmen und bezahlter Werbung massiv gefördert worden.

Zu der höchstrichterlichen Entscheidung sagt ein Verfassungsexperte am 6.12.: „Es erscheint fair, das gesamte Verfahren zu annullieren, nicht nur die erste Runde der Präsidentschaftswahlen, weil die Informationen des Obersten Rates für Landesverteidigung zeigen, dass es staatliche und nicht-staatliche Eingriffe in den Wahlprozess in Rumänien gab.“

Die Anordnung

Daraufhin hat die EU augenblicklich am 5.12.24 reagiert. Die Kommission hat TikTok angewiesen, Daten und Beweismittel im Zusammenhang mit nationalen Wahlen aufzubewahren. Denn die erwähnten lokalen Behörden hatten vor allem die Rolle der Plattform bei den Wahlen in Rumänien infrage gestellt. Das wird hoffentlich weitere Konsequenzen haben. Denn von den Wahlen in Ostdeutschland in diesem Herbst wissen wir, welch großen Einfluss diese chinesische Plattform gerade bei den jungen Wählern hatte und vermutlich auch bei den jungen Wählerinnen.

Es handelt sich um eine der ersten Amtshandlungen der Exekutiv-Vizepräsidentin für technische Souveränität, Sicherheit und Demokratie, Henna Virkkunen, die am Sonntag (1. Dezember) ihr Amt angetreten hat. Die Anordnung gilt für nationale Wahlen in der EU zwischen dem 24. November 2024 und dem 31. März 2025, wozu zumindest die Wahlen in Rumänien, Irland und wahrscheinlich auch in Deutschland gehören werden. Die Plattform muss „Daten einfrieren und aufbewahren, die sich auf tatsächliche oder vorhersehbare systemische Risiken beziehen, die ihr Dienst für Wahlprozesse und den zivilgesellschaftlichen Diskurs in der EU darstellen könnte“. Ziel ist, dass diese später im Rahmen einer Vertragsverletzungsuntersuchung verwendet werden können, schreibt die Kommission.

Im Mai 2025 nimmt die Kommission TIKTOK ins Visier. Und sie beschließt, fünf Staaten wegen mangelnder Umsetzung des DSA vor dem EUGH zu verklagen: Tschechien und Polen, Spanien, Portugal und Zypern.

Finanzielle Strafen gegen Meta und Apple und später auch gegen google

Frühjahr 2025:  die Kommission verhängt eine Strafe von  500 Millionen Euro gegen Apple. Die Begründung:  Die Firma hindere App-Entwickler daran, Verbrauchern Angebote außerhalb des App-Stores zugänglich zu machen. Nutzer könnten nicht in vollem Umfang von alternativen und günstigeren Angeboten profitieren, da der Konzern die Entwickler davon abhalte, sie direkt über solche Angebote zu informieren. Die Firma will dagegen juristisch vorgehen, da sie große Summen investiert habe, um ihre eigenen App zu entwickeln. Nun werde man gezwungen, diese kostenlos abzugeben.

Gegen Meta verhängt die Kommission nach Vorwarnung im Sommer 2024 eine Strafe von 200 Millionen Euro. Hier geht es darum, dass Nutzer*innen von Facebook und Instagram sich entscheiden müssen. Sie haben die Wahl zwischen einer monatlichen Gebühr für eine werbefreie Version und einer kostenlosen Version mit personalisierter Werbung. Aber, das gebe Nutzern nicht ausreichend Möglichkeit, sich für einen Dienst, der weniger persönliche Daten verwende zu entscheiden.

Dem kommt neuerdings besonders hohe Bedeutung zu, da die großen Tech-Firmen „unsere“ Daten „abgreifen“, um damit ihre KI-Modelle (künstliche Intelligenz) zu trainieren. Offenbar gibt es ab 28. Mai 2025  keine Möglichkeit mehr, dem zu widersprechen.

5.9.2025: Kommission verhängt Geldbuße in Höhe von 2.95 Milliarden Euro gegen Google wegen des Verstoßes gegen das Kartellrecht. Es habe den Wettbewerb in der Werbetechnologiebranche („adtech“) verzerrt, mit anderen Worten: seine Marktmacht missbraucht.

Neue Gefahren nach der Wahl von Trump

Der Präsident der USA  ist seit 20. Jan. 2025 im Amt (zum 2. Mal). Er hat den Tech-Milliardär Elon Musk zu seinem Sonderbeauftragten gemacht. Aber auch die anderen USA-Tech-Giganten haben sich Trump sofort angedient.

Nun hat Trump seinen Vize, J.D. Vance zur Europäischen Sicherheitskonferenz geschickt. Statt einer Rede zum russischen Angriffs-Krieg in der Ukraine aber hat Vance eine Rede zum Thema: Zerstörung der Demokratie in Europa durch Unterdrückung der Meinungsfreiheit der rechten Parteien in europäischen Ländern und auf EU-Ebene gehalten. Der Umgang mit diesen Parteien in Europa sei mit einer freien Meinungsäußerung nicht vereinbar.

“Die freie Meinungsäußerung ist das Herzstück des europäischen Integrationsprozesses  und ist alles, wofür wir stehen“, erklärte daraufhin ein Kommissionssprecher der EU. Und: Laut dem EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) müssen illegale Inhalte  markiert werden können, um von der Plattform entfernt werden zu können.

Ende Juni 2025 aber verlangen die USA in dem Zollstreit insbesondere Änderungen an der Europäischen Digitalisierungsgesetzgebung. Trump will entsprechend seiner „America first“- Politik weiter die digitale amerikanische Vorherrschaft sichern.

Europa geht es mit DMA und DSA jedoch gerade um die Einhegung der Macht der amerikanischen Tech-Konzerne. Denn die beiden Gesetze sollen gerade die noch sehr kleine europäische Digitalindustrie und Startup-Szene in diesem Bereich schützen. Käme die EU den etablierten amerikanischen Konzernen durch Einbindung in einen EU-Ausschuss entgegen, würde das „eine deutliche Abschwächung der Regulierung“ der  US-Tech-Konzerne bedeuten. Denn die Amerikaner hätten dann in der EU ein Mitspracherecht.

Technologische Unabhängigkeit Europas

Wie diese zu erreichen ist, bleibt weiterhin eine Zukunftsaufgabe. Die Durchsetzung durch nationale Behörden – die sogenannten Digital Services Coordinators ist ungleichmäßig und oft zu schwach ausgestattet. Aus dem EU-Parlament kommt der wichtige Hinweis, dass DMA und DSA nur einen Rahmen für die Begrenzung der Marktmacht liefern. Was es zusätzlich braucht, ist die Unabhängigkeit Europas von den zentralen Infrastrukturen. Und das sind nicht nur Speicherplätze (Cloud) und KI-Plattformen, sondern dazu gehört auch die Halbleiterproduktion (EP.News I Okt. 25)

Denn Amazon Web Services, Microsoft Azure und Google Cloud haben zusammen einen Marktanteil von etwa 69 % an der Cloud-Infrastruktur in Europa. Europäische Anbieter, z. B. OVHcloud und die Deutsche Telekom, bleiben unter 13 %. Die Unabhängigkeit auch von amerikanischen Anbietern – das zeigen diese Zahlen – muss also dringend ausgebaut werden. Die EU muss sich deshalb schnellstmöglich um ihre eigene  Cybersicherheitsstrategie bemühen. Nicht nur vom Osten und aus Asien wird sie seit langem bedroht, sondern inzwischen auch von einstigen Partnern. Davor schützt auch deren Herkunft (s. Mark Zuckerberg, ) nicht.

Auch wenn das auf einem anderen Blatt steht: Palantir, die Software für digitale Ermittlungsarbeit der Polizei ist in den USA von Peter Thiel entwickelt worden. Zwar ist auch er ein Deutscher, aber er steht sowohl E. Musk wie auch dem amerikanischen Präsidenten Trump noch näher als z.B. Zuckerberg. In Deutschland regt sich daher massiver Widerstand gegen die Nutzung von Palantir durch die Behörden verschiedener Bundesländer. Das Tool kann Informationen aus verschiedenen Quellen kombinieren und analysieren, was sicher sehr wichtig ist. Aber durch Datentransfer in die USA enthält es ein großes Missbrauchspotential. Gibt es bisher keine europäische Entwicklung, die genutzt werden kann?

Vereinfachung der EU-Regeln für die digitale Welt

Das erste Gesetz war der DGA, der Data Governance Act. Er hat das Ziel, den Austausch und die Verfügbarkeit von Daten zwischen Privatpersonen, Unternehmen und dem öffentlichen Sektor zu erleichtern. Zu den Digital-Gesetzen gehört auch noch der Artificial Intelligence Act (AIA). Er beschreibt Umsetzungsmaßnahmen für den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI).

Wie bei den meisten Gesetzen des Green Deal plant die EU in 2025 auch für die vier Gesetze, die die Digitalisierung betreffen, ein Omnibusgesetz.  Das Ziel soll sein, die Umsetzung für die Unternehmen handhabbarer – „weniger bürokratisch“ zu machen.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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