CSRD, EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie tritt ab Mitte 2024 nach und nach in Kraft, verschoben auf 2029

Datum

18.12.2025

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5 Minuten

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

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Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Richtlinie fordert  von Unternehmen  eine Berichterstattung zu ihren Nachhaltigkeits-Bemühungen. Sie trat am 5. Jan. 2023 in Kraft. Innerhalb von 18 Monaten muss sie in den EU-Staaten umgesetzt sein, also bis Mitte 2025. Schätzungen zufolge sind davon 49.000 Unternehmen betroffen. Und zwar Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften mit ausschließlich haftungsbeschränkten Gesellschaftern und das sind:

  • im bilanzrechtlichen Sinne große Unternehmen, sowie
  • im bilanzrechtlichen Sinne kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die kapitalmarktorientiert sind, außerdem
  • Drittstaatenunternehmen mit mindestens 150 Mio. Euro Umsatz in der EU, deren Tochterunternehmen die die vorstehenden Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Mio. Euro Umsatz erreichen.

Während die Berichtspflicht zunächst für Unternehmen von öffentlichem Interesse ab 500 Mitarbeitern aufwärts gilt, weitet sie sich ab       1. Januar 2025 auf alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen ( über 500 ) aus.

Und für Kapitalmarkt­ orientierte KMU gilt sie dann für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2026, allerdings nur sofern sie nicht von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen.

Zur der Berichtspflicht gehört u.a. Auskunft über die Vielfalt in den Unternehmen.

Damit führt die EU erstmals verbindliche Berichtsstandards auf der Ebene der EU ein. Ab 2014 hatte bereits eine eingeschränkte Berichtspflicht gegolten. Sie sollte es Stakeholdern ermöglichen, den Beitrag der Unternehmen zur Nachhaltigkeit besser bewerten zu können.

Daten als Orientierungshilfe bei der Transformation zur Nachhaltigkeit

Einerseits sollen die ermittelten Daten Geschäftsführern, Aufsichtsräten und Managern helfen, einzuschätzen, wie weit sie auf dem Weg zur Nachhaltigkeit fortgeschritten sind oder noch vorwärts kommen müssen. Andererseits können Stakeholder, sowie die Belegschaft oder sogar die Öffentlichkeit, aber auch Kunden und Lieferanten sowie Banken und Investoren das Management in Richtung mehr Nachhaltigkeit unter Druck setzen. Zur Umsetzung der Richtlinie hat die EU eine sog. Wesentlichkeitsanalyse erlassen. Dieses Regelwerk enthält 12 Einzelnormen. Außerdem enthält es zehn spezifische Normen für Klima- und Umweltschutz, aber auch für soziale Ziele sowie für gute Unternehmensführung.

Wer  die Prüfungen der gefundenen Ergebnisse durchführt

Zunächst mal sind die Unternehmen selbst dafür verantwortlich. Das beginnt bereits mit der Entscheidung, welche der in dem breiten Regelwerk vorgegebenen Themen für das jeweilige Unternehmen relevant sind. Aber auch die Ermittlung und Aufbereitung der geforderten Daten ist z.B. für mittelständische Unternehmen nicht einfach. Viele haben bisher ggfs. nur vage Vorstellungen, wie viele m³ Wasser sie benutzen, welche Mengen von diversen Abfällen sie produzieren oder aber an Abgasen. Instrumente für Messungen müssen vermutlich meist erst angeschafft werden. Und ob die Berichtszahlen dann jeweils stimmen?  Unternehmensprüf-Firmen sollen das Alles überprüfen und zertifizieren. Aber können die heute am Markt befindlichen kleineren Firmen das leisten?

In Deutschland ist das Regelwerk noch nicht verabschiedet, weil noch umstritten ist, wer überprüfen darf. Nach einem Kabinettsbeschluss vom 24.7.2024 ausschließlich Wirtschaftsprüfer. Deutschland zählt zu den sieben Staaten innerhalb Europas, die die Frist für die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) am 6. Juli nicht eingehalten haben. Die Deadline markierte das Ende der 18 Monate, die die Staaten für die Einführung der EU-Richtlinie Zeit hatten. Von den insgesamt 30 Staaten haben elf Rechtsvorschriften erlassen oder dies in Teilen getan. Weitere acht Länder haben Gesetzesentwürfe vorgelegt, weitere vier führten Konsultationen durch.

Interessant im  Nov. 2025: Finance Watch analysiert: Trotz großteils erfolgter CSRD-Berichterstattung fehlen vielen Großbanken in Europa belastbare Klima-Transitions-Pläne, zeigt eine Analyse von Finance Watch. Die größten Lücken gibt es in Deutschland.

EU will Berichtspflichten zu Nachhaltigkeit und Lieferketten überprüfen

2025 steht für die EU vor allem unter dem Thema Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der EU. Dabei ist davon auszugehen, dass die Berichtspflichten von Unternehmen äußerst stark minimiert werden – und zwar nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen bis 500 Mitarbeiter. Die Kommission will dazu in fünf Bereichen Omnibusgesetze erlassen.

Nachhaltig orientierte Unternehmen warnen allerdings vor einem zu starken Abbau der Berichtspflichten. Seien die Berichte zu vage, sind Unternehmen nicht mehr vergleichbar und der Wettbewerbsvorteil aufgrund von Nachhaltigkeit entfalle. Der BNW, Bundesverband für nachhaltige Wirtschaft, mit inzwischen mehr als 700 Mitglieds-Unternehmen  ist in den letzten Jahren zu einer unüberhörbaren Stimme geworden. Zwar habe Nachhaltigkeit keine Priorität vor Wettbewerbsfähigkeit. Aber  etwa ein Drittel der Unternehmer sieht in ihr durchaus verschiedenste Vorteile für ihr Unternehmen.

Eine – nach Ankündigung der Omnibusgesetze erhobene –  Umfrage in 26 EU-Ländern bei gut tausend Firmen kommt zu einem eher positiven Ergebnis zur Berichterstattungspflicht. Die Mehrheit fürchtet nicht  – im Gegensatz zu der Stimmung in Deutschland –  , dass ihre Wettbewerbsfähigkeit unter den strengeren Pflichten zur  Berichterstattung leiden würde. Im Gegenteil, überraschenderweise sehen viele Unternehmen die durch die Nachhaltigkeitsrichtlinie entstehende Transparenz und Vergleichbarkeit als einen geopolitisch bilanzierbaren Vorteil.

Das EU-Parlament hat Anfang April 2025 mit großer (rechter) Mehrheit den Beginn der Pflichten verschoben. Sie müssen nun erst 2029 umgesetzt werden. Weitere Anpassungen sollen folgen.

Deutschland will die – von der EU revidierte Richtlinie – noch in diesem Jahr verabschieden. Die Regierung hat sie im Sept. 2025 ins Parlament eingebracht. Wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, folgt der Gesetzentwurf dem Prinzip der 1:1-Umsetzung: Er setzt nur das um, was als europarechtlicher Minimalstandard geboten ist. Rechtssicherheit für die Wertschöpfungskettengrenze hat die EU frühestens Mitte 2026 fertig.

Abschwächung geht zunächst nicht durch im Parlament

Da die EVP drohte, gemeinsam mit Rechten abzustimmen, schwenkte die S&D-Berichterstattung auf Zustimmung um. Deren  Berichterstatterin trat daraufhin empört zurück.

Die Überarbeitung zielte auf eine Reduzierung der Datenpunkte, stärkere Priorisierung quantitativer Angaben und eine bessere Harmonisierung mit internationalen Standards ab (google). Aber am 22.10.2025 scheiterte eine Abschwächung im EU-Parlament knapp und zwar auch für die Lieferketten-Richtlinie. Nicht alle im Parlament folgten der Abstimmung im Ausschuss.

Das war möglich, da `Rechtsaußen´  im Parlament eine geheime Abstimmung beantragt hatte. Nun muss nach einem neuen Kompromiss gesucht werden.

Mitte Nov. In den Verhandlungen hat die v. d. Leyen-Koalition keinen Kompromiss gefunden. Die Parteien gehen ohne gemeinsame Linie in die Abstimmung am 13.11.2025

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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