CSDDD Lieferketten-Gesetz mit Omnibus Nr. 1 final verabschiedet

Datum

15.1.2026

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4 Minuten

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

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Einleitung

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

„Abbau überflüssiger Bürokratie“  und Omnibus-Gesetze im Febr. 2025

Der deutsche Bundeskanzler (Scholz) kündigt auf dem Arbeitgebergipfel Ende Oktober 2024 an, dass die Regierung das deutsche Lieferkettengesetz zum Jahresende 2024 streichen wird. Er betrachtet das als eine wachstumsfördernde Maßnahme innerhalb der sog. Wachstumsinitiative, die die Regierung im Juli angekündigt hat. Allerdings muss das Parlament die meisten Gesetze dafür noch beschließen. Anstelle des dt. Lieferkettengesetzes soll dann später das europäische treten. Für dessen Verabschiedung hat Deutschland 2 Jahre Zeit, da es sich nur um eine Richtlinie handelt und nicht um eine sofort gültige Verordnung.

Aber die neue EU-Administration seit der Wahl von 2024 will die CSDDD-Richtlinie selbst auch mit Omnibusgesetzen entschärfen. So will sie z. B. die Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftsbeziehungen beschränken. Und die betroffenen Unternehmen werden demnach ihre Lieferanten nur noch alle fünf Jahre auf Menschenrechtsverletzungen und auf Umweltschäden überprüfen müssen. Das EU-Parlament hat das Inkrafttreten Anfang April 2025 mit großer (rechter) Mehrheit verschoben. Es soll nun 2028 in Kraft treten. Weitere Änderungen sind zu erwarten.

Okt. 2025 EVP, S&D und Renew-Verhandler haben sich darauf geeinigt, die Grenzen der Betroffenheit von Unternehmen zu verdoppeln. In Zukunft sind nur solche mit 1000 Beschäftigten und 300 Mill. jährlichem Umsatz verpflichtet, ihre Lieferketten „sauber“ zu halten.

Im 9.4.2025 verabschiedeten Koalitionsvertrag der neuen deutschen Zweier-Regierung steht zur Abschaffung des dt. Lieferkettengesetzes: „Es wird ersetzt durch ein Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung, das die Europäische Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) bürokratiearm und vollzugsfreundlich umsetzt.“(ESG.Table)

Abschwächung im EU-Parlament vorerst knapp verhindert

Die EVP-Spitze hatte die S&D-Führung massiv unter Druck gesetzt. Die Drohung ist immer die gleiche: wenn ihr jetzt nicht unserer Abschwächung zustimmt, werden wir mit den Rechten zusammen, eine viel stärkere Abschwächung des Lieferkettengesetzes sowie auch der CSRD, der Nachhaltigkeitsberichterstattung verabschieden. Dem hatte die Verhandlungsführung der S&D notgedrungen zugestimmt.

Aber im EU-Parlament haben nicht alle Mitglieder der Sozialdemokraten dem neu ausgehandelten Kompromiss zugestimmt. Dafür haben 309 Parlamentarier gestimmt. Die Abschwächung scheiterte  mit 318 Stimmen. Danach konnte sich die sog. v.d. Leyen-Koalition nicht mehr einigen und ging mit je eignen Entwürfen in die Abstimmung am 13.11.2025.

Das Ergebnis brachte einen vorher nicht absehbaren großen Rückschritt:

Zum ersten Mal stimmte die EVP nicht nur mit den rechten EKR-Abgeordneten, u.a. Meloni-Anhängern, sondern auch zusammen mit den „Patrioten für Europa“, die sich selbst als Rechts-Außen sehen. Diese jubelten über den Durchbruch – zumal sie offenbar die Grenzen, von denen ab die Berichtspflichten gelten, noch einmal extrem nach oben schrauben konnten.

EU-Parlament verabschiedet Omnibus Nr. 1 final  

Jetzt sind die nunmehr massiven Abschwächungen des Lieferkettengesetzes sowie des Nachhaltigkeitsgesetzes mit der „neuen“ Mehrheit der rechten Parteien im Parlament dieser Legislaturperiode am 16.12.2025 durchgesetzt worden. Inzwischen soll eine Unter-Grenze von 5000 Beschäftigten im Unternehmen gelten und ein Umsatz von 1,5 Milliarden. Die Richtlinie soll nun bis zum 26.7.28, also erst in zweieinhalb Jahren in den einzelnen Staaten umgesetzt werden. Die Unternehmen haben dann aber nochmal ein Jahr Zeit, also bis Mitte 2029, bevor sie sich daran halten sollen.

Allerdings müssen sie auch dann nicht mehr selbst ihre gesamte Lieferkette überwachen. Stattdessen sollen sie nur dort darauf achten, wo sie bereits ein hohes Risiko vermuten. Und das auch nur,  wenn sich ihre Lieferanten in der Lage sehen, solche Informationen zu „liefern“. Außerdem streicht die EU eine Haftung bei Verstößen gegen das Gesetz.

Ein Kommentar dazu aus der Wirtschaft

Der BNW, ein Zusammenschluss vieler Wirtschaftsunternehmen nennt das jetzige Abkommen einen „hohlen Kompromiss, der mehr als 80% der europäischen Unternehmen von den Berichtspflichten ausnimmt“. Vor allem bilde es „keineswegs die Mehrheit der Unternehmen“ ab. Die  Wettbewerbsfähigkeit der EU sei vor allem durch „internationale Abhängigkeiten“ geprägt. Sie werde zunehmend im „systemischen Wettbewerb zwischen den USA und China zerrieben“. Aber die „Stärkung des EU-Binnenmarktes“ durch die nun weitgehend entkernten Gesetze habe die EVP verpasst – und zwar durch die Zuhilfenahme der extremen Rechten als Mehrheitsbeschaffer. Überdies habe sie die Extremen damit salonfähig gemacht.

Unsere Frage: Ob das Gesetz nun überhaupt noch eine nennenswerte Wirkung entfalten wird?

Die Green Deal – Mehrheit der letzten Wahlperiode scheint unwiederbringlich dahin. Das muss aber nicht heißen, dass alle Fortschritte aus dem Kamp für mehr Gerechtigkeit dahin sind. Auch wenn es zunächst nur die ganz Großen betrifft, das Lieferkettengesetz bringt einen -wenn auch nur noch sehr kleinen- Einstieg in die Zurückdrängung von Menschenrechtsverletzungen in Produktionsprozessen und das auch auf anderen Kontinenten.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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