CID, Clean Industrial Deal, 26.2.25

Datum

24.1.2026

Lesezeit

6 Minuten

Autor

Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Neuer Plan von v. d. Leyen  angekündigt

Vor ihrer Wiederwahl im Juli 2024 hat die Kommissionspräsidentin bereits angekündigt: sie will den Green Deal der letzten fünfjährigen Wahlperiode in ihrer zweiten Amtsperiode ergänzen durch einen weiteren Deal. Dieser neue Deal, der Clean Industrial Deal stellt die europäische Wirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit in den Vordergrund. Dessen Ziel ist es, die Wirtschaft der EU-Länder auf einen Pfad der Nachhaltigkeit zu bringen. Das soll die Transformation zur industriellen Dekarbonisierung einläuten. Aber vor allem soll der Plan der EU-Wirtschaft helfen, mit China und mit den USA bei der Aufrechterhaltung der industriellen Produktion Schritt zu halten.

Wettbewerbskommissarin Th. Ribera wird Sechs-Stufen-Plan präsentieren

Ein Sechs-Stufen-Plan soll besonders die energieintensive Industrie unterstützen und die für die Energiewende wichtigen Sektoren fördern. Aber gleichzeitig soll der Plan diese Industrie in die Domäne sauberer Technologien überführen.

Zunächst will die Kommission die Leitmärkte definieren, in denen Angebot und Nachfrage darüber entscheiden, ob die Dekarbonisierung für sie Priorität genießen sollen. Dann muss die Energie, die diese Industrien brauchen, günstiger werden.  Außerdem benötigt die Industrie genügend Finanzierungsmöglichkeiten. Dafür will die EU Umwidmungen in dem bestehenden Haushalt vornehmen. Und im nächsten Haushalt will sie einen Wettbewerbsfähigkeits-Fonds auflegen.  Auch sollen die Staaten Hilfen aus den Klimasozialfonds zahlen.  Das Recycling von kritischen Stoffen wie Metallen und anderen Industriegütern soll in Zukunft mit 25%   eine wichtige Rolle spielen.  Aber auch der  Zugang zu seltenen Erden und anderen Materialien soll ausgebaut werden.  Durch schneller ausgehandelte Verträge will die EU es schaffen, globale Märkte zu öffnen und Lieferketten zu diversifizieren. Und sie will sogar dafür sorgen, dass in all diesen Feldern genügend Kompetenzen vorhanden sind.

Die Leitideen für den Clean Industrial Deal

In den „strategischen Sektoren“ will die Kommission eine Präferenz für europäische Unternehmen zu einem „strukturellen Merkmal“ des EU-Beschaffungsmarktes machen. Sie will mit solchen Maßnahmen Unternehmen dabei helfen, die Produktion hochzufahren. Zum anderen legt sie den Fokus auf die Förderung der Clean Deal Industrien, die für die Energiewende erforderlich sind. Da der Kommission bewusst ist, dass die EU-Industrie dafür Geld braucht, denkt sie darüber nach, dies in die Überlegungen für den nächsten siebenjährigen Haushaltsplan einzupreisen, ohne sich jetzt schon konkret auf den dafür notwendigen Milliardenbetrag festzulegen.

Kernstück des neuen Deals ist die geplante Industrielle Dekarbonisierungsbank die mit 100 Milliarden Euro ausgestattet werden soll.

Die europäische Industrie, besonders die Stahlindustrie erhofft sich mit Hilfe des CID u.a. Schutz vor „klimaschädlichen Billigimporten aus Fernost“(Europe.Table, Manuel Berkel, Lukas Knigge) In der EU hergestellte saubere Technologien sollen von Finanzierungsprogrammen, Garantien für risikoreiche Investitionen und nationalen Steueranreizen profitieren. Zusätzlich plant die EU-Kommission für dieses Jahr eine Pilotauktion über eine Milliarde Euro zur Dekarbonisierung zentraler Industrieprozesse in verschiedenen Sektoren.

Wie die benötigte Energie günstiger werden soll

Nach Angaben der Kommission wird die benötigte Energie in den Industrien der EU bisher noch immer zu 90% aus dem Import von fossilen Energieträger gedeckt. Das will sie ändern durch den schnelleren Ausbau der Erneuerbaren. Bis 2030 rechnet die EU mit einem Anteil von 50%. Elektrifizierung und Energieeffizienz sollen 30% erbringen. Und nochmal 20% sollen die Möglichkeit der Speicherung sowie die Flexibilisierung der Nachfrage der großen Verbraucher erzielen.

Zur Erreichung der Ziele soll die weitere Vertiefung des Energie-Binnenmarktes und die Beschleunigung des transeuropäischen  Netzausbaus stattfinden. Die Mitgliedsstaaten sollen die Steuern auf Strom – möglichst auf den europäischen Mindestsatz – senken und die Netzentgelte durch Staatshilfen finanziell unterstützen. Auch den Hochlauf des H2-Marktes (Wasserstoff) will die EU ankurbeln.

Zustimmung der Staats-und Regierungschefs

Am 20.3.2025 einigten sich die EU-Staats- und Regierungschefs einstimmig – wenn auch sehr allgemein – darauf, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken, Bürokratie abzubauen und den Binnenmarkt für Energie und Kapital zu integrieren.

Die heiß diskutierte Frage nach der Zentralisierung der Aufsicht über die Kapitalmärkte verlief wider Erwarten recht friedlich. Offenbar hatten EZB-Präsidentin Lagarde und Frau von der Leyen im Vorfeld dafür ganze Arbeit geleistet. Frankreich, die EZB und die Kommission argumentieren übereinstimmend so: Eine zentralisierte Aufsicht der EU-Kapitalmärkte sei entscheidend, um die reichlichen Ersparnisse der EU-Bürger in produktive Investitionen zu lenken. Eine vollständig integrierte „Spar- und Investitionsunion“ könnte das private Investitionsvolumen geschätzt jährlich um 470 Milliarden Euro steigern.

Zeitliche Perspektiven der EU

Zusammen mit dem CID wird die Kommission am 26.2. 2025 auch einen Aktionsplan für bezahlbare Energie veröffentlichen.

Bis Ende März soll die „Industrial Decarbonisation Facility“ starten, ein Programm der Europäischen Investitionsbank. Kleineren Unternehmen wird es Garantien für den Abschluss von Stromabnahmeverträgen bieten und damit Fördermittel für die industrielle Dekarbonisierung und Elektrifizierung aus dem EU-Innovationsfonds.  Als ein Beispiel nennt der Entwurf eine Strategie zur Rettung des „angeschlagenen Automobilsektors“  z.B. durch staatliche Förderung des Leasings von Elektroautos.  Am 5. März legt die Kommission einen Aktionsplan für Europas Automobilindustrie vor. Dabei geht es vor allem um die Förderung der europäischen Batterieproduktion, um strategische Abhängigkeiten zu vermeiden.

Ende des Jahres will die EU dann ein „Chemikalien-Paket“ auf den Tisch legen, außerdem einen Vorschlag, wie die Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Energienetze, sowie der Speicher etc. zu beschleunigen sind.  Bis Ende 2026 will die EU ein Gesetz verabschieden, dass öffentliche Ausschreibungen der EU wie auch der Staaten nicht mehr nur auf den Preis achten, sondern auch auf den CO²-Ausstoß. Und dabei sollen alle Seiten darauf achten, dass europäische Hersteller den Vorzug erhalten und darauf, dass Produkte nachhaltig hergestellt worden sind bzw. werden.

Verschiebung des CO²-Grenzausgleichs (CBAM)

Die Vereinfachung des CBAMs, des Emissionshandels, gilt als eine der wichtigsten Vorhaben der EU-Kommission beim Bürokratieabbau. Trotz des Clean Industrial Deal will die Kommission nun den Beginn der 2. Stufe, des ETS 2, also der weiteren Erhöhung um ein Jahr verschieben.  Die durch den CBAM fälligen Abgaben von 30 € je Tonne ab 2022  erfahren eine Erhöhung auf 55 €.  Die Verschiebung bedeutet: statt Jan. 2026 werden die Abgaben erst ab Jan. 2027 fällig. Das soll wohl einerseits dem Automobilsektor helfen, wie auch andererseits der stockenden Wirtschaft.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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