Breaking News für den Green Deal und Bilanz, Juni 2024

Datum

2.12.2025

Lesezeit

7 Minuten

Autor

Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Verabschiedung der Renaturierungs-Verordnung in letzter Minute

Der  Umweltrat der EU – das sind alle Umweltminister der 27 Länder – hatte heute, am 17. Juni 2024 seine letzte Zusammenkunft in dieser Legislaturperiode. Denn die Wahlen für das neue EU-Parlament fanden bereits am 9. Juni statt. Die Grüne Fraktion erlitt in Deutschland, Frankreich und Österreich starke Verlust. Dagegen gewannen rechtsradikale Kreise in diesen Staaten viele Stimmen dazu.

Ein nicht zu Ende diskutiertes Gesetz kann zwar in der nächsten Legislatur weiter bearbeitet werden. Aber bei dem zu erwartenden noch größeren Widerstand gegen den Naturschutz aufgrund der nach rechts verschobenen Mehrheitsverhältnisse hätte gerade dieses Restore-Nature-Gesetz vermutlich keine Chancen mehr gehabt, die notwendige Zustimmung zu erreichen.

Die Suche nach einer Mehrheit für das Wiederherstellungs-Gesetz im Umwelt-Minister-Rat war am Abend vor der Zusammenkunft nicht gegeben. Ein Land zu wenig, also eine Stimme fehlte. Heute dann die Überraschung.

Dazu im Detail die ausführliche Nachricht über das Hin und her der Verordnung im letzten Jahr. Umwelt-Ministerin Leonore Gewessler (Österreich) begründet ihre Zustimmung zum Gesetz trotz „Verbot“ durch ihren Regierungschef mit der Aussage:

»Ich bin davon überzeugt, dass es jetzt an der Zeit ist, dieses Gesetz zu verabschieden«

Bilanz des Green Deal

Mit der Verabschiedung dieses letzten großen weitreichenden Gesetzes zur Wiederherstellung der Resilienz der Natur – so kann man sagen – ist der Green Deal weitgehend „abgearbeitet“.

Die wesentlichen Gesetze – allerdings mit Ausnahme der Gesetze zur Pestizidreduktion und zu Glyphosat –  sind verabschiedet. Zwar sind sie alle nicht so verwirklicht worden, wie zunächst vorgeschlagen. Aber Kompromisse gehören zum Wesen der Politik. In Europa sind es nicht nur Kompromisse zwischen mehreren Parteigruppen, die sich jeweils aus Mitgliedern verschiedener Länder zusammen setzen. Sondern die EU muss auch die sehr divergierenden Interessen von großen und kleinen Ländern, von mehr agrarisch geprägten und mehr industriell ausgerichteten Staaten ausgleichen. Und außerdem haben einige eine große Holzindustrie und andere eine vor allem auf eine auf Großindustrie ausgerichtete Wirtschaft.

Da grenzt es nahezu an ein Wunder, dass es gelungen ist, so viele Gesetze – Verordnungen wie auch Richtlinien – auf den Weg zu bringen, die die Umweltverschmutzung durch die europäischen Länder und deren Industrien eingrenzen sollen und werden. Gleich zu Anfang hat die EU im Klimagesetz  verbindlich das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 festgelegt, sowie die Senkung der Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 55 % auf der Basis von 1990. Ganz vorne sind außerdem die umfangreichen Kreislaufwirtschafts-Gesetze zu nennen.

Und jetzt mit der  Verabschiedung in letzter Minute wenigstens ein Gesetz, das dafür sorgen wird, der Natur wieder mehr Raum zu geben. Das wird – trotz der leider von allen Gesetzen auf Grund der Proteste „verschonten“ Landwirtschaft –  nun auch dem Erhalt der Artenvielfalt bzw. der Biodiversität helfen. Die längst stark reduzierte Artenvielfalt hätte ohne das Renaturierungsgesetz völlig das Nachsehen gehabt.

Welche Gesetze noch zu verabschieden und auf dem Weg sind

Die Emissionsreduktions-Richtlinie sieht eine Senkung der  Netto-Treibhausgase um 55% bis 2030 vor. Die EU hat 2019 für ihre Mitgliedsstaaten die Klimaneutralität bis 2050 proklamiert. Das bedeutet, dass dann nur noch so viel Treibhausgase ausgestoßen werden dürfen, wie die Natur absorbieren kann. Aufnehmen können diese nur Ozeane, Wälder, Moore und Böden. Deshalb ist deren Renaturierung so wichtig, denn derzeit sind viele dieser Ökosysteme bereits nicht mehr in der Lage dazu.

Das Emissions-Handel-System ist ein äußerst effizientes System, um den CO²-Ausstoß langfristig zu senken, s. hier.

Die Erneuerbare Energien-Richtlinie haben die Gremien im Okt. 2023 verabschiedet. (ausführlich dazu hier).

Die Energieeffizienz-Richtline sieht eine Senkung des Endenergieverbrauchs auf EU-Ebene um 11,7 % bis 2030 vor. Am 20.09.2023 wurde die neue europäische Energieeffizienzrichtlinie 2023/1791 veröffentlicht. Sie bildet den Rahmen für die nationale Gesetzgebung der Mitgliedstaaten zur Förderung der Energieeffizienz und wird ab 2025 die bisherige Richtlinie 2012/27/EU ablösen.

Hier ebenfalls unter Aktuelle Nachrichten zu finden und dazu gehörig sind diverse Plastikverbote sowie mehrere Gesetze und Verordnungen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz. Weiter das Null-Emissionen Industriegesetz, sowie die Regeln zur Eindämmung von Methan und CO² im Straßenverkehr ab 2035. Auch die Verordnung zu kritischen Rohstoffen und die Gesetze zu Strom- und Gasmarkt bzw. Wasserstoff sind dazu zu rechnen.

Komplikationen auf dem Weg müssen noch überwunden werden, aber verabschiedet ist auch ein Gesetz zum Schutz des Waldes.

Ob der Green Deal mit Omnibus-Gesetzen Bestand haben wird

Es gibt viele, große und starke Interessen, verabschiedete Gesetze rückgängig zu machen. Nicht nur CDU und CSU haben angekündigt, z.B. das Verkaufsverbot  für Benzin- und Diesel-Neufahrzeuge ab 2035, das populistisch „Verbrenner-Aus“ genannte Vorhaben, zurück zu drehen. Auch gegen das Lieferketten-Gesetz laufen verschiedene Interessengruppen Sturm. Sie haben sich auch hinter die deutsche FDP geklemmt, die ja bereits viele Gesetze im laufenden Prozess der EU-Abstimmungen immer wieder  auf den letzten Metern herabgestuft hat.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Vorhersage zwar Spekulation. Aber die derzeitige Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen möchte ihr Amt gerne weiterführen. Vor 5 Jahren, als sie erstmals kandidierte, hat sie sich den Green Deal ausgedacht und ausgerufen und damit die Präsidentschaft gewonnen. Wenn es ihr gelingt, wieder gewählt zu werden – wovon auszugehen ist – wird sie im Prinzip weiter für die Umsetzung kämpfen, wenn auch vermutlich mit Abstrichen.

Da die Parteiengruppe, die sie letztes Mal gestützt hat, ihr nur gerade neun Stimmen mehr brachte, als sie benötigte, wäre es sinnvoll, dass ihre Unterstützer*innen dieses Mal die Gruppe der Grünen mit in die Unterstützergruppe hinein nehmen. Und v.d. Leyen wird weiter daran arbeiten wollen, noch all die notwendigen delegierten Rechtsakte auf den Weg zu bringen. Erst diese sorgen dann vor Ort für die notwendige Umsetzung.

Also hoffen wir alle auf ihre Wiederwahl und darauf, dass die Grünen für sie stimmen, auch wenn sie wohl nicht Teil der Unterstützergruppe werden. Denn insgesamt hat diese Präsidentschaft mit dem Green Deal gut geliefert.

Und der britische Forscher Stephen Fisher (Oxford) sagt: „Und wenn Klimagesetze erstmal verabschiedet sind, wirken sie meistens ohne neue Beschlüsse.“

Frist, um Klage gegen das Gesetz einzureichen, ist abgelaufen

22.10.2024 Österreich hat keine Nichtigkeits-Klage eingereicht. Dafür wäre die Zustimmung der betroffenen Ministerien notwendig gewesen. Die lag aber nicht vor.

23.7.2025 Inzwischen sind die EU-Wahlen mit einem deutlichen Ruck zu mehr EVP und rechten Parteien ein Jahr alt. Und die neue Kommission hat verschiedenste Omnibus-Gesetze zur Abschwächung der bereits verabschiedeten Gesetze des Green Deal auf den Weg gebracht. Unter dem Label: Entbürokratisierung und „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ will sie den Anforderungen der großen Wirtschafts-Konzerne und Verbände, die Umwelt-Regeln abzuschwächen, entgegen kommen. Und die deutschen Konservativen fordern einen Agrar-Omnibus. Mit anderen Worten, sie wollen  mehrere Teile des Renaturierungsgesetzes wieder aufschnüren, um diese zu vereinfachen. Aber das Zurückdrehen ist für die Kommission viel einfacher: Im Entwurf des neuen Haushaltes ist bis Ende 2025 kein eigenständiges Umwelt-Programm mehr enthalten, sodass der Umweltschutz in Zukunft mit der „neuen“ Wettbewerbspolitik“ konkurrieren soll.

29.9.25 Für das in Deutschland bereits aufgelegte Aktionsprogramm stehen bis 2028 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Vor allem die Wälder, die in den letzten Jahren mehr CO₂ emittiert als aufgenommen haben, und die Moore sollen ihr Potenzial für den Klimaschutz einbringen. Das will der neue Umweltminister der SPD mit einem Programm „Natürlicher Klimaschutz“ erreichen.

Der CDU-Agrarminister allerdings schreibt in einem Brief an die sieben Umweltminister der Länder, in denen die CDU die Mehrheit inne hat, er wolle deren zentrale Forderungen bei der Umsetzung der Wiederherstellung-Verordnung (W-V) unterstützen – weshalb bereits ein Gesetzentwurf aus dem Umweltministerium auf Eis liegt.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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