Biodiversitätskonferenz der UN einigt sich auf weltweites Naturschutz-Abkommen, 19.12.2022

Datum

4.10.2025

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3 Minuten

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Über den Autor

Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

Artenschutzabkommen für die ganze Welt

Vom 5.12. bis zum 19.12. haben Vertreter von fast 200 Staaten hart gerungen, um endlich eine gemeinsame Linie zu finden. Denn geschätzt 100 Millionen Lebewesen sind vom Aussterben bedroht, weil der Mensch auf vielfältige Weise in die Ökosysteme eingreift. Und so ist auch die Vielfalt der Ökosysteme  zu 90% bedroht. Häufig ist zu hören: Das Überleben der Menschheit ist gefährdet. Deshalb haben die Experten mit Sorge darauf geschaut, ob es wenigstens dieses Mal gelingt, einen Einstieg in ein globales Artenschutzabkommen zu finden.

Seit Monaten hat die Welt auf verschiedenen Konferenzen vergeblich um einen Kompromiss zur Rettung der Biodiversität gestritten. Einig sind sich die Vertreter*innen von Beginn an über die Notwendigkeit, endlich zu handeln. Das Artensterben geschieht mit einer atemberaubenden Geschwindigkeit. Einig sind sie sich auch, dass Klimawandel und Artensterben nicht voneinander zu trennen sind. Das Ergebnis des Treffens in Montreal, Kanada soll ein Signal wie das 1,5 Grad-Ziel des Pariser Weltklimakonferenz in die Welt senden.

Das Ergebnis des Weltnaturschutzgipfels lautet 30×30

Jeder soll sich das Ergebnis merken können. Das verabschiedete Ziel heißt: Bis 2030 sollen weltweit 30% zu Lande und zu Wasser unter Schutz gestellt werden. Der Schwund von Pflanzen, Tieren, Pilzen und die Zerstörung von Auen, Wäldern, Mooren und Meeren soll aufgehalten werden. Dafür hat sich die chinesische Delegation erfolgreich stark gemacht.

Allerdings geht die Einigung nicht so weit, das Ziel genauer zu konkretisieren. Es bleibt offen, wo die Schutzgebiete entstehen werden. Zwar stimmen viele Teilnehmer*innen darin überein, dass indigene Völker bisher am Besten mit der Natur und ihrem Schutz umgehen können. Aber ob es nicht genauso wichtig ist, auch Gebiete zu schützen, die heute bereits stark durch menschliche Nutzung geschädigt sind, blieb offen. Mit anderen Worten: Konkrete Vereinbarungen zur Umsetzung und dann auch zur Kontrolle fehlen.

Verpflichtung, Geld in die Rettung der Artenvielfalt zu investieren

Immerhin haben sich die Regierungsvertreter*innen, darunter viele Minister*innen darauf verständigt, Investitionen in den Artenschutz zu tätigen. In der Abschlusserklärung versprechen die Staaten außerdem, sich zu bemühen, 30 Prozent aller beschädigten Ökosysteme bis 2030 wiederherzustellen, bzw. zu renaturieren.  Sie haben sich sogar darauf verständigt, dass reichere Staaten den ärmeren bis 2025 jährlich 20 Milliarden zahlen werden, bzw. 30 Milliarden ab 2030.

Und außerdem sollen die Risiken durch die Anwendung von Pestiziden und Düngemitteln für die Natur bis 2030 halbiert werden. Die Hoffnung ist, das durch den Abbau umweltschädlicher Subventionen erreichen zu können.

Ein wichtiger Anfang, aber nicht genug Konkretes

Der Jubel der Delegierten war am Ende groß. Wie in Paris, so ist den Staaten in Montreal eine griffige Formel gelungen und eine wichtige Zielsetzung, die bisher gefehlt hat. Aber: «Probleme sind, dass nicht festgelegt wurde, wie konkret ein effektiver Schutz der Gebiete aussieht und was das konkrete Ziel der Renaturierung ist. Viele Formulierungen sind schwammig, viele der Indikatoren qualitativ und damit nicht messbar. Ein Nicht-Erreichen der Ziele ist nicht mit Sanktionen belegt.“ Das ist das Resümee von Katrin Böhning-Gaese, Direktorin des Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrums in Frankfurt. (NZZ, s.o.) Wie nach jeder Konferenz bleibt viel zu tun. Trotz der enormen Vorarbeiten fängt die wirkliche Arbeit der Umsetzung jetzt erst an.

Die Meere

Immerhin: ein neuer Meilenstein: Das UN-Hochseeschutzabkommen wurde ratifiziert und tritt am 17. Januar 2026 in Kraft. Höchste Zeit, denn die Ozeane sind mittlerweile in höchster Alarmbereitschaft. Zwar haben 2023 etwa 160 Staaten das  in New York geschlossene Abkommen unterschrieben. Aber erst jetzt hat es im Sept. 2025 mit über 60 endlich genügend Ratifizierungen erhalten.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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