Anti-SLAPP-Richtlinie wird ab Mai 2026 in deutschem Recht gültig

Datum

28.1.2026

Lesezeit

4 Minuten

Autor

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

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Über die Autorin

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

SLAPPs: Strategische Klagen zur Unterdrückung von öffentlicher Beteiligung

Demokratie ist auf öffentliche Beteiligung dringend angewiesen. Kritische Bürger*innen, Journalist*innen, NGOs für Umwelt, für Menschenrechte, für Demokratie sind ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Demokratie. Sie müssen in der Lage sein, sich friedlich Gehör zu verschaffen – ohne Angst und ohne die Gefahr, gegen Klagen kämpfen zu müssen.

In den letzten Jahren aber mehren sich sog. SLAPP-Verfahren (Strategic Lawsuits Against Public Participation). Unternehmen, die ihre (Profit-)Interessen rücksichtslos  strengen sie an gegen diejenigen, die darauf aufmerksam machen wollen. Meist geht es dabei gegen Umweltbedenken. Das passiert vermehrt, seit NGOs oder Journalist/innen versuchen, im Vorfeld auf CO²-Verschmutzung oder schlimmere Umweltschäden hinzuweisen. Natürlich tun sie das auch, damit sich Widerstand regt. Mit anderen Worten, das findet u.a. häufig in den USA statt, seit Trump – schon in seiner 1. Amtszeit –  besonders wieder der fossilen Industrie Tür und Tor öffnet.

Die Gegen-Maßnahmen der EU

Im April 2024 hat die EU die Richtlinie über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, angenommen. Und zwar den Schutz solcher Personen vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren. Genannt: „strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“, also SLAPP.

Richtlinie, das bedeutet, zwei Jahre nach deren Veröffentlichung ist diese Richtlinie in nationales Recht der Unionsländer umzusetzen, d.h. bis Mitte Mai 2026.

Am 20.6.2025 hat die Bundesjustiz-Ministerin Dr. Stefanie Hubig ihre Pressemitteilung veröffentlicht:  „Besserer Schutz vor Einschüchterungsklagen“. Und hat damit ihren Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie vorgelegt. Vor allem sollen Gerichte „bessere Möglichkeiten erhalten, mit sogenannten Einschüchterungsklagen umzugehen.“

Betroffen von SLAPPs sind vor allem Organisationen wie Greenpeace und andere Umweltorganisationen, sowie die Journalist/innen, die sich dieser Themen annehmen. Auch Posts in sog. sozialen Medien und deren Urheber/innen, aber auch die Organisator/innen und Redner/innen von Demonstrationen gegen Umwelt-Skandale könnten betroffen sein.

„Deshalb geben wir den Zivilgerichten neue Instrumente an die Hand, um Einschüchterungsklagen zu erschweren. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass solche Instrumente bitter notwendig sein können“, begründet die Ministerin ihren Entwurf.

Die Regelungen für das deutsche Anti-SLAPP-Gesetz

Wiedergabe  in Kurzform:

  • Das Vorrang- und Beschleunigungsgebot soll die Abwehr einer SLAPP zum frühestmöglichen Zeitpunkt sicherstellen. Dazu gehört in der EU-Richtlinie auch eine Beweislastumkehr für den Kläger.
  • Die Verpflichtung der Klägerseite zur Leistung von Prozesskostensicherheit (PKS) ist wichtig. Denn es geht den Klägern oft genug um Ausschaltung ganzer NGOs. Deshalb soll die PKS auch dazu dienen, SLAPP-Opfer zu entschädigen.
  • Die Möglichkeit zur Festsetzung einer Sanktionsgebühr für den Kläger durch das Gericht – wohl auch zur Abschreckung von SLAPPs. Der jeweilige Staat, so die EU-Richtlinie soll für die Beklagten zentrale Anlaufstellen einrichten, die ggfs. Rechtsbeistand leisten.
  • Die Veröffentlichungspflicht für Entscheidungen in 2. und 3. Instanz. Das ist für die NGOs, aber auch für die interessierte Öffentlichkeit von großer Bedeutung.

Die grenzüberschreitende Bedeutung der Eindämmung der SLAPP-Klagen

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass außereuropäische Urteile aufgrund von SLAPP-Klagen in der EU weder anerkannt noch vollstreckt werden.

Bedenkt man Punkt 2 der obigen Aufzählung, so muss man wissen, dass Greenpeace in den USA von SLAPP-Verfahren besonders betroffen ist und zwar existentiell. Schon unter der ersten Trump-Administration zwischen 2016 und 2020 konnten Einzel-Staaten zahlreiche NGO-feindliche Gesetze erlassen. Diese dienen besonders allen Unternehmen, die in irgendeiner Weise mit Kohle-, Öl- oder Gasgeschäften zu tun haben und seien es auch nur Röhrengeschäfte. Aufgrund der neuen Gesetze, z.B. einem „Critical Infrastructure Protection Act“ gelingt es dann mit Hilfe von SLAPP-Verfahren, Umweltschützer zu kriminalisieren. Und so schürt die Industrie bei weiteren potentiellen Unterstützern der Umwelt oder bei Indigenen, deren Land z.B. durch Pipelines betroffen ist,  Angst. Greenpeace Amerika droht derzeit der wirtschaftliche Ruin. 660 Millionen Dollar Schadensersatz wurden zwar in einem Revisionsverfahren halbiert. Aber auch das überfordert so eine Organisation, wenn das Urteil Bestand haben sollte. Weitere Bundes-Gesetze, wenn sie verabschiedet werden, drohen zusätzlich zu unbezahlbaren Finanz-Strafen mit bis zu 20 Jahren Haft.

Wie gut, dass wir in der EU beheimatet sind und noch dazu in Deutschland. Denn Frau Hubig geht über die EU-Richtlinie hinaus: „Die neuen Regelungen gelten nicht nur für Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug, sondern auch für rein nationale Sachverhalte.“

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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