AML, Geldwäscheregeln der EU mit Höchstgrenze für Bargeldzahlungen, Stabilitäts-u. Wachstumspakt

Datum

1.7.2025

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3 Minuten

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

AML, Umfassendes Gesetzespaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Im Juli 2021 hat die EU das Paket auf den Weg gebracht. Die Kommission verpflichtete sich, Maßnahmen zur Umsetzung zu ergreifen und definierte dazu sechs Prioritäten oder Säulen. Außerdem legte sie eine Verordnung zur Harmonisierung aller Regeln vor: Die Verordnung  zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung. Die Kommission, verpflichtet sich, Maßnahmen zu ergreifen, um die Regelungen der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie ihre Umsetzung zu stärken, und definierte dafür sechs Prioritäten oder Säulen. Die Umsetzung in den einzelnen Staaten bleibt einer Richtlinie (AML/CFT-Maßnahmen) vorbehalten.

Verordnung legt ab 2027 Höchstgrenze für Bargeldzahlungen fest

(2021) 30 .5. 2024 Was bisher keine Bundesregierung geschafft hat, kommt nun aus Brüssel. Es ist die nun verabschiedete Verordnung, die sowohl Geldwäsche wie auch die Finanzierung von Terrorismus erschweren sollen. Die Bargeldobergrenze liegt nach dem Beschluss nun bei 10.000 Euro. Zwar ist den Nationalstaaten erlaubt, eine niedrigere Grenze festzulegen. Aber eine Bargeldzahlung für ein neues Fahrzeug oder gar ein Immobilienkauf mit Bargeld wird nun endlich nicht mehr möglich sein. Am 30.5. vom Rat beschlossen, gilt das allerdings erst in drei Jahren, also 2027.

Aber nicht nur das. Das Gesetz enthält auch konkrete Pflichten. Und zwar für Banken und Casinos, aber auch für Händler von Luxusgütern sowie Anbieter von Krypto-Vermögenswerten. Ab bestimmten Summen müssen sie ihre Kunden überprüfen sowie verdächtige Aktivitäten melden.

Die geplanten neuen Gesetze geben außerdem den Finanzermittlungsstellen mehr Befugnisse, um Fälle von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu analysieren und aufzudecken.

Zur Überwachung der Regeln ist in Frankfurt eine neue EU-Behörde (AMLA) geplant. Sie soll ab Mitte nächsten Jahres auch die nationalen Aufsichtsbehörden unterstützen und koordinieren. Damit werden die Regeln zur Bekämpfung obiger Verbrechen oder Vergehen erstmals EU-weit harmonisiert. Das schließt bisherige Schlupflöcher.

Stabilitäts- und Wachstumspakt zum vierten Mal verändert

7.5.2024 Dieses Regelwerk soll in der Eurozone für Haushaltsdisziplin sorgen. So sieht es die große Mehrheit, die im EU-Parlament dafür gestimmt hat. Die Grünen jedoch  fürchten durch die neuen Regeln einen Sparkurs, der die dringend notwendige ökologische Transformation der europäischen Wirtschaft ausbremsen würde. Und die Linke sieht den Ausbau des Sozialstaats in Europa gefährdet. Deshalb stimmten diese Parteigänger nicht mit für die Reform.

Dabei werden die bisherigen Werte beibehalten. Das Haushaltsdefizit soll 3% der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten. Und der Schuldenstand soll unter 60% liegen. Aber die EU-Kommission bekommt nun mehr Ermessensspielraum. Denn sie handelt mit den betroffenen Ländern aus, in welcher Geschwindigkeit diese z.B. ihre Schulden wieder abbauen sollen. Aber Spannen, wie z.B. 60-90% oder über 90% sieht das Gesetz schon vor. Die neuen Regeln sollen mit der Vorlage der Haushaltspläne nach der EU-Wahl gelten.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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