90% weniger CO²-Emissionen bis 2040, Einigung vor 30. UN-Klimakonferenz

Datum

12.10.2025

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3 Minuten

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

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Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

EU Umweltministerrat einigt sich „halbwegs“

Das Ziel, bis 2040 die CO²-Emissionen massiv zu senken, hat die EU im Zuge ihrer Green Deal-Gesetzgebung ausgegeben. Die angepeilten 90% beziehen sich auf das Ausgangsjahr 1990. Dahinter steht das übergeordnete Ziel, 10 Jahre später, also 2050 klimaneutral zu sein. Um diesen Vorsätzen näher zu kommen, hat die EU auch noch ein Zwischen-Ziel für 2035 ausgegeben: die Netto-Treibhausgasemissionen sollen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 sinken.

Nun beginnt Anfang November 2025 die 30. COP-UN-Klimakonferenz in Brasilien. Das hat auf die EU und die Umweltminister*innen den Druck ausgeübt, nicht mit leeren Händen dorthin zu reisen. Denn verschiedenste Staatschefs hatten im Vorfeld die Ziele immer wieder  infrage gestellt. Die geforderte Reduktion der Ziele führte zu einer Marathon-Sitzung der Umweltminister der EU-Staaten mit einem differenzierten Ergebnis.

Die 90% Reduktion gegenüber 1990 für 2040 bleiben übergeordnet bestehen. Im Detail allerdings sind mehrere Zugeständnisse enthalten, die das Ziel doch aufweichen. Denn ab 2031 dürfen die Staaten von den 90% bis zu fünf Prozentpunkte durch den Kauf von Klimagutschriften in Drittstaaten einsparen, also außerhalb von Europa. Das bedeutet eine faktische Verringerung der CO²-Emissionen in Europa nur um 85 Prozent. Dementsprechend haben die Minister auch eine Verringerung der Absenkung bis 2035, also fünf Jahre später beschlossen: zwischen 66,25 Prozent und 72,5 Prozent im Vergleich zu 1990.

Emissionszertifikate-Handel ebenfalls betroffen

Hinzu kommt eine wichtige Verschiebung des Emissionshandels um ein Jahr von 2027 auf 2028. Hierbei geht es um den unter ETS2 geregelten Handel mit Zertifikaten für die Bereiche Gebäude und Verkehr. Außerdem ist davon die Rede, dass der Rat noch einen Vorschlag  zur Revision der CO2-Flottengrenzwerte für PKW erwartet. Er spricht sich dafür aus, dabei “Technologieneutralität” zu berücksichtigen.

Die Einbeziehung der Bereiche Gebäude und Verkehr in das Handelssystem sollte und soll das Heizen und Fahren mit Benzin, Diesel und Gas auch für die privaten Häuser und Autos verteuern. Das soll den Anreiz, bzw. den Druck auf Privatpersonen erhöhen, umzusteigen auf Wärmepumpen bzw. auf Elektroautos, um auch in diesen Bereichen zu Einsparungen von CO²-Emissionen zu kommen.

Sogar der Automobil-Lobbyverband VDA kritisierte diese Verschiebung des CO₂-Preises für Heizen und Tanken: Damit werde ausgerechnet jenes marktwirtschaftliche Leitinstrument geschwächt, das kosteneffizienten Klimaschutz ermöglichen sollte. „Wer solch weitreichende Klimaziele beschließt, darf nicht gleichzeitig die zentralen Instrumente zur Zielerreichung aufweichen“, sagte VDA-Präsidentin Hildegard Müller.

Das EU Parlament hat sich am 13.11. zu einer Zustimmung durchgerungen. Im Anschluss müssen die Staaten und die Parlamentarier verhandeln, bevor das Ziel in Kraft treten kann. Aber da die Staatenlenker ja bereits in Vorlage getreten waren, müsste der Trilog klappen.

Wenn die dt. Bundesregierung bis Ende 2025 der EU einen Plan für sozialen Klimaschutz vorlegt, kann sie mit über 5 Milliarden Euro aus dem Sozialklimafonds der EU rechnen. Damit kann sie „Familien beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen, beim Sanieren und beim Energiesparen entlasten“, schreibt Michael Bloss auf Action Network.org.

10.12.25 Nach weiteren zähen Verhandlungen haben sich die EU-Gesetzgeber offenbar im Trilog geeinigt, dass das 90% Ziel quasi bestehen bleiben soll. Allerdings dürfen statt 5% sogar 10% dieser CO²-Reduzierung durch von den Vereinten Nationen unterstützte Emissionszertifikate erreicht werden. Außerdem können  ab 2036 fünf Prozentpunkte  durch internationale CO2-Ausgleichsabkommen mit Entwicklungsländern erreicht werden. Und einzelne Staaten können außerdem beantragen, weitere fünf Prozentpunkte auszulagern.

Mit anderen Worten, Staaten, die Fragen des Naturschutzes besonders kritisch gegenüberstehen, haben doch dem übergeordneten Ziel der Klimaneutralität bis 2050 einen erheblichen Rückschlag zufügen können.

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Über die Autoren

Prof. Dr. Bernd-Peter Lange

Dr. Jutta Lange-Quassowski

Der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler Bernd-Peter Lange studierte Rechts- und Staatswissenschaften in Bonn, wo er die 1. jur. Staatsprüfung 1963 ablegte. 1966 erwarb er den Diplom Volkswirt und wurde 1967 zum Dr. jur. promoviert.

Nach seiner Mitarbeit am Institut für Konzentrationsforschung an der Freien Universität Berlin hat er 1972 eine umfassende Analyse der Antitrust-Politik in de n USA veröffentlicht.

Zunächst war er drei Jahre als Assistenzprofessor am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der FU Berlin tätig. Von 1974 bis zu seiner Emeritierung 2004 hatte er einen Lehrstuhl für Wirtschaftstheorie an der Universität Osnabrück. Neben der Lehrtätigkeit war er stark in der akademischen Selbstverwaltungengagiert. Gleichzeitig war er Mitglied in zahlreichen Kommissionen der wissenschaftlichen Politikberatung sowohl auf der Ebene einzelner Bundesländer wie auch auf der Ebene der Bundesrepublik.

Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Medienökonomie, Technik-Folgenabschätzung und Krisenanalysen aus wirtschaftlicher, sozialer und rechtlicher Sicht.

Eine neue Aufgabe

Von Anfang 1993 bis Ende 1999 war er beurlaubt, um das Europäische Medieninstitut in Düsseldorf als dessen Generaldirektor zu leiten. Das Institut hatte Mitarbeiter aus 12 verschiedenen Ländern. Schwerpunkte der Arbeit dort waren

  • die unabhängige Beobachtung der Medien bei Wahlen in zentral- und osteuropäischen Ländern im Auftrag der EU Kommission mit mehr als 30 umfassenden Missionen
  • die jährliche Veranstaltung eines europäischen Film- und Fernsehforums, jeweils in einem anderen europäischen Land und
  • die vergleichende Medienforschung.

Er hat zahlreiche Artikel und umfassende Publikationen zu den Forschungsschwerpunkten verfasst, sowie zu den Themen des Europäischen Medieninstituts.

Er ist Inhaber des Bundesverdienstkreuzes 1. Klasse seit Mai 2001.

Dr. Jutta Lange-Quassowski, seine Frau ist Diplom Politologin (Berlin) und promovierte in Göttingen zum Dr. disc. pol.

Sie leitete gut 25 Jahre die Ernst-Strassmann-Stiftung. Schwerpunkt der Arbeit war die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit.

Zusätzlich ist sie kontinuierlich ehrenamtlich tätig und ist intensiv in die Arbeit an Europaedia eingebunden.

Sie sind glücklich verheiratet und haben 3 Söhne und 3 Enkelkinder.

Fakten, Mythen und die Seele Europas.

Bei Europaedia geht es um die verständliche Präsentation von Fakten und das Hinterfragen von Narrativen. Wir wollen nicht nur Probleme aufzeigen, sondern auch die „Seele“ der europäischen Gemeinschaft – ihre Kultur und Werte.

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